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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
trag von Lissabon wird geradezu von einer Mehrebenen-Verfassung gespro-
chen.44Dementsprechendkommen imKollisionsfall keinedurchhierarchische
Strukturen bestimmte Instrumentarien zur Anwendung, sondern vielmehr
solche,diedurchKoordinationundKooperationgeprägtsind.Angesichtseines
derartigen Ebenenausgleichs erscheinen nationale Rechtsordnung und Ge-
meinschafts- bzw. Unionsrechtsordnung als zwei Teilordnungen, die erst in
ihrem Zusammenwirken die für den Normunterworfenen maßgebliche „Ge-
genseitigkeitsordnung“ ergeben. Heinig nennt diesen Vorgang der Rechtsfin-
dung einen „Kompatibilisierungsprozess“.45Die Sicherung der Kompatibilität
der Entscheidungen geschieht durch die Bindung beider Bereiche und ihrer
Höchstgerichte an eineReihe vongemeinsamenPrinzipien, derenGeltung auf
einemAktdergegenseitigenAnerkennungberuht.46
ImBereich derGrundrechte kames von jeher zu einer entsprechenden ge-
genseitigenBeeinflussung zwischendenbeidenEbenen, die sich sukzessive in
Richtung einerHarmonisierungverdichtet hat.Dabei stellt dieEMRKdenwe-
sentlichsten gemeinsamen Bezugspunkt dar. Vor diesemHintergrund ist mit
StefanMückl festzuhalten, „dass die beiden europäischenGrundrechtsebenen
und die nationalen Grundrechtsregime in ein Komplimentärverhältnis treten
undkumulativ, aber funktionsspezifischdieGrundrechtederBürgerund ihrer
Vereinigungensichern.“47
Besondere Bedeutung gewinnt diese Komplementarität im Verhältnis zwi-
schendemEuGHunddennationalenGerichten.48DadienationalenGerichtedas
Unionsrecht anzuwendenhaben, stellt es „weniger eine demnationalenRecht
gegengelagerte Rechtsordnung [dar], die die nationale Souveränität einzu-
44 IngolfPernice,TheTreatyofLisbon:MultilevelConstitutionalismintheEuropeanUnion,in:
EuropeanLawReview27/2002,S. 511–529, zu findenauchunterhttp://www.whi-berlin.de/
pernice-constitutionalism.htm(letzterZugriff: 12.04.2019).
45 HansMichaelHeinig,Art. 13unddiekorporativeReligionsfreiheitnachdemGrundgesetz.
ZugleicheinBeitragzudenPerspektiveneineseuropäischenReligions(verfassungs)rechts,
in:AndreasHaratsch(u.a.) (Hg.),ReligionundWeltanschauung imsäkularenStaat, Stutt-
gart (u.a.) 2001, S. 215–254, hier: S. 244ff unter Berufung auf Görg Haverkate, Verfas-
sungslehre.Verfassung alsGegenseitigkeitsordnung,München1992; Potz / Schinkele, Eu-
roparecht, S. 134.
46 Diese Entwicklung hat auch eine globale Dimension. Nationale Gerichte ziehen bei der
Auslegung des nationalen Rechts zunehmend internationale Quellen heran, nicht zuletzt
auchweilinternationaleGerichteimmeröftergleichgelagerteFälleentscheiden.Anne-Marie
Slaughter,AGlobalCommunityofCourts, in:Harvard International Law Journal 44/2003,
S. 191–219.
47 StefanMückl,EuropäisierungdesStaatskirchenrechts,Baden-Baden2005,S. 427.
48 Vgl.Anne-MarieSlaughter/AlecStoneSweet/JosephWeiler,TheEuropeanCourtandnatio
nal courts – doctrine and jurisprudence: legal change in its social context, Oxford 1997.
RichardPotz338
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik