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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 kursivenundpräsentativenSymbolen.17Währenderstereeinenklarangebbaren Bezugsgegenstand aufweisen, haben präsentative Symbole keine feststehende Eigenbedeutung,weilsichdieseimmernurausdemjeweiligenKontextergibt.So kannetwaeineGlühbirneauf einemSchalterdiesenalsLichtschalterkenntlich machen und das Symbol der Glühbirne für „Licht“ stehen, in einem anderen Kontext jedochSymbol für InnovationundKreativität, IdeeoderLösung sein. Dieselbe Kontextabhängigkeit lässt sich bei religiösen Symbolen erkennen. Nichtnur,dass sieGültigkeitprimärnur innerhalbder Interpretationsgemein- schaft(z.B.einerReligionsgemeinschaft)besitzen,selbst indieserundimLaufe derZeitkönnensienochmalsunterschiedlicheDeutungsvariantenerfahren. Gerade dieDiskussionen umdie Bedeutung und damit auch denGrad der VerpflichtungHijab,Burka,Niqab,Chador, JilbabbeziehungsweiseBushiya zu tragen, lassen dies besonders deutlich erkennen. Verneinen doch bereits die außer- und innerislamisch kontrovers geführtenDiskussionen, vor allemaber die ungeheure Breite an Interpretationen und Varianten des islamischen Schleiers innerhalb jener Gruppierungen, die zumindest dahingehend über- einstimmen,dassdasTragenvonSchleiernunterschiedlicherArtausreligiösen Gründen geboten ist, dieMöglichkeit dieses Symbol als Träger einer einzigen Bedeutungzu interpretieren. EbenweildiesenSymbolenaberein festgelegterBedeutungsgehalt fehltund ein solcher auch nicht objektiv, vergleichbar einermathematischen Formel,18 hergeleitet werden, sondern immer nur in einem konkreten Kontext und das heißt letztlich inund für eineGruppe (d.i. Interpretationsgemeinschaft) „fest- gelegt“werdenkann, könnenHijab, Burka,Niqab,Chador, Jilbabbeziehungs- weiseBushiya(ebensowieandereSymbole)theoretischsowohlalsreinreligiös, als auch als rein politisch oder auch als beides zugleich oder auch in einer anderenWeisegedeutetwerden.Wie imFolgendenzumindest skizzenhaft auf- gezeigtwerdenwird, sind inderPraxisdieGrenzendabeimeist fließend. 17 SusanneK.Langer,PhilosophieaufneuemWege:dasSymbolimDenken,imRitusundinder Kunst,übers.AdaLöwith,Frankfurta.M.1984;vgl.hierzuauch:Symbols; symbolism, in: John Bowker (ed.), The Oxford Dictionary of World Religions, Oxford-New York 1997, S. 934–935. 18 Vgl. HansGeraldHödl, Kopftuch, Kreuz undMenora: Der Beitrag der Symboltheorie zu aktuellen Debatten, in: feinschwarz.net – Theologisches Feuilleton am 23.07.2018, vgl. https://www.feinschwarz.net/kopftuch-kreuz-und-menora/ (letzterZugriff: 25.01.2019). IreneKlissenbauer382 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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