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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Für die Frage nach der Zulässigkeit einen islamischen Schleier in derÖf-
fentlichkeit zu tragenergibt sichdarauseinerseitsdieNotwendigkeitVarianten
des islamischen Schleiers voneinander zu unterscheiden und andererseits zu
differenziereninwelcherPositioneineFrausteht,dieeinenislamischenSchleier
inderÖffentlichkeit tragenmöchte. JenachdemsindunterschiedlicheRechts-
fragenmiteinander verknüpft, die imDetail zubetrachtenund imKonfliktfall
gegeneinanderabzuwägensind.
Sosindetwa,wieBöckenfördeausführlichdarstellt,beiderHijab-tragenden
Lehrerin ihre Bekenntnisfreiheit, ihr Zugangsrecht zum öffentlichen Lehramt
unabhängig von ihremBekenntnis, der Bildungs- und Erziehungsauftrag der
staatlichen Schule in Verbindungmit dem Prinzip religiös-weltanschaulicher
Neutralität, die negative Bekenntnisfreiheit der Schüler und Schülerinnen be-
ziehungsweise derenEltern sowie das elterliche Erziehungsrecht einander zu-
zuordnenund imKonfliktfall zueinemAusgleichbringen.44
StärkstesArgumentmaghier die vonSeitender LehrpersongeforderteRe-
präsentationdesStaatesunddamitseinerreligiös-weltanschaulicherNeutralität
sein,wiewohl zudiskutierenwäre, obdiese nicht stärker durchVerhaltenund
Äußerungen zumAusdruckkommt, als durch etwaigeKleidungsstückebezie-
hungsweise inwiefern Lehrpersonen auch als Individuen mit persönlichen
Weltanschauungenauftretenkönnenund imSinneder für gelingendenUnter-
richtnotwendigenAuthentizität sogarmüssen.45Dabei ist esvonBedeutungzu
sehen,dassdiehierbeigeforderteNeutralitätinjedemFallnurfürLehrpersonen,
nicht jedoch für Lernende gilt. So steht bei der Frage nach der Zulässigkeit
islamische Kopftücher in Schulen als Lernende zu tragen die positive Religi-
onsfreiheitderbetreffendenSchülerinsowieihrRechtaufBildungdernegativen
ReligionsfreiheitetwaigerMitschülerundMitschülerinnengegenüber.Berichte
überAusgrenzungsmechanismenundreligiösmotiviertesMobbing inSchulen
sind indiesemKontext durchaus ernst zunehmen,46 sollten abernicht zuvor-
schnellenEinschränkungenvonMenschenrechten,wiedemRechtaufReligions-
44 Ernst-WolfgangBöckenförde,„Kopftuchstreit“aufdemrichtigenWeg?, in:NeueJuristische
Wochenschrift 54/10/Oktober 2001, S. 723–728, hier: S. 723. Siehe hierzu auch: Heiner
Bielefeldt,ZuraktuellenKopftuchdebatteinDeutschland.AnmerkungenausderPerspektive
derMenschenrechte,DeutschesInstitutfürMenschenrechte,PolicyPaperNr.3,Berlin2004.
45 Vgl.hierzuetwadenVortragvonChristophKolbe,SinnimUnterricht–Authentischlehren,
in:ZeitschriftExistenzanalyseinPädagogikundSchuleam27.01.2010,S. 25–28;Ders.,Die
personaleMotivationundDialogfähigkeit in der Pädagogik, in: KurtAregger / EvaMaria
Waibel (Hg.), Schulleben und Lebensschule. Beiträge einer existentiellen Pädagogik, Do-
nauwörth-Luzern2006,S. 36–46.
46 Vgl. SusanneWiesinger, Kulturkampf imKlassenzimmer:Wie der Islamdie Schulen ver-
ändert. Bericht einer Lehrerin,Wien 2018. Siehe hierzu auch:Melisa Erkurt, Generation
Haram, in: Biber am 06.12.2016, vgl. https://www.dasbiber.at/content/generation-haram
(letzterZugriff: 15.03.2019).
IreneKlissenbauer388
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik