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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
der prinzipiellenDeutungshoheit innerhalb vonReligionsgemeinschaften kri-
tischaufzugreifen.DurchebendiesehierbeieröffnetenFreiräumekönntenund
müssten auch die Religionen zum Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit bei-
tragen.UmsomehralsgeradediemonotheistischenReligionen,alsprophetische
Religionen„von ihremGrundverständnishereinbeachtlichesPotential fürge-
sellschaftlichen Widerstand gegen jede Form von ungerechter Herrschaft“56
enthalten.
Neben der großenBedeutung, die eine solche Reflexion vonMachtansprü-
chenundDeutungshoheiten fürFrauenselbsthat, istdieseauch fürReligionen
kaum zu überschätzen, da emanzipatorische Ansätze dadurch auch in diese
hineingetragen werden können. Dies wiederum wirkt auf den Einsatz für
Frauenrechte selbst zurück.
EineFolge einesderartigenFokus aufdieReligions-undWeltanschauungs-
freiheitalsTeilderFrauenrechtewäredemnachreligiöse (auch innerreligiöse!)
Pluralität ernst zu nehmen, ebensowie denUmstand, dass auch Emanzipati-
onsbestrebungenunterschiedlichaussehenkönnen.
5. FürFrauenrechteunddasRechtaufReligions-und
Weltanschauungsfreiheit
Wennesauchunstrittig ist, dassder islamischeSchleier ganzklarZeichender
Unterdrückung sein kannund in diesen Fällen als Zwangsinstrument genutzt
wird, ist zubetonen,dasser zugleich immerauchanderes seinkann–nämlich
Symbol der Religionszugehörigkeit, Teil der Identität und Zeichen einer
selbstgesetztenGrenzeder Intimität.57
Aufgrundder präsentativen Symbolen innewohnendenOffenheit undKon-
textabhängigkeit muss eine in zeitgenössischen Diskussionen häufig sichtbar
werdende Fixierung auf eine eindeutige und letztgültige Interpretation ihrer
Bedeutung unbefriedigend bleiben. Gerade mit Blick auf einen Einsatz für
Frauenrechte sollte demgegenüber stärkerhervorgehobenwerden,dassder is-
lamische Schleier – ebensowie andere religiöse Symbole – letztlich nur dann
56 IngeborgGabriel,MenschenrechteundReligionen–VerbündeteoderGegner?, in:PeterG.
Kirchschläger (Hg.), Die Verantwortung von nichtstaatlichen Akteuren gegenüber den
Menschenrechten, Religionsrechtliche Studien 4, Zürich 2017, S. 33–52, hier: S. 43; aber
auch: Dies., Menschenrechte. Perspektiven christlicher Ethik, in: Staatslexikon. Recht –
Wirtschaft –Gesellschaft 3:Herrschaft –Migration, 8. völlig neu bearb. Aufl., Freiburg i.
Br. 2019,Sp. 1547–1552,hier: Sp. 1550f.
57 Mansur Seddiqzai, Kopftuch:Wie freiwillig ist die Entscheidung?, in: Die Zeit am 05.04.
2018,vgl.https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-03/kopftuch-islam-frauen-
freiheit-unterdrueckung-zukunft/seite-2 (letzterZugriff: 01.03.2019).
IreneKlissenbauer392
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik