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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Nationen betont die Verwurzelung (rooted) des Konzeptes der gleichen Bür-
gerrechteinderAllgemeinenErklärungderMenschenrechtederUNOvon1948.4
IndiesemZusammenhangwirdausdrücklichaufArt. 18Bezuggenommen,
dass jederMenschAnspruchaufGedanken-,Gewissens- undReligionsfreiheit
hat.
Indem10PunkteumfassendenglobalenStrategieplanwirdausdrücklichder
RespektvorderGleichrangigkeitvonMannundFrau,derzugarantierenistund
der so jeder Form von Diskriminierung entgegenwirkt, genannt (Nr.5 und
Nr. 6);ebensodieRespektierungderReligionsfreiheit.Explizitwerdenindieser
Deklaration also die beidenwichtigsten konkreten Stolpersteine im interreli-
giösen Dialog konsensmäßig als Bürgerrechte festgehalten. Warum also die
SchwierigkeitenaufderEbenederMenschenrechte?Wie istdieBeziehungvon
BürgerrechtenundMenschenrechtennäherhinzubestimmen?
Die zitierteDeklarationargumentiert in einemBeziehungsdreieckzwischen
Bürgerrechten, Menschenrechten und universellenWerten. Dochwas ist mit
Wertengenauerhingemeint?WieistdasVerhältnisdieserdreiGrößengenauzu
bestimmen?WarumderEinstiegbeidenBürgerrechten?GelingtaufderEbene
der Bürgerrechte leichter ein Konsens, weil der Islam sich beim Begriff der
StaatsbürgerschaftaufdieVerfassungvonMedina622berufenkannundsoein
Autoritätsargument insTreffenführenkann?Handeltes sichbeimKonzeptder
Bürgerrechteum„eingeschränkteMenschenrechte“,dieebennurfürdieBürger
des eigenenStaates gewährt undnicht für alleMenschen auf demStaatsgebiet
gewährleistet werden – also eine Partikularisierung derMenschenrechte? Be-
stehthier nichtdieGefahr einerFixierungaufdiePartikularisierungderMen-
schenrechte – ein innererWiderspruch? Oder könnte es sich auch um einen
Schritt auf einem vermutlich langenWeg zur Gewährleistung (und nicht Ge-
währung)vonMenschenrechtenfürwirklichalleMenschenhandeln?Hatnicht
auch die gemeinsame Erklärung beimBesuch vonPapst Franziskus und dem
Großimam von Al-Azhar, Ahmad Al-Tayyeb, in Abu Dhabi den Begriff der
Bürgerrechte verwendet?5Die weitere Geschichte wird es zeigenmüssen, wie
gemeinsamAntwortenaufdieseoffenenFragengefundenwerdenkönnen.
AuchinÖsterreichwirdimFPÖParteiprogrammdarübernachgedacht,statt
der EuropäischenKonventionderMenschenrechte (EMRK), die inÖsterreich
seit 1966 imVerfassungsrang steht, eineArtbloßnationaleGrundrechtscharta
4 AllgemeineErklärungderMenschenrechte,vgl.www.un.org/depts/german/menschenrechte/
aemr.pdf (letzterZugriff: 29.03.2019).
5 DokumentüberdieBrüderlichkeitallerMenschen–FüreinfriedlichesZusammenlebeninder
Welt, Apostolische Reise von Papst Franziskus in die Vereinigten Arabischen Emirate
(3.–5.Februar2019), vgl. http://w2.vatican.va/content/francesco/de/travels/2019/outside/
documents/papa-francesco_20190204_documento-fratellanza-umana.html (letzter Zugriff:
15.04.2019).
GünterVirt400
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik