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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Nationen betont die Verwurzelung (rooted) des Konzeptes der gleichen Bür- gerrechteinderAllgemeinenErklärungderMenschenrechtederUNOvon1948.4 IndiesemZusammenhangwirdausdrücklichaufArt. 18Bezuggenommen, dass jederMenschAnspruchaufGedanken-,Gewissens- undReligionsfreiheit hat. Indem10PunkteumfassendenglobalenStrategieplanwirdausdrücklichder RespektvorderGleichrangigkeitvonMannundFrau,derzugarantierenistund der so jeder Form von Diskriminierung entgegenwirkt, genannt (Nr.5 und Nr. 6);ebensodieRespektierungderReligionsfreiheit.Explizitwerdenindieser Deklaration also die beidenwichtigsten konkreten Stolpersteine im interreli- giösen Dialog konsensmäßig als Bürgerrechte festgehalten. Warum also die SchwierigkeitenaufderEbenederMenschenrechte?Wie istdieBeziehungvon BürgerrechtenundMenschenrechtennäherhinzubestimmen? Die zitierteDeklarationargumentiert in einemBeziehungsdreieckzwischen Bürgerrechten, Menschenrechten und universellenWerten. Dochwas ist mit Wertengenauerhingemeint?WieistdasVerhältnisdieserdreiGrößengenauzu bestimmen?WarumderEinstiegbeidenBürgerrechten?GelingtaufderEbene der Bürgerrechte leichter ein Konsens, weil der Islam sich beim Begriff der StaatsbürgerschaftaufdieVerfassungvonMedina622berufenkannundsoein Autoritätsargument insTreffenführenkann?Handeltes sichbeimKonzeptder Bürgerrechteum„eingeschränkteMenschenrechte“,dieebennurfürdieBürger des eigenenStaates gewährt undnicht für alleMenschen auf demStaatsgebiet gewährleistet werden – also eine Partikularisierung derMenschenrechte? Be- stehthier nichtdieGefahr einerFixierungaufdiePartikularisierungderMen- schenrechte – ein innererWiderspruch? Oder könnte es sich auch um einen Schritt auf einem vermutlich langenWeg zur Gewährleistung (und nicht Ge- währung)vonMenschenrechtenfürwirklichalleMenschenhandeln?Hatnicht auch die gemeinsame Erklärung beimBesuch vonPapst Franziskus und dem Großimam von Al-Azhar, Ahmad Al-Tayyeb, in Abu Dhabi den Begriff der Bürgerrechte verwendet?5Die weitere Geschichte wird es zeigenmüssen, wie gemeinsamAntwortenaufdieseoffenenFragengefundenwerdenkönnen. AuchinÖsterreichwirdimFPÖParteiprogrammdarübernachgedacht,statt der EuropäischenKonventionderMenschenrechte (EMRK), die inÖsterreich seit 1966 imVerfassungsrang steht, eineArtbloßnationaleGrundrechtscharta 4 AllgemeineErklärungderMenschenrechte,vgl.www.un.org/depts/german/menschenrechte/ aemr.pdf (letzterZugriff: 29.03.2019). 5 DokumentüberdieBrüderlichkeitallerMenschen–FüreinfriedlichesZusammenlebeninder Welt, Apostolische Reise von Papst Franziskus in die Vereinigten Arabischen Emirate (3.–5.Februar2019), vgl. http://w2.vatican.va/content/francesco/de/travels/2019/outside/ documents/papa-francesco_20190204_documento-fratellanza-umana.html (letzter Zugriff: 15.04.2019). GünterVirt400 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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