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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Interpretation der Fortpflanzungsfreiheit betrachtet wird, ergeben sich aller- dingsunterschiedlicheKonzepte:GiltderWunschnacheinemKindprimärals ElementderindividuellenPersönlichkeitundihreHandlungenzurRealisierung dieses Wunsches als zentraler Bereich der Selbstbestimmung, dann geht es vorranging um den Schutz der Freiheit des einzelnen Menschen, mit seiner Furchtbarkeit umzugehen und sein Leben bis in dessen körperliche Zustände hinein zubestimmen.WirdderWunschnacheinemKindunddiedazugeeig- neten Aktivitäten hingegen als Voraussetzung und erster Schritt zu einer Fa- miliengründung verstanden, geht es vorrangig um den Schutz des gemein- schaftlich gefassten Entschlusses zur sozialen Lebensgemeinschaft und zur ÜbernahmederElternrolle. In der konkretenWirklichkeit müssen sich diese beiden Sichtweisen nicht ausschließen. Vielmehr dürfte es sogar meistens so sein, dass die Gründung einer Familie auch eineWeise derVerwirklichungundGestaltungder persön- lichen Identität der werdendenEltern ist. Gleichwohl ist derUnterschied zwi- schen den beiden Konzepten im theoretischen Zugang nicht bedeutungslos, insofern er für dieBestimmungdesKreises derTrägerdiesesRechts auf Fort- pflanzung unmittelbare Auswirkungen hat; insbesondere dafür, ob auch All- einstehende und gleichgeschlechtliche Paare einen entsprechendenAnspruch haben.Die sichseit einigerZeit etablierendeRedeweisevonreproduktiverAu- tonomie4 ordnet sich nämlich nicht nur semantisch demSelbstbestimmungs- diskurs zu, der die gesamteMedizinethik durchzieht5, sondern legt schon in seinerBegrifflichkeiteineParteinahmezugunstenderAbleitungausdemRecht der individuellenPersönlichkeitnahe. Einer solchenunmittelbarenoderwenigstensprioritärenZuordnungstehen sozialethischallerdingsdurchausgewichtigeEinwändeentgegen.Zunächstwar dasRecht, sich inNachkommenschaft fortzupflanzen, ja eine Errungenschaft, dieimmerinengemKontextmitdemRecht,sichmiteinerPartnerinbzw.einem Partner eigenerWahl zuverbindenundals FolgehiervonKinder zu erzeugen, aufgetretenundalsGrund-bzw.Menschenrecht gefordertund schließlichver- bürgtworden.Auch inMenschenrechtsdokumentenaus jüngererZeitwiedem S.229–237. ImBlickauf dieGesetzeslage inÖsterreich informiert umfassendPhilipCzech, Fortpflanzungsfreiheit. Das Recht auf selbstbestimmte Reproduktion in der Europäischen Menschenrechtskonvention,Wien2015. ImBlickaufdiejenigederSchweiz:AndreaBüchler, Reproduktive Autonomie und Selbstbestimmung. Dimensionen, Umgang undGrenzen an denAnfängenmenschlichenLebens,Basel 2017. 4 AusphilosophischerSicht einflussreich fürdieDebatten:RonaldDworkin,DieGrenzendes Lebens. Abtreibung, Euthanasie und persönliche Freiheit, Reinbek 1994 (orig.: New York 1993),S. 207–245;ErinL.Nelson,Law,PolicyandReproductiveAutonomy,Oxford-Portland 2013. 5 Stattanderer:TomL.Beauchamp/JamesF.Childress,PrinciplesofBiomedicalEthics,6.Aufl., NewYork2008. Rechtauf reproduktiveAutonomie 415 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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