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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Interpretation der Fortpflanzungsfreiheit betrachtet wird, ergeben sich aller-
dingsunterschiedlicheKonzepte:GiltderWunschnacheinemKindprimärals
ElementderindividuellenPersönlichkeitundihreHandlungenzurRealisierung
dieses Wunsches als zentraler Bereich der Selbstbestimmung, dann geht es
vorranging um den Schutz der Freiheit des einzelnen Menschen, mit seiner
Furchtbarkeit umzugehen und sein Leben bis in dessen körperliche Zustände
hinein zubestimmen.WirdderWunschnacheinemKindunddiedazugeeig-
neten Aktivitäten hingegen als Voraussetzung und erster Schritt zu einer Fa-
miliengründung verstanden, geht es vorrangig um den Schutz des gemein-
schaftlich gefassten Entschlusses zur sozialen Lebensgemeinschaft und zur
ÜbernahmederElternrolle.
In der konkretenWirklichkeit müssen sich diese beiden Sichtweisen nicht
ausschließen. Vielmehr dürfte es sogar meistens so sein, dass die Gründung
einer Familie auch eineWeise derVerwirklichungundGestaltungder persön-
lichen Identität der werdendenEltern ist. Gleichwohl ist derUnterschied zwi-
schen den beiden Konzepten im theoretischen Zugang nicht bedeutungslos,
insofern er für dieBestimmungdesKreises derTrägerdiesesRechts auf Fort-
pflanzung unmittelbare Auswirkungen hat; insbesondere dafür, ob auch All-
einstehende und gleichgeschlechtliche Paare einen entsprechendenAnspruch
haben.Die sichseit einigerZeit etablierendeRedeweisevonreproduktiverAu-
tonomie4 ordnet sich nämlich nicht nur semantisch demSelbstbestimmungs-
diskurs zu, der die gesamteMedizinethik durchzieht5, sondern legt schon in
seinerBegrifflichkeiteineParteinahmezugunstenderAbleitungausdemRecht
der individuellenPersönlichkeitnahe.
Einer solchenunmittelbarenoderwenigstensprioritärenZuordnungstehen
sozialethischallerdingsdurchausgewichtigeEinwändeentgegen.Zunächstwar
dasRecht, sich inNachkommenschaft fortzupflanzen, ja eine Errungenschaft,
dieimmerinengemKontextmitdemRecht,sichmiteinerPartnerinbzw.einem
Partner eigenerWahl zuverbindenundals FolgehiervonKinder zu erzeugen,
aufgetretenundalsGrund-bzw.Menschenrecht gefordertund schließlichver-
bürgtworden.Auch inMenschenrechtsdokumentenaus jüngererZeitwiedem
S.229–237. ImBlickauf dieGesetzeslage inÖsterreich informiert umfassendPhilipCzech,
Fortpflanzungsfreiheit. Das Recht auf selbstbestimmte Reproduktion in der Europäischen
Menschenrechtskonvention,Wien2015. ImBlickaufdiejenigederSchweiz:AndreaBüchler,
Reproduktive Autonomie und Selbstbestimmung. Dimensionen, Umgang undGrenzen an
denAnfängenmenschlichenLebens,Basel 2017.
4 AusphilosophischerSicht einflussreich fürdieDebatten:RonaldDworkin,DieGrenzendes
Lebens. Abtreibung, Euthanasie und persönliche Freiheit, Reinbek 1994 (orig.: New York
1993),S. 207–245;ErinL.Nelson,Law,PolicyandReproductiveAutonomy,Oxford-Portland
2013.
5 Stattanderer:TomL.Beauchamp/JamesF.Childress,PrinciplesofBiomedicalEthics,6.Aufl.,
NewYork2008.
Rechtauf reproduktiveAutonomie 415
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik