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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Übereinkommen über die Rechte vonMenschenmit Behinderungen von 2006 oderderChartaderGrundrechtederEuropäischenUnionvon2007wirdähnlich formuliert. Die Behindertenrechtskonvention garantiert allen Menschen mit BehinderungendasRecht,„imheiratsfähigenAlter,aufderGrundlagedesfreien undvollenEinverständnissesderkünftigenEhegatteneineEhezuschließenund eine Familie zu gründen“ sowie das Recht „auf freie und verantwortungsbe- wusste EntscheidungüberdieAnzahl ihrerKinder unddieGeburtenabstände sowie auf Zugang zu altersgemäßer Information sowieAufklärung über Fort- pflanzung und Familienplanung […] und […] die notwendigen Mittel zur AusübungdieserRechte“6.DieEU-Grundrechte-Chartanennt inTeil IImitder Überschrift „Freiheiten“: „dasRecht, eineEheeinzugehenundeineFamilie zu gründen“(Art. 9)undinTeilIIImitderÜberschrift„Gleichheit“:„Kinderhaben AnspruchaufdenSchutzunddieFürsorge,die für ihrWohlergehennotwendig sind.“Und:„JedesKindhatAnspruchaufregelmäßigepersönlicheBeziehungen unddirekteKontaktezubeidenElternteilen, […]“7. DasRecht,Kinderzuhaben, istmithininderRechtsgeschichteimmeralsdas Rechtverstandenworden,miteinanderKinderindieWeltzubringenundfürsie zu sorgen.8Daswar so selbstverständlich in derKonstellationMann-Frau ge- dacht, dass es gar nicht ausdrücklich gesagtwerdenmusste.Washingegenex- plizit thematisiert wurde, war die Stoßrichtung gegen die verbietende, vor- schreibende oder auch nur erlaubende Einflussnahme staatlicher und wirt- schaftlicher Autoritäten und gegen den elterlichen Willen als (im Konflikt) ausschlaggebende Instanz. DiehistorischeGeneseeinesRechtsistzwarnichtzwingendfürseineaktuelle Auslegung und Begründung. So wenig wie der Hinweis auf naturale Zusam- menhänge bei der „normalen“ Zeugung mittels sexueller Vereinigung eines Mannes und einer Frau. Trotzdem sind auch bei der Anwendung reprodukti- onsmedizinischer Zeugungsverfahren die biologischen Realisierungsbedin- gungenfürdiemenschlicheFortpflanzungnichteinfachschlechthinaufgehoben oder außerKraft gesetzt.Dennzu jederZeugung–obauf sexuellemWegoder mit medizinischer Assistenz bewirkt – braucht es männliche und weibliche Keimzellen; und einKindkann sichdarausnur entwickeln,wenndas ausden Gameten entstandene Lebewesen in derGebärmutter einer Frau überMonate hinwegbeschütztundversorgtwirdundheranreifenkann.Die Interaktionvon männlichen undweiblichen Elementen einerseits und von heranwachsendem 6 Art. 23 Abs.1 BRK, deutsche Fassung vgl. https://www.behindertenrechtskonvention.info/ schutz-von-ehe-und-familie-3900/ (letzterZugriff: 17.05.2019). 7 Art. 24Abs.1undAbs.3EU-GRCharta,deutscheFassungvgl.:https://www.europarl.europa. eu/charter/pdf/text_de.pdf (letzterZugriff: 17.05.2019). 8 S.dazunäheres in:KonradHilpert, EthikderMenschenrechte.ZwischenRhetorikundVer- wirklichung,Paderborn2019,S. 133–136. KonradHilpert416 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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