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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 2. EthischeGrenzen Menschliche Fortpflanzung ist ein hohes Gut. Sichmit einemPartner zu ver- bindenundKinder zuhaben, ist alsGegenstandeinesMenschenrechts formu- liertworden,weilmächtigeObrigkeiten, staatlichePolitik, Familienstrukturen undwirtschaftliche Interessen immerwiederundmitNachdruck indiesen für dieLebensgestaltungunddasZusammenlebenelementarenBereicheingegriffen unddamitgroßesLeidverursachthaben.WennRechtundStaatEhe,Familieund dasKinderbekommenalsGrundrechtschützen,gehtesdeshalbnichtnurumdie Abwehr derÜbergriffe, die sich in derGeschichte als Eheverbote, eugenische Gebote, sogar als staatlichverordneteKastrationbzw. Sterilisationbis hin zur Ermordung von für als schädlich deklarierter Personen manifestiert haben, sondernauchumdenZugangzumWissenundzumNutzenderMöglichkeiten, mit Hilfe der Medizin Schwangerschaft als Folge von sexueller Aktivität zu vermeiden oder umgekehrt einem unerfüllten Kinderwunsch doch noch die Chance zu einer Schwangerschaft zu bahnen. Der Umstand, dass die dafür notwendigenmedizinischen Verfahren aufwendig, im Vergleich zur üblichen Zeugungneuartigundeinigermaßenartifiziell(ebennicht-„natürlich“)sind,ist noch kein hinreichenderGrund, sie zu versagen.Dennder unerfüllteKinder- wunschwirdvielfachalsLeid,KränkungoderMinderwertigkeit erlebt. Einge- nerelles Verbot aller reproduktionsmedizinischer Behandlungsmöglichkeiten, die geeignet wäre, die Fähigkeit zur Fortpflanzung herzustellen bzw. wieder- herzustellen, würde das Recht der Partner, die sich ein gemeinsames Kind wünschen, verletzen. Dennoch sind Beschränkungen dieses Rechts denkbar, etwawenndieszumSchutzhöhererodergleichrangigerGüternotwendigwäre. BeschränkungendesRechts aufFortpflanzungbedürfenalso sehr starkerethi- scherGründe. Während sichdieDebattennachderEtablierungder reproduktionsmedizi- nischenVerfahreninderGeburtsmedizin inden1980er Jahrenvorallem,wenn auch nicht ausschließlich, auf den Schutz der dabei entstehendenEmbryonen bezogen,hatsichderSchwerpunktderDiskussionenindermedizinischenEthik undinderRechtsethikindenletztenJahrenunterdemEinflussderAusweitung dermedizinischenHandlungsspielräume und eines zunehmendenReproduk- tions„tourismus“verschoben.DerSchutzder invitroerzeugtenEmbryonenist zwar immernochein zentralesThema, dochkannmaneineStagnation inder GewinnungneuerArgumentenichtübersehen.DafürrückendieBeachtungdes Kindeswohls, die Frage, wer berechtigt ist, diese Verfahren in Anspruch zu nehmen,unddieErweiterungderreproduktionsmedizinischenAssistenzdurch dieSpendevonGametensowiederModusihrerGewinnungindenVordergrund derÜberlegungen. KonradHilpert420 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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