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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
2. EthischeGrenzen
Menschliche Fortpflanzung ist ein hohes Gut. Sichmit einemPartner zu ver-
bindenundKinder zuhaben, ist alsGegenstandeinesMenschenrechts formu-
liertworden,weilmächtigeObrigkeiten, staatlichePolitik, Familienstrukturen
undwirtschaftliche Interessen immerwiederundmitNachdruck indiesen für
dieLebensgestaltungunddasZusammenlebenelementarenBereicheingegriffen
unddamitgroßesLeidverursachthaben.WennRechtundStaatEhe,Familieund
dasKinderbekommenalsGrundrechtschützen,gehtesdeshalbnichtnurumdie
Abwehr derÜbergriffe, die sich in derGeschichte als Eheverbote, eugenische
Gebote, sogar als staatlichverordneteKastrationbzw. Sterilisationbis hin zur
Ermordung von für als schädlich deklarierter Personen manifestiert haben,
sondernauchumdenZugangzumWissenundzumNutzenderMöglichkeiten,
mit Hilfe der Medizin Schwangerschaft als Folge von sexueller Aktivität zu
vermeiden oder umgekehrt einem unerfüllten Kinderwunsch doch noch die
Chance zu einer Schwangerschaft zu bahnen. Der Umstand, dass die dafür
notwendigenmedizinischen Verfahren aufwendig, im Vergleich zur üblichen
Zeugungneuartigundeinigermaßenartifiziell(ebennicht-„natürlich“)sind,ist
noch kein hinreichenderGrund, sie zu versagen.Dennder unerfüllteKinder-
wunschwirdvielfachalsLeid,KränkungoderMinderwertigkeit erlebt. Einge-
nerelles Verbot aller reproduktionsmedizinischer Behandlungsmöglichkeiten,
die geeignet wäre, die Fähigkeit zur Fortpflanzung herzustellen bzw. wieder-
herzustellen, würde das Recht der Partner, die sich ein gemeinsames Kind
wünschen, verletzen. Dennoch sind Beschränkungen dieses Rechts denkbar,
etwawenndieszumSchutzhöhererodergleichrangigerGüternotwendigwäre.
BeschränkungendesRechts aufFortpflanzungbedürfenalso sehr starkerethi-
scherGründe.
Während sichdieDebattennachderEtablierungder reproduktionsmedizi-
nischenVerfahreninderGeburtsmedizin inden1980er Jahrenvorallem,wenn
auch nicht ausschließlich, auf den Schutz der dabei entstehendenEmbryonen
bezogen,hatsichderSchwerpunktderDiskussionenindermedizinischenEthik
undinderRechtsethikindenletztenJahrenunterdemEinflussderAusweitung
dermedizinischenHandlungsspielräume und eines zunehmendenReproduk-
tions„tourismus“verschoben.DerSchutzder invitroerzeugtenEmbryonenist
zwar immernochein zentralesThema, dochkannmaneineStagnation inder
GewinnungneuerArgumentenichtübersehen.DafürrückendieBeachtungdes
Kindeswohls, die Frage, wer berechtigt ist, diese Verfahren in Anspruch zu
nehmen,unddieErweiterungderreproduktionsmedizinischenAssistenzdurch
dieSpendevonGametensowiederModusihrerGewinnungindenVordergrund
derÜberlegungen.
KonradHilpert420
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik