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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
diesenBegriff durcheineListe vonstandardisiertenKinderrechten schärfer zu
konturieren.
IndenerstenJahrzehntenderAnwendungderReproduktionsmedizinwares
gängigeunddurchverbindlicheRichtliniender ärztlichenStandesorganisatio-
nenabgesicherte20Praxis, dieMethodenassistierter Fortpflanzungauf kinder-
losePaare zubeschränken, die verheiratet sindoder zumindest in einer festen
heterosexuellen Partnerschaft miteinander verbunden sind. Diese Beschrän-
kungkannvondenen, die eineder anderenFamilienformen, die inder gesell-
schaftlichen Wirklichkeit inzwischen gelebt werden (unverheiratet Zusam-
menlebende, Alleinerziehende, Adoptivfamilien, Familien mit Stiefelternteil,
Patchwork Familien) als eine sie selbst diskriminierende Bevorzugung erlebt
werden. Jedenfalls sind auch indiesen anderenFamilienkonstellationenWün-
sche nach einemKind nicht auszuschließen und ebensowenig ein Leiden als
FolgedesAusbleibensderErfüllungdiesesWunsches.
Es kann nicht geleugnet werden, dass sich in den letzten Jahrzehnten die
familialenLebensformentiefgreifendgewandelthaben.SowiePartnerschaften
sehr unterschiedlich gelebtwerden, ist auch das Spektrumheutiger Familien-
wirklichkeitenvielfältiggeworden.DievielfältigenArrangementswerdennicht
nurgelebt, sondernsindauchgesellschaftlichweithinakzeptiert.Dasmagman
bedauern,wennman selbst die persönlicheAneignungundAusgestaltungder
tradierten,öffentlich anerkannten, institutionalisiertenLebensformder (hete-
rosexuellen)Ehe fürdiebesteVoraussetzung fürdasAufwachsenvonKindern
hält.DiesesBedauerndrängtaberwederdiegelebtePraxiszurücknochhebtes
dieveränderteAuffassungvonFamilieauf.KerndiesesWandelsistdiefaktische
Entflechtung von Paarbeziehung und Elternschaft.21 Seit derÖffnung des Be-
griffsunddesInstitutsderEhe„füralle“ in fastalleneuropäischenLändern(in
Deutschland2017), lässt sichdasRechtaufElternschaftbzw.aufFortpflanzung
wedermehr andieExistenz einer formalisiertenEhelichkeit nochauch andie
Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten, die ein gemeinsamesKindwün-
20 (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion, Text in: Deutsches
Ärzteblatt 2006, A 1392–1395. In Abs.3.1.1. heißt es: „Methoden der assistierten Repro-
duktion sollen unter Beachtung des Kindeswohls grundsätzlich nur bei Ehepaaren ange-
wandtwerden.DabeidarfgrundsätzlichnurSamendesEhemannsverwandtwerden;sollen
SamenzelleneinesDrittenverwandtwerden,sinddieunter5.3.genanntenVoraussetzungen
zubeachten.Methodender assistiertenReproduktionkönnenauchbei einernicht verhei-
rateten Frau angewandt werden. Dies gilt nur, wenn die behandelndeÄrztin/der behan-
delndeArzt zu der Einschätzung gelangt ist, dass die Fraumit einemnicht verheirateten
MannineinerfestgefügtenPartnerschaftzusammenlebtunddieserManndieVaterschaftan
dem so gezeugten Kind anerkennen wird. Dabei darf grundsätzlich nur der Samen des
Partnersverwandtwerden;sollenSamenzelleneinesDrittenverwandtwerden,sinddieunter
5.3. genanntenVorrausetzungenzubeachten.“
21 SoNinaDethloff,Familienrecht inEuropa–Quovadis?, in:NeueJuristischeWochenschrift
2018, S. 23–38,hier: S. 23.
KonradHilpert422
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik