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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 diesenBegriff durcheineListe vonstandardisiertenKinderrechten schärfer zu konturieren. IndenerstenJahrzehntenderAnwendungderReproduktionsmedizinwares gängigeunddurchverbindlicheRichtliniender ärztlichenStandesorganisatio- nenabgesicherte20Praxis, dieMethodenassistierter Fortpflanzungauf kinder- losePaare zubeschränken, die verheiratet sindoder zumindest in einer festen heterosexuellen Partnerschaft miteinander verbunden sind. Diese Beschrän- kungkannvondenen, die eineder anderenFamilienformen, die inder gesell- schaftlichen Wirklichkeit inzwischen gelebt werden (unverheiratet Zusam- menlebende, Alleinerziehende, Adoptivfamilien, Familien mit Stiefelternteil, Patchwork Familien) als eine sie selbst diskriminierende Bevorzugung erlebt werden. Jedenfalls sind auch indiesen anderenFamilienkonstellationenWün- sche nach einemKind nicht auszuschließen und ebensowenig ein Leiden als FolgedesAusbleibensderErfüllungdiesesWunsches. Es kann nicht geleugnet werden, dass sich in den letzten Jahrzehnten die familialenLebensformentiefgreifendgewandelthaben.SowiePartnerschaften sehr unterschiedlich gelebtwerden, ist auch das Spektrumheutiger Familien- wirklichkeitenvielfältiggeworden.DievielfältigenArrangementswerdennicht nurgelebt, sondernsindauchgesellschaftlichweithinakzeptiert.Dasmagman bedauern,wennman selbst die persönlicheAneignungundAusgestaltungder tradierten,öffentlich anerkannten, institutionalisiertenLebensformder (hete- rosexuellen)Ehe fürdiebesteVoraussetzung fürdasAufwachsenvonKindern hält.DiesesBedauerndrängtaberwederdiegelebtePraxiszurücknochhebtes dieveränderteAuffassungvonFamilieauf.KerndiesesWandelsistdiefaktische Entflechtung von Paarbeziehung und Elternschaft.21 Seit derÖffnung des Be- griffsunddesInstitutsderEhe„füralle“ in fastalleneuropäischenLändern(in Deutschland2017), lässt sichdasRechtaufElternschaftbzw.aufFortpflanzung wedermehr andieExistenz einer formalisiertenEhelichkeit nochauch andie Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten, die ein gemeinsamesKindwün- 20 (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion, Text in: Deutsches Ärzteblatt 2006, A 1392–1395. In Abs.3.1.1. heißt es: „Methoden der assistierten Repro- duktion sollen unter Beachtung des Kindeswohls grundsätzlich nur bei Ehepaaren ange- wandtwerden.DabeidarfgrundsätzlichnurSamendesEhemannsverwandtwerden;sollen SamenzelleneinesDrittenverwandtwerden,sinddieunter5.3.genanntenVoraussetzungen zubeachten.Methodender assistiertenReproduktionkönnenauchbei einernicht verhei- rateten Frau angewandt werden. Dies gilt nur, wenn die behandelndeÄrztin/der behan- delndeArzt zu der Einschätzung gelangt ist, dass die Fraumit einemnicht verheirateten MannineinerfestgefügtenPartnerschaftzusammenlebtunddieserManndieVaterschaftan dem so gezeugten Kind anerkennen wird. Dabei darf grundsätzlich nur der Samen des Partnersverwandtwerden;sollenSamenzelleneinesDrittenverwandtwerden,sinddieunter 5.3. genanntenVorrausetzungenzubeachten.“ 21 SoNinaDethloff,Familienrecht inEuropa–Quovadis?, in:NeueJuristischeWochenschrift 2018, S. 23–38,hier: S. 23. KonradHilpert422 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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