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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 schen, binden.Was Familie als umfassende Gemeinschaft von (erwachsenen) ElternundKindernkonkretist,istweitgehenddasResultatderEntscheidungder Elternpersonen geworden.Dies schließt in letzter Konsequenz auch dieKom- petenz des Paars ein, bei Kinderwunsch reproduktionsmedizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn dieser Wunsch auf andereWeise (Zeugung auf natürlichemWeg, Aufnahme von Stiefkindern, Adoption bzw. Pflege fremder Kinder)nicht inErfüllunggehenkann. Auch hier gibt es wie beimHinweis auf das Kindeswohl so etwaswie eine InversionderArgumentation:SprachfrüherderSchutzbesondersderFrauvor unabgesicherter Zuweisung rollenspezifischer Pflichten, vor Überforderung durchreproduktiveZumutungenundvorÜberforderungdurchgesundheitliche Risiken in Folge der hormonellenÜberstimulation, schließlich auch vor kör- perlicher und seelischerAusnutzung für eine eher restriktiveRegelungder re- produktionsmedizinischen Möglichkeiten, so steht heute beim Schutz der Frauen und prospektiven Eltern die Selbstbestimmtheit der Entscheidung für Partnerschaft, Mutter- bzw. Vaterschaft und für familiäresMiteinander (oder gerade derenVerzicht) imVordergrund, die durch äußere Zwängeweder ein- geschränktnochsuggestivnahegelegtwerdensoll. Aus ethischem Blickwinkel wirdman eine solche stark positivistisch-nor- mative Sicht der Entwicklung etwas relativieren: Bei dem zugrundeliegenden Wandlungsprozess handelt es sich biographisch „nur“ um eine Momentauf- nahme. Konkret sind Partner- und Familienbeziehungen hingegen um vieles dynamischer.Soentwickelnsichebenauchviele(sichernichtalle)deralternativ gestarteten Lebensgemeinschaften im Lauf der Zeit und besonders ab dem Zeitpunkt, woVerantwortung für Kinder übernommenwird, in Richtung der InstitutionenEheundFamilie. Schließlich ist nochdieFragederEntgeltlichkeit näher zubetrachten.Diese Debattewirdaktuell vor allem imBlick auf dieEizellspendeunddieLeihmut- terschaftgeführt.22EinGesichtspunkthierbei ist,dassesdiePraxis,Eizellenals Teil des eigenenKörpersbeziehungsweise eineSchwangerschaft alsDienstleis- tungfüranderegegenBezahlunganzubieten, ineinerReihevonLändernlängst gibt.EinandererGesichtspunkt istder,dassmitderZurverfügungstellungvon Eizellen und derÜbernahme einer Schwangerschaft für eine andere Frau er- heblicheMühen,Rücksichtnahme,RisikenundStrapazenverbunden sind, für die eine Art von Aufwandsentschädigung gerecht und billig erscheint. Leih- mutterschaft ist aber auch als solche ein Problem, weil in und aufgrund der 22 Die sogenannteEmbryonenspendestellt eineeigeneProblematikdar.Hiergeht esnämlich nicht (oder jedenfalls nicht vorrangig) umeineFormvonKauf, sondernumdieFrageder Verantwortung für die im Interesse einer Kinderwunschbehandlung entstandenen, aber nicht mehr „gebrauchten“ Vorkernstadien und allenfalls auch um die dadurchmögliche Hilfestellung füranderekinderlosePaare. Rechtauf reproduktiveAutonomie 423 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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