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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
2. PluralismusalsHerausforderung fürdenDiskurs innerhalb
derReligionsgemeinschaften22
DerPluralismus istauchfürdieReligionsgemeinschaftennachinneneineneue
Herausforderung.Vor demRechtsstaat stellt dasVertreten häretischer Lehren
keine Rechtsverletzungmehr dar. Diejenigen, die die Autorität einer Religion
nicht länger anerkennen, könnenausderReligionsgemeinschaft austreten. Sie
geratendadurch inkeinenKonfliktmitder Staatsgewalt.Die individuelleReli-
gionsfreiheit als staatlichesAustrittsrecht schützt das IndividuumvorderRe-
ligionsgemeinschaft, die einenGlaubensabfall23verhindernwill.
Aber werdenmit diesemAustrittsrecht auch interneReligionskonflikte ge-
löst? DieMöglichkeit, frei seinenAustritt aus oder seineKonversion zu einer
anderen Religionsgemeinschaft zu erklären, kennen diemeisten Religionsge-
meinschaftennicht,nochsehensieihninihremeigenenRechtvor.EineMuslima
zeigte imRahmeneinerVeranstaltungderEidgenössischenKommissiongegen
Rassismus auf, dass sie ihreReligionsgemeinschaft trotz der verfassungsmäs-
sigenGarantie vonBVArt. 15Abs. 4 aufGrundder persönlichenFolgennicht
verlassenkönne.DieReligionsgemeinschaftensindzumTeilweltumspannende
Großorganisationen sowie Arbeitgeberinnen großer Bildungseinrichtungen.
ZudembildensiefürGläubigeeineemotionaleundkulturelleHeimat,diemeist
nicht leichthin aufgegeben werden kann, ohne dass Familien- oder Freund-
schaftsbandezuzerreissendrohen.Ein staatlicherAustritt, der vonderReligi-
onsgemeinschaft alsGlaubensabfall (Apostasie) bewertetwird, kanndurch re-
ligiösesRechttheoretischmitdemTode,derEnterbung,derScheidungoderdem
Verlust jedenRechtsschutzes inderPrimärgesellschaftbedrohtwerden.24Dain
22 BeidieserThematik stütze ichmichauf eine früher veröffentlichteStudie:AdrianLoretan,
Religionsfreiheit und Gleichstellung aus religionsrechtlicher und rechtsphilosophischer
Sicht, in:Ders.,Religionen imKontextderMenschenrechte,ReligionsrechtlicheStudien1,
Zürich2010,S. 111–134.
23 Vgl. VonderReligion abfallen, Radio SRF 2Kultur, SendungKontext, 12.02.2018.mp3, vgl.
https://www.srf.ch/sendungen/kontext/von-der-religion-abfallen(letzterZugriff:01.04.2019).
24 „Apostasie,derAbfallvomGlauben(ridda),istnachderklassischenislamischenRechtslehre
einTatbestand,dervoneinemmännlichenerwachsenenMuslim,derohneZwangundohne
Alkoholeinflusshandelt, begangenwerdenkann.Apostasie erstreckt sichnichtnuraufdie
verbaleLeugnungGottes, sondernauf jeglicheKonversionvomIslam, sowie aufHandlun-
gen, Unterlassungen und sogar Gedanken undwirdmit einer Reihe von zivilrechtlichen
Konsequenzen–voneinererzwungenenEhescheidungbishinzur faktischenEnteignung–
undzuletztmit derTodesstrafe belegt.Obgleichnachderklassischen islamischenRechts-
lehredieBestrafungderApostasieeinesgenaugeregeltenVerfahrensdurcheinGerichtmit
eindeutig nachweisbaren Äußerungen oder Handlungen und Zeugenaussagen bedarf,
kommeninderPraxisauchBestrafungendurchDrittevor,daderApostatvomMomentdes
Vorwurfs an kaummehr Rechtsschutz geniesst.“ (Fazit der unveröff. schriftlichenArbeit
zumHauptseminar „Religious Life Style and Law“ (HS 2013) der Islamwissenschaftlerin
FriedlichesZusammenleben ineinerpluralistischenGesellschaft 479
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik