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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Taylor31undMichaelWalzerzeigen.Walzer istbereit, interneUnterdrückungzu
tolerieren, solange die Mitgliedschaft freiwillig ist. Bei Eingriffen, wie bei-
spielsweise der geschlechtsbegründetenHerabsetzung will er Toleranz walten
lassen,außerwennFrauenzueinerbestimmtenPraxisgezwungenwerden.32Mit
diesemAnsatzwärenz.B.dieDiskriminierungvonFrauen inLeitungsfunktio-
nen oder im Eheverständnis in verschiedenen Religionsgemeinschaften ver-
tretbar. Gerade inder privaten Sphäre erweise sich die vollständigeDurchset-
zung tatsächlicherGleichheit vonMannundFrau– soWalzer – als problema-
tisches Instrument, das zur Auflösung traditioneller, vormoderner Kulturen
führe.DeshalbmüsstengemäßWalzerStaatundMehrheitsgesellschaftenaufdie
DurchsetzungderGeschlechtergleichheitverzichten.Diesläuftallerdingsaufdie
AbschaffungderGrundrechtefürdieMitgliederinderreligiösenGruppehinaus.
Es wird zudem zugestimmt, dass intolerante Haltungen in einem gewissen
Ausmaßhinzunehmenseien,weilKulturtraditionenundreligiöseGruppen,die
sie leben, einen–auchgrundrechtlichgeschützten–kollektivenEigenwertbe-
sitzen.DerAspekt, dass innerhalb solcherGruppensozialisierteMädchenund
Frauen ihre eigeneDiskriminierungund letztlichMinderwertigkeit gegenüber
Männernals selbstverständlich ansehen,wirddurchdenAnsatznicht abgebil-
det. Denn so haben es dieMädchen und Frauen sehr schwer, die propagierte
Möglichkeit eines freiwilligenAusstiegs auch zu kennen undwahrzunehmen,
wieElhamManea fürdie englischenShari’a-Councils empirischnachweist.33
Der kommunitaristische Ansatz wird gemäßWalter Kälin „der Friedens-
funktion staatlicher Neutralität […] gerecht, da staatliches Eingreifen in die
Binnenstruktur geschlossener Gruppierungen und Gemeinschaften immer
Konflikt fördernd ist“34. Somit ist für Kälin der kommunitaristische Ansatz
realistischerundleichtermittraditionellerjuristischerGrundrechtsdogmatikzu
vereinbarenalsdie imFolgendendarzustellenden liberalenundfeministischen
Ansätze. In der Rechtswissenschaft ist es also durchaus denkbar, durch das
Grundrecht der Religionsfreiheit das Grundrecht der Gleichstellung der Ge-
schlechter stark einzuschränken.35 Für viele Vertreter der Rechtswissenschaft
31 Vgl. Charles Taylor,Multikulturalismus unddie Politik derAnerkennung, Frankfurt a.M.
1993, S. 52. Er vertritt die These: Man könnte für die französischsprachigen Bürger von
Quebec „die französische Sprache als eine kollektiveRessource betrachten, deren sich In-
dividuenbedienenwollen,undkönntesichdeshalb für ihreErhaltungeinsetzen“.
32 Vgl.MichaelWalzer,OnToleration,NewHaven-London1997,S. 62–66.
33 Vgl.Manea,WomenandShari’aLaw.
34 Walter Kälin, Grundrechte im Kulturkonflikt. Freiheit und Gleichheit in der Einwande-
rungsgesellschaft,Zürich2000,S. 47.
35 AndererMeinung istDeniseBuser,DieunheiligeDiskriminierung. Eine juristischeAusle-
geordnung für die Interessenabwägung zwischen Geschlechtergleichstellung und Religi-
onsfreiheitbeimZugangzureligiösenLeitungsämtern,ReligionsRecht imDialog16,Wien-
Münster 2014.DeniseBuser,UnholyDiscrimination.Anoverviewof the legal rules gover-
FriedlichesZusammenleben ineinerpluralistischenGesellschaft 481
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik