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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Taylor31undMichaelWalzerzeigen.Walzer istbereit, interneUnterdrückungzu tolerieren, solange die Mitgliedschaft freiwillig ist. Bei Eingriffen, wie bei- spielsweise der geschlechtsbegründetenHerabsetzung will er Toleranz walten lassen,außerwennFrauenzueinerbestimmtenPraxisgezwungenwerden.32Mit diesemAnsatzwärenz.B.dieDiskriminierungvonFrauen inLeitungsfunktio- nen oder im Eheverständnis in verschiedenen Religionsgemeinschaften ver- tretbar. Gerade inder privaten Sphäre erweise sich die vollständigeDurchset- zung tatsächlicherGleichheit vonMannundFrau– soWalzer – als problema- tisches Instrument, das zur Auflösung traditioneller, vormoderner Kulturen führe.DeshalbmüsstengemäßWalzerStaatundMehrheitsgesellschaftenaufdie DurchsetzungderGeschlechtergleichheitverzichten.Diesläuftallerdingsaufdie AbschaffungderGrundrechtefürdieMitgliederinderreligiösenGruppehinaus. Es wird zudem zugestimmt, dass intolerante Haltungen in einem gewissen Ausmaßhinzunehmenseien,weilKulturtraditionenundreligiöseGruppen,die sie leben, einen–auchgrundrechtlichgeschützten–kollektivenEigenwertbe- sitzen.DerAspekt, dass innerhalb solcherGruppensozialisierteMädchenund Frauen ihre eigeneDiskriminierungund letztlichMinderwertigkeit gegenüber Männernals selbstverständlich ansehen,wirddurchdenAnsatznicht abgebil- det. Denn so haben es dieMädchen und Frauen sehr schwer, die propagierte Möglichkeit eines freiwilligenAusstiegs auch zu kennen undwahrzunehmen, wieElhamManea fürdie englischenShari’a-Councils empirischnachweist.33 Der kommunitaristische Ansatz wird gemäßWalter Kälin „der Friedens- funktion staatlicher Neutralität […] gerecht, da staatliches Eingreifen in die Binnenstruktur geschlossener Gruppierungen und Gemeinschaften immer Konflikt fördernd ist“34. Somit ist für Kälin der kommunitaristische Ansatz realistischerundleichtermittraditionellerjuristischerGrundrechtsdogmatikzu vereinbarenalsdie imFolgendendarzustellenden liberalenundfeministischen Ansätze. In der Rechtswissenschaft ist es also durchaus denkbar, durch das Grundrecht der Religionsfreiheit das Grundrecht der Gleichstellung der Ge- schlechter stark einzuschränken.35 Für viele Vertreter der Rechtswissenschaft 31 Vgl. Charles Taylor,Multikulturalismus unddie Politik derAnerkennung, Frankfurt a.M. 1993, S. 52. Er vertritt die These: Man könnte für die französischsprachigen Bürger von Quebec „die französische Sprache als eine kollektiveRessource betrachten, deren sich In- dividuenbedienenwollen,undkönntesichdeshalb für ihreErhaltungeinsetzen“. 32 Vgl.MichaelWalzer,OnToleration,NewHaven-London1997,S. 62–66. 33 Vgl.Manea,WomenandShari’aLaw. 34 Walter Kälin, Grundrechte im Kulturkonflikt. Freiheit und Gleichheit in der Einwande- rungsgesellschaft,Zürich2000,S. 47. 35 AndererMeinung istDeniseBuser,DieunheiligeDiskriminierung. Eine juristischeAusle- geordnung für die Interessenabwägung zwischen Geschlechtergleichstellung und Religi- onsfreiheitbeimZugangzureligiösenLeitungsämtern,ReligionsRecht imDialog16,Wien- Münster 2014.DeniseBuser,UnholyDiscrimination.Anoverviewof the legal rules gover- FriedlichesZusammenleben ineinerpluralistischenGesellschaft 481 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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