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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Ansprüche auf Verwirklichung glaubensmässiger Vorstellungen.“61Das Tole- ranzgebotwill damit die Bewährung eines offenenund auf gegenseitigerAch- tungberuhendenZusammenlebens fördern. Die Einsicht, dass die Anerkennung von Grundrechten „von wesentlicher Bedeutung fürdiepolitische IntegrationvonGesellschaften ist, giltdaher auch fürdieReligionsfreiheitalsIndividualrecht62undzwarsowohlwasihrenegative als auchwas ihrepositiveSeitebetrifft.“63SahlfeldhathierGerichtsfälle analy- siert und gezeigt, dass bisher demGrundrecht der Religionsfreiheit eine inte- grierendeFunktiondurchdieGerichtezukommt.64 4. Fazit ReligiöserPluralismusundkulturelleVielfaltkönnenzuSpannungenführen,die vondenBeteiligtenankulturellenKategorienwieReligion,Spracheundethni- scher Herkunft festgemacht werden können. Die Grundrechte bilden einen Rahmen, innerhalb dessen solcheKonflikte heute immer häufiger vorGericht ausgetragenwerden.DieGerichte suchen denAusgleich zwischen den oft ge- gensätzlichen, aber gleichberechtigtenAnliegen derGleichheit und derDiffe- renz. Sie verlangen von der eingesessenenMehrheit und der zugewanderten Minderheit einandereinStückentgegenzugehen, ohnedie jeweils eigenenTra- ditionenundIdentitätenaufgebenzumüssen. WashältdannpluralistischeGesellschaftennochzusammen?NichtReligion oderZivilreligionwiebisher,sonderndasRechtistfürdieIntegrationmoderner GesellschaftenvoneminenterBedeutung.65„MagdermoderneStaatentstanden 61 Ueli Friederich, Kirchen und Glaubensgemeinschaften im pluralistischen Staat. Zur Be- deutung der Religionsfreiheit im schweizerischen Staatskirchenrecht, Bern 1993, S. 350f. 62 ZuGunstenderkorporativenReligionsfreiheitseiaufeininderpolitischenDiskussionüber das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaft bislang wenig beachtetes Argument hingewiesen, das ebenfalls auf Grundrechte und politische Integration Bezug nimmt. Es besagt, dass die besondere Bedeutung der Religionsgemeinschaften für die Realisierung positiverReligionsfreiheit eineFörderungdurchdenStaat rechtfertigt. 63 StefanGrotefeld,Politische IntegrationundrechtlicheAnerkennungvonReligionsgemein- schaften.Überlegungen aus sozialethischer Sicht, in: Schweizerisches Jahrbuch für Kir- chenrecht1999,Bern2000,S. 107–143,hier: S. 135. 64 Vgl. Sahlfeld,Aspekte. 65 MitdieserTheseanalysiertderSoziologe Jens JetzkowitzdieGerichtsurteiledesdeutschen Bundesverfassungsgerichts zu Fragen der Religion und durchleuchtet so die Inklusions- mechanismen des deutschenRechtssystems, um auf dieseWeise Aussagen über die Inte- grationskapazität der deutschen Gesellschaft zu treffen. Vgl. Jens Jetzkowitz, Recht und Religion indermodernenGesellschaft. SoziologischeTheorieundAnalyseamBeispielder RechtsprechungdesBundesverfassungsgerichts inSachen„Religion“ zwischenden Jahren 1983 und 1997,Marburger Beiträge zur Sozialwissenschaftlichen Forschung 11, Münster 2000. AdrianLoretan490 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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