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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Ansprüche auf Verwirklichung glaubensmässiger Vorstellungen.“61Das Tole-
ranzgebotwill damit die Bewährung eines offenenund auf gegenseitigerAch-
tungberuhendenZusammenlebens fördern.
Die Einsicht, dass die Anerkennung von Grundrechten „von wesentlicher
Bedeutung fürdiepolitische IntegrationvonGesellschaften ist, giltdaher auch
fürdieReligionsfreiheitalsIndividualrecht62undzwarsowohlwasihrenegative
als auchwas ihrepositiveSeitebetrifft.“63SahlfeldhathierGerichtsfälle analy-
siert und gezeigt, dass bisher demGrundrecht der Religionsfreiheit eine inte-
grierendeFunktiondurchdieGerichtezukommt.64
4. Fazit
ReligiöserPluralismusundkulturelleVielfaltkönnenzuSpannungenführen,die
vondenBeteiligtenankulturellenKategorienwieReligion,Spracheundethni-
scher Herkunft festgemacht werden können. Die Grundrechte bilden einen
Rahmen, innerhalb dessen solcheKonflikte heute immer häufiger vorGericht
ausgetragenwerden.DieGerichte suchen denAusgleich zwischen den oft ge-
gensätzlichen, aber gleichberechtigtenAnliegen derGleichheit und derDiffe-
renz. Sie verlangen von der eingesessenenMehrheit und der zugewanderten
Minderheit einandereinStückentgegenzugehen, ohnedie jeweils eigenenTra-
ditionenundIdentitätenaufgebenzumüssen.
WashältdannpluralistischeGesellschaftennochzusammen?NichtReligion
oderZivilreligionwiebisher,sonderndasRechtistfürdieIntegrationmoderner
GesellschaftenvoneminenterBedeutung.65„MagdermoderneStaatentstanden
61 Ueli Friederich, Kirchen und Glaubensgemeinschaften im pluralistischen Staat. Zur Be-
deutung der Religionsfreiheit im schweizerischen Staatskirchenrecht, Bern 1993, S. 350f.
62 ZuGunstenderkorporativenReligionsfreiheitseiaufeininderpolitischenDiskussionüber
das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaft bislang wenig beachtetes Argument
hingewiesen, das ebenfalls auf Grundrechte und politische Integration Bezug nimmt. Es
besagt, dass die besondere Bedeutung der Religionsgemeinschaften für die Realisierung
positiverReligionsfreiheit eineFörderungdurchdenStaat rechtfertigt.
63 StefanGrotefeld,Politische IntegrationundrechtlicheAnerkennungvonReligionsgemein-
schaften.Überlegungen aus sozialethischer Sicht, in: Schweizerisches Jahrbuch für Kir-
chenrecht1999,Bern2000,S. 107–143,hier: S. 135.
64 Vgl. Sahlfeld,Aspekte.
65 MitdieserTheseanalysiertderSoziologe Jens JetzkowitzdieGerichtsurteiledesdeutschen
Bundesverfassungsgerichts zu Fragen der Religion und durchleuchtet so die Inklusions-
mechanismen des deutschenRechtssystems, um auf dieseWeise Aussagen über die Inte-
grationskapazität der deutschen Gesellschaft zu treffen. Vgl. Jens Jetzkowitz, Recht und
Religion indermodernenGesellschaft. SoziologischeTheorieundAnalyseamBeispielder
RechtsprechungdesBundesverfassungsgerichts inSachen„Religion“ zwischenden Jahren
1983 und 1997,Marburger Beiträge zur Sozialwissenschaftlichen Forschung 11, Münster
2000.
AdrianLoretan490
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik