Seite - 550 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Bild der Seite - 550 -
Text der Seite - 550 -
© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
sammenhängen.Wir sprechen nicht nur vonmoralischer, sondern auch von
politischer Verantwortung. Daneben kennen wir einen haftungsrechtlichen
Verantwortungsbegriff.WennwirüberVerantwortungalsethischesPrinzipvon
MedizinundPflegenachdenken, isteswichtig,dieverschiedenenBedeutungen
desVerantwortungsbegriffszuunterscheiden.6FürdieethischeDiskussionüber
den Geltungsbereich und die Begründung einer Verantwortungsethik ist es
schon deshalb notwendig, die unterschiedlichen Verwendungen des Verant-
wortungsbegriffs auseinander zuhalten,weil andernfalls sein ethischerGehalt
verdunkeltwird,oderaberdieKommunikationsämtlicherTeilsystemederGe-
sellschaftmoralischüberfrachtetwird.
In der ethischen Theoriebildung der philosophischen und theologischen
TraditionspieltderVerantwortungsbegriffbiszumBeginndes20. Jahrhunderts
keine besondere Rolle. Durch Max Weber in die Diskussion eingeführt, ist
„Verantwortung“ nach demErstenWeltkrieg zu einemneuenGrundwort un-
serer Spracheaufgestiegen,dasmehrundmehrandieStelledes ethischenBe-
griffsderPflicht getreten ist.DurchdieglobalenGefahren,denensichMensch
und Natur heute ausgesetzt sehen, hat der Begriff der Verantwortung in der
öffentlichen Diskussion nochmals an Bedeutung gewonnen. Er gilt heute als
Leitbegriff einer zukunftsorientierten, umdasÜberleben derMenschheit be-
sorgtenEthik.
Die Tragfähigkeit des Verantwortungsbegriffs als Grundprinzip einer den
heutigen Anforderungen genügenden Ethik bedarf allerdings einerÜberprü-
fung.Dafür gibt esmehrereGründe.Zumeinen lässt sichgegenläufig zur ver-
antwortungsethischenDiskussion einTrend zurEntmoralisierungdesVerant-
wortungsbegriffsbeobachten.Zumanderen lässt sichzeigen,dass jedeTheorie
der Verantwortung nachgeordnet gegenüber einer Theorie derMoral ist, und
zwar deshalb, weil derVerantwortungsbegriff als solcher wertneutral ist, jede
ethischeVerantwortungstheorie folglich vonmoralischenWertsetzungen lebt,
die sie selbstnichtbegründenkann.
Begriffsgeschichtlich stammendasWort „verantworten“undseineDerivate
aus der Rechtssphäre. „Verantworten“ heißt ursprünglich „(sich) vor Gericht
verteidigen“ (lat. respondere, probare). Hiervon ist die allgemeine Bedeutung
„sich rechtfertigen“ abgeleitet. Der Verantwortungsbegriff steht in enger Ver-
bindung mit demjenigen der Zurechnung (lat. imputatio). Häufig werden
„Verantwortung“ und „Zurechnung“ synonym gebraucht. Verantwortung im-
pliziert einerseits ein zurechnungsfähigesHandlungssubjekt, andererseits – in
Analogie zumRichter – eine die Zurechnungsfähigkeit feststellende und eine
konkreteHandlung samt ihren Folgen dembestimmten Subjekt zurechnende
Instanz. Das Substantiv „Verantwortung“ ist erst seit der zweiten Hälfte des
6 Vgl.Körtner,Pflegeethik,S. 85ff.
UlrichH.J.Körtner550
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik