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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
15. Jahrhunderts nachweisbar. Esmeint ursprünglich ebenfalls die Rechtferti-
gung vor Gericht (lat. apologia, defensio), wird nun aber auch auf die Recht-
fertigungvordemRichterstuhlGottesgemünzt. InspätererZeitbezeichnetdie
Vokabel einerseits allgemein jede Form der Rechtfertigung, andererseits den
ZustandderVerantwortlichkeit.
Neben den juristischen und den religiösen Verantwortungsbegriff ist, von
beiden abgeleitet und zugleich doch unterschieden, im 20. Jahrhundert der
moralische getreten. Vondiesem sind nochmals zu unterscheiden sein politi-
scher Gebrauch sowie der funktionale Begriff der Aufgabenverantwortung.
Während in beiden Fällen moralische und außermoralische Konnotationen
einander überlappen, ist der versicherungstechnische Begriff der Gefähr-
dungshaftung, welcher im Zusammenhang mit der Abschätzung technologi-
scherRisikeneinezentraleRollespielt,vommoralischenVerantwortungsbegriff
weitgehendabgekoppelt.FürdieethischeDiskussionüberdenGeltungsbereich
und die Begründung einer Verantwortungsethik ist es wichtig, die unter-
schiedlichenVerwendungendesVerantwortungsbegriffsauseinanderzuhalten,
weil andernfalls sein ethischerGehalt verdunkeltwird, oder aberdieKommu-
nikation sämtlicher Teilsysteme derGesellschaftmoralisch überfrachtet wird.
DieideologischeMoralisierungallergesellschaftlichenBereicheführtnichtetwa
zu einer Schärfung des moralischen Bewusstseins, sondern imGegenteil zur
inflationärenEntwertungallerEthik.
Als ethischerTerminus ermöglicht derBegriff derVerantwortung eine um-
fassendeBestimmungderethischenGrundsituation.IhreCharakterisierungals
forensischeoder–erweitert gedacht–alsdialogischewirft demnachdieFrage
nach dem Subjekt von Verantwortung, nach der Verantwortungsinstanz und
nachdemVerantwortungsbereichoderGegenstandundMaßderVerantwortung
auf.DerBegriffderZurechnungmachtzugleichklar,dassessichbei jederForm
derVerantwortungumeine interpersonale, sozialeKonstruktionhandelt.
Verantwortung als soziale Konstruktion entsteht, wenn jemandemVerant-
wortungübertragen, jemand zurVerantwortung gezogenwird oder bereit ist,
Verantwortungfürandereundgegenüberanderenzuübernehmen.DasSubjekt
derVerantwortungwirdgrundsätzlichnichtalleindurchseineSelbstwahloder
seinenEntschluss konstituiert, sonderndurch Imputation, d.h. durchZurech-
nung. Es findet sich also immer schon in Bezügen vor, die zu einemVerant-
wortungsverhältnis werden können. Es ist daher ein Vorzug des Verantwor-
tungsbegriffs, dass erdie fragwürdigeTrennungvonIndividualethikundSozi-
alethik vermeidet und damit der Vergesellschaftung des Handelns in der
modernenGesellschaftRechnung trägt.
Ein weiterer Vorteil des Verantwortungsbegriffs besteht darin, dass er die
Zukunftsdimension unseres Handelns zum ausdrücklichen Gegenstand ethi-
scherReflexionerhebt.Bezieht sichderVerantwortungsbegriff als forensischer
Verantwortungsethik inMedizinundPflege 551
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik