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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 15. Jahrhunderts nachweisbar. Esmeint ursprünglich ebenfalls die Rechtferti- gung vor Gericht (lat. apologia, defensio), wird nun aber auch auf die Recht- fertigungvordemRichterstuhlGottesgemünzt. InspätererZeitbezeichnetdie Vokabel einerseits allgemein jede Form der Rechtfertigung, andererseits den ZustandderVerantwortlichkeit. Neben den juristischen und den religiösen Verantwortungsbegriff ist, von beiden abgeleitet und zugleich doch unterschieden, im 20. Jahrhundert der moralische getreten. Vondiesem sind nochmals zu unterscheiden sein politi- scher Gebrauch sowie der funktionale Begriff der Aufgabenverantwortung. Während in beiden Fällen moralische und außermoralische Konnotationen einander überlappen, ist der versicherungstechnische Begriff der Gefähr- dungshaftung, welcher im Zusammenhang mit der Abschätzung technologi- scherRisikeneinezentraleRollespielt,vommoralischenVerantwortungsbegriff weitgehendabgekoppelt.FürdieethischeDiskussionüberdenGeltungsbereich und die Begründung einer Verantwortungsethik ist es wichtig, die unter- schiedlichenVerwendungendesVerantwortungsbegriffsauseinanderzuhalten, weil andernfalls sein ethischerGehalt verdunkeltwird, oder aberdieKommu- nikation sämtlicher Teilsysteme derGesellschaftmoralisch überfrachtet wird. DieideologischeMoralisierungallergesellschaftlichenBereicheführtnichtetwa zu einer Schärfung des moralischen Bewusstseins, sondern imGegenteil zur inflationärenEntwertungallerEthik. Als ethischerTerminus ermöglicht derBegriff derVerantwortung eine um- fassendeBestimmungderethischenGrundsituation.IhreCharakterisierungals forensischeoder–erweitert gedacht–alsdialogischewirft demnachdieFrage nach dem Subjekt von Verantwortung, nach der Verantwortungsinstanz und nachdemVerantwortungsbereichoderGegenstandundMaßderVerantwortung auf.DerBegriffderZurechnungmachtzugleichklar,dassessichbei jederForm derVerantwortungumeine interpersonale, sozialeKonstruktionhandelt. Verantwortung als soziale Konstruktion entsteht, wenn jemandemVerant- wortungübertragen, jemand zurVerantwortung gezogenwird oder bereit ist, Verantwortungfürandereundgegenüberanderenzuübernehmen.DasSubjekt derVerantwortungwirdgrundsätzlichnichtalleindurchseineSelbstwahloder seinenEntschluss konstituiert, sonderndurch Imputation, d.h. durchZurech- nung. Es findet sich also immer schon in Bezügen vor, die zu einemVerant- wortungsverhältnis werden können. Es ist daher ein Vorzug des Verantwor- tungsbegriffs, dass erdie fragwürdigeTrennungvonIndividualethikundSozi- alethik vermeidet und damit der Vergesellschaftung des Handelns in der modernenGesellschaftRechnung trägt. Ein weiterer Vorteil des Verantwortungsbegriffs besteht darin, dass er die Zukunftsdimension unseres Handelns zum ausdrücklichen Gegenstand ethi- scherReflexionerhebt.Bezieht sichderVerantwortungsbegriff als forensischer Verantwortungsethik inMedizinundPflege 551 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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