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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 vorwerfenlassenmuss,mitderGeldanlagenicht-nachhaltigeoderunmoralische Wirtschaftsweisen zu unterstützen. Indemman öffentlich erklärt, dass man derartige Aktivitäten nicht finanzierenwill, trägtman dazu bei, das Problem bewusster zumachenund eineöffentlicheDebatte darüber zu führen,warum einebestimmtewirtschaftlicheAktivitätgenerellunterlassenwerdensollte.Und wenn Unternehmen die Finanzierung entzogen wird, können sie ungleich schwerer ihr Geschäftsmodell aufrechterhalten. Es ist allerdings zu berück- sichtigen,dassinderPraxiseinkompletterBoykottnicht-nachhaltigagierender Unternehmen nur schwer durchzusetzen ist. Kritiker wenden ein, dass Aus- schlusskriterien nur der Gewissensberuhigung dienen und sich amVerhalten der Unternehmen nichts ändert, weil den Unternehmen in der Regel ja kein Kapital entzogenwird, sonderndieUnternehmensanteile aneinenanderen In- vestor weiterverkauft werden.Wer nicht in Rüstungsunternehmen investiert, verhindert damit in derRegel nochnicht, dassweniger geächteteWaffenpro- duziertund inUmlaufgebrachtwerden.Erstwenneseinenweitgehendenoder zumindest von einer kritischenMasse der Investorenmitgetragenen Boykott gibt, kann das Auswirkungen auf die Finanzierungskosten vonUnternehmen haben. Auch wenn Ausschlusskriterien nicht immer eine direkte (Fi- nanz-)Wirkung entfalten können, sollteman die indirekteWirkung vonAus- schlusskriteriennichtunterschätzen:wenigerNachfrageführtfürgewöhnlichzu sinkenden Aktienkursen und ein öffentlich kommunizierter Ausschluss kann demImagevonUnternehmenSchadenzufügen.Ausschlusskriteriensindauch ein Statement gegen soziale und ökologischeMissstände und tragen damit zu jenemKulturwandelbei, denes fürnachhaltigeWirtschaftsweisenbraucht. Viele Investierende setzen auf Positivkriterien. Dabei steht nicht die Ver- meidungvon, sonderndieUnterstützung fürbestimmteUnternehmenimVor- dergrund. Abgezielt wird dabei auf jene Unternehmen, die einen besonderen Beitrag für einenachhaltigeEntwicklung leisten.MitdemBest inClass-Ansatz könnendabeiauchnochjeneUnternehmenbevorzugtwerden,die imVergleich zuihrenMitbewerbernausNachhaltigkeitssichtdieNasevornhaben.Damitsoll einWettbewerb fürmehrNachhaltigkeit unterdenUnternehmen initiiertwer- den. Der Vorteil von Positivkriterien liegt auf der Hand: die Finanzströme werden in Richtung nachhaltiger Wirtschaftsweisen gelenkt. Der Best in Class-Ansatz kann für UnternehmenAnreize liefern, ihreNachhaltigkeitsper- formance stetig zuverbessern–zumaldas auchzueinembesseren Imagebei- tragenkann.Viele Investoren stellt derBest inClass-Ansatz aber vordasPro- blem,dasssiezwar indiebestenUnternehmeneinerBrancheinvestieren,nicht alle Branchen aber per se als nachhaltig bezeichnet werden können. Um zu vermeiden,dassmanindie„nachhaltigsten“Rüstungskonzerneinvestiert,wird derBest inClass-Ansatz inderPraxismitAusschlusskriterienkombiniert. KlausGabriel644 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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