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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
bis zum heutigen Tag hervorgerufen, auf die hier nicht eingegangen werden
kann.14
Für die Forderung, dass die Unternehmen allen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern wenigstens einen existenzsichernden Lohn zahlen, sprechen
nachmeiner Auffassung folgende ethischen undwirtschaftlichenGründe. Im
Gegensatz zumdeterministischenGesetz vonAngebot undNachfrage desAr-
beitsmarktes wird hier als empirische Tatsache angenommen, dass Wirt-
schaftsunternehmenund ihreFührungskräfte imWirtschaftssystemdes freien
Unternehmertums einen gewissenHandlungsfreiraumundMacht haben, Ent-
scheidungen über die niedrigen Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmerzutreffen.DieseHandlungsfreiheitschließtethischeVerantwortungfür
ihreEntscheidungenein–gemäßdemGrundsatz:Mit(viel)Machtkommt(viel)
Verantwortung.
Diese Unternehmensverantwortung besteht darin, das Menschenrecht zu
achten, das im Artikel 23.3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
festgehaltenist:„JederMensch,derarbeitet,hatdasRechtaufangemesseneund
befriedigende Entlohnung, die ihmund seiner Familie eine dermenschlichen
Würde entsprechende Existenz sichert (…)“.15Zur Rechtfertigung dieses An-
spruchs machen die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
geltend, dass dieUnternehmen für ihre direkten negativenAuswirkungen auf
Menschenrechteverantwortlich sind:
Die Verantwortung, die Menschenrechte zu achten, erfordert, dass Wirt-
schaftsunternehmen
(a) esvermeiden,durchihreeigeneTätigkeitnachteiligeAuswirkungenaufdie
Menschenrechte zu verursachen oder dazu beizutragen, und diesenAus-
wirkungenbegegnen,wennsieauftreten;
(b) bemüht sind,negativeAuswirkungenaufdieMenschenrechte zuverhüten
oder zu vermindern, die auf Grund einer Geschäftsbeziehung mit ihrer
Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar
verbundensind,selbstwennsienichtzudiesenAuswirkungenbeitragen.16
WeilUnternehmenmit ihrerLohnpolitikeinedirekteAuswirkungauf jedeAr-
beitnehmerinund jedenArbeitnehmerhaben, sind sie ethischverantwortlich,
eineangemesseneundbefriedigendeEntlohnungzuzahlen,dieihnenundihren
Familien eine menschenwürdige Existenz sichert. Zudem, mit moralischem
EinfallsreichtumundunternehmerischemGeist, habendiemeistenUnterneh-
14 SieheEnderle,CorporateResponsibility.
15 AllgemeineErklärungderMenschenrechteArt.23(3), vgl. https://www.menschenrechtserk
laerung.de/die-allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte-3157/ (letzterZugriff: 13.04.
2020).
16 VereinteNationen,Leitprinzipien,#13.
GeorgesEnderle656
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik