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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 bis zum heutigen Tag hervorgerufen, auf die hier nicht eingegangen werden kann.14 Für die Forderung, dass die Unternehmen allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens einen existenzsichernden Lohn zahlen, sprechen nachmeiner Auffassung folgende ethischen undwirtschaftlichenGründe. Im Gegensatz zumdeterministischenGesetz vonAngebot undNachfrage desAr- beitsmarktes wird hier als empirische Tatsache angenommen, dass Wirt- schaftsunternehmenund ihreFührungskräfte imWirtschaftssystemdes freien Unternehmertums einen gewissenHandlungsfreiraumundMacht haben, Ent- scheidungen über die niedrigen Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmerzutreffen.DieseHandlungsfreiheitschließtethischeVerantwortungfür ihreEntscheidungenein–gemäßdemGrundsatz:Mit(viel)Machtkommt(viel) Verantwortung. Diese Unternehmensverantwortung besteht darin, das Menschenrecht zu achten, das im Artikel 23.3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehaltenist:„JederMensch,derarbeitet,hatdasRechtaufangemesseneund befriedigende Entlohnung, die ihmund seiner Familie eine dermenschlichen Würde entsprechende Existenz sichert (…)“.15Zur Rechtfertigung dieses An- spruchs machen die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte geltend, dass dieUnternehmen für ihre direkten negativenAuswirkungen auf Menschenrechteverantwortlich sind: Die Verantwortung, die Menschenrechte zu achten, erfordert, dass Wirt- schaftsunternehmen (a) esvermeiden,durchihreeigeneTätigkeitnachteiligeAuswirkungenaufdie Menschenrechte zu verursachen oder dazu beizutragen, und diesenAus- wirkungenbegegnen,wennsieauftreten; (b) bemüht sind,negativeAuswirkungenaufdieMenschenrechte zuverhüten oder zu vermindern, die auf Grund einer Geschäftsbeziehung mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbundensind,selbstwennsienichtzudiesenAuswirkungenbeitragen.16 WeilUnternehmenmit ihrerLohnpolitikeinedirekteAuswirkungauf jedeAr- beitnehmerinund jedenArbeitnehmerhaben, sind sie ethischverantwortlich, eineangemesseneundbefriedigendeEntlohnungzuzahlen,dieihnenundihren Familien eine menschenwürdige Existenz sichert. Zudem, mit moralischem EinfallsreichtumundunternehmerischemGeist, habendiemeistenUnterneh- 14 SieheEnderle,CorporateResponsibility. 15 AllgemeineErklärungderMenschenrechteArt.23(3), vgl. https://www.menschenrechtserk laerung.de/die-allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte-3157/ (letzterZugriff: 13.04. 2020). 16 VereinteNationen,Leitprinzipien,#13. GeorgesEnderle656 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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