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Musik am Dom zu Salzburg - Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
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3 DerDomals Stadtpfarrkirche Sollen ermelte Fünf Statt=Pfarrmusici denenZway Herren StattCaplännen unterworffen seyn, [S. 3] de- nenselben als IhrenVorgeseztenOberen gezimmenten Respect, undgehorsamb laisten, auchvondenenselben bey allenVerrichtungen, undVorfahlenheiten, wo in disenStatutis in Sonderheit nichts enthalten, dirrec- tion, Maass, und Ordnung nehmen, und denselben fleissigNachkommen. Tertio. Solle ein ieder, der zum dienst aufgenohmen, wie biß- hero gebräuchlich gewesen zu der Statt PfarrsCassa successive durchdie erste dreyquartall, iedes quartall zwaygulden, zusammen sechs gulden eindienen, nach- mahls soches gelt bey Ihren begebentenTodt=fahl das hinterlasseneWeib,Kinder, oder befreundte zu desVerstorbenen ehrlichen begräbnus, als einen bey- trag zu erheben haben: wie nit minder solches gelt demJenigenausermelterCassazurückzugebenwäre, daEiner noch bey lebs Zeite durchPromotion: oder Amotion von der Statt Pfarr-Music entlassenwürde. [S. 4] Quarto. Gleichwie von einemHochfürstl. Consistorio & c. die Statt Pfarrs-Musici auf vorhin eingenommenen Be- richt, undGuetachten yber IhreTauglichkeit zu den dienst vor anderen erwöhlt, und aufgenommenwor- den, also sollen Sye auch in aigenerPersohnbey allen StattPfärrlichenVerrichtungenselbst erscheinen,und IhreDienst versechen:Keineswegs aber frembde, so tauglich auch immer diesewären, aigenmächtig zur substituirung befuegt seyn:wurde aber eineUrsach auszubleiben sich eraignen, so sollen Sye dieselbe, wann esmehrere Täg betrifft, beedenHerren Statt Caplännen, oder dem Jenigen Herrn Statt Caplan, der solchenhaltet, gezimmentvortragen,undumbEr- laubnuß auszubleiben bitten: Zugleich auch anzeigen, wenn sie an Ihrer Statt zu dennen Stattpfarrlichen diensten zubestöllenwillens seynd, damit,wandieser nit anständig, ein tauglicherer vorgeschlagen, oder vonHerrnCaplan selbst ernenntwerdenmöge: dabey noch zu merckhen, daß, wann der Vorgeschlagene, und demHerrnCaplan noch unbekannte Substitutus nachmals [S. 5] beymGotts dienst nit tauglich, oder nachlässig gewestwäre, es der bestellente nit anderst, als ob er selbst ohneLicenz ausgebliben, oder nach- lässig gewestwäre nach Inhalt des lesten Statuti zu büssen haben solle. Quinto. Solle auß denenVier Statt Pfarrsingeren alternative bestendig einWochner seyn,welcher sich täglich in der Sacristey bey denenHerren Statt Caplänen an- fraget, ob, und wann ein gesungener Jahrtag, oder andereGottsdienst zu halten seye: Nachgehents auch solchenGottsdienst, unddie vomHerrnStattCaplan bestimbteZeitallendarzuegehörigenMusicantenrich- tig ansagen, widrigen fahls sich eine Versaumbnuß, wegen unrichtigen ansagen, eraignenwürde, sollte er- melterWochner darummen nit anderst, als ob ers selbst begangen hätte, nach Inhalt des lestenStatuti gestrafftwerden. Sextò. Solle bey denen eraignetenTodtfählen [S. 6] Jedesmall derChor-Regens bey denen Todten-Ansagen, oder jenigen, so dieMusic anzuordnen haben, sich aufwe- gen, wie, und aufwasweis es beliebig seye, diemusic halten zu lassen, zu dem Ende denen leuthen von Unterschid derMusic, und derTaxen genugsammen bericht erthaillen: welchemusic nun erwähltworden, die solle Er denJenigenHerrn StattCaplan, den die gottsdienst treffen, anzeigen, und die hierzueNöttige musicanten sich ernennen lassen, dann solle erdennen Statt PfarrsMusicis, und anderen ernentenmusican- ten dieGottsdienst, undZeit ordentl: ansagen, nach vollendetenGottsdiensten aber zway bescheinungen machen,mit einer das eingenommene gelt quittiren, dieandereaber/:darinnenangezaigt sollewerden,das die gottsdienst, so pactirt, undLauth derQuittung bezahlt seynd worden:/ sich unterschreiben lassen, und dieseUnterschribene Zetl, sambt demgelt, dem Herrn Statt Caplan yberbringen, welcher dann das eingenommene gelt unter die gesambtemusicos ver- thaillenwürdt. [S. 7] Septimò. Bei denen Leich=Conducten sollen die Vier Statt- PfarrSinger iedesmahl zur bestimbter Zeit inDomb erscheinen, aldorth sichmit Schurz undChor-Rock 100
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Musik am Dom zu Salzburg Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
Titel
Musik am Dom zu Salzburg
Untertitel
Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
Autoren
Eva Neumayr
Lars E. Laubhold
Ernst Hintermaier
Verlag
Hollitzer Verlag
Ort
Wien
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-99012-540-0
Abmessungen
21.0 x 30.2 cm
Seiten
432
Kategorie
Kunst und Kultur
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