Seite - 100 - in Musik am Dom zu Salzburg - Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
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3 DerDomals Stadtpfarrkirche
Sollen ermelte Fünf Statt=Pfarrmusici denenZway
Herren StattCaplännen unterworffen seyn, [S. 3] de-
nenselben als IhrenVorgeseztenOberen gezimmenten
Respect, undgehorsamb laisten, auchvondenenselben
bey allenVerrichtungen, undVorfahlenheiten, wo in
disenStatutis in Sonderheit nichts enthalten, dirrec-
tion, Maass, und Ordnung nehmen, und denselben
fleissigNachkommen.
Tertio.
Solle ein ieder, der zum dienst aufgenohmen, wie biß-
hero gebräuchlich gewesen zu der Statt PfarrsCassa
successive durchdie erste dreyquartall, iedes quartall
zwaygulden, zusammen sechs gulden eindienen, nach-
mahls soches gelt bey Ihren begebentenTodt=fahl
das hinterlasseneWeib,Kinder, oder befreundte zu
desVerstorbenen ehrlichen begräbnus, als einen bey-
trag zu erheben haben: wie nit minder solches gelt
demJenigenausermelterCassazurückzugebenwäre,
daEiner noch bey lebs Zeite durchPromotion: oder
Amotion von der Statt Pfarr-Music entlassenwürde.
[S. 4]
Quarto.
Gleichwie von einemHochfürstl. Consistorio & c. die
Statt Pfarrs-Musici auf vorhin eingenommenen Be-
richt, undGuetachten yber IhreTauglichkeit zu den
dienst vor anderen erwöhlt, und aufgenommenwor-
den, also sollen Sye auch in aigenerPersohnbey allen
StattPfärrlichenVerrichtungenselbst erscheinen,und
IhreDienst versechen:Keineswegs aber frembde, so
tauglich auch immer diesewären, aigenmächtig zur
substituirung befuegt seyn:wurde aber eineUrsach
auszubleiben sich eraignen, so sollen Sye dieselbe,
wann esmehrere Täg betrifft, beedenHerren Statt
Caplännen, oder dem Jenigen Herrn Statt Caplan,
der solchenhaltet, gezimmentvortragen,undumbEr-
laubnuß auszubleiben bitten: Zugleich auch anzeigen,
wenn sie an Ihrer Statt zu dennen Stattpfarrlichen
diensten zubestöllenwillens seynd, damit,wandieser
nit anständig, ein tauglicherer vorgeschlagen, oder
vonHerrnCaplan selbst ernenntwerdenmöge: dabey
noch zu merckhen, daß, wann der Vorgeschlagene,
und demHerrnCaplan noch unbekannte Substitutus
nachmals [S. 5] beymGotts dienst nit tauglich, oder
nachlässig gewestwäre, es der bestellente nit anderst, als ob er selbst ohneLicenz ausgebliben, oder nach-
lässig gewestwäre nach Inhalt des lesten Statuti zu
büssen haben solle.
Quinto.
Solle auß denenVier Statt Pfarrsingeren alternative
bestendig einWochner seyn,welcher sich täglich in
der Sacristey bey denenHerren Statt Caplänen an-
fraget, ob, und wann ein gesungener Jahrtag, oder
andereGottsdienst zu halten seye: Nachgehents auch
solchenGottsdienst, unddie vomHerrnStattCaplan
bestimbteZeitallendarzuegehörigenMusicantenrich-
tig ansagen, widrigen fahls sich eine Versaumbnuß,
wegen unrichtigen ansagen, eraignenwürde, sollte er-
melterWochner darummen nit anderst, als ob ers
selbst begangen hätte, nach Inhalt des lestenStatuti
gestrafftwerden.
Sextò.
Solle bey denen eraignetenTodtfählen [S. 6] Jedesmall
derChor-Regens bey denen Todten-Ansagen, oder
jenigen, so dieMusic anzuordnen haben, sich aufwe-
gen, wie, und aufwasweis es beliebig seye, diemusic
halten zu lassen, zu dem Ende denen leuthen von
Unterschid derMusic, und derTaxen genugsammen
bericht erthaillen: welchemusic nun erwähltworden,
die solle Er denJenigenHerrn StattCaplan, den die
gottsdienst treffen, anzeigen, und die hierzueNöttige
musicanten sich ernennen lassen, dann solle erdennen
Statt PfarrsMusicis, und anderen ernentenmusican-
ten dieGottsdienst, undZeit ordentl: ansagen, nach
vollendetenGottsdiensten aber zway bescheinungen
machen,mit einer das eingenommene gelt quittiren,
dieandereaber/:darinnenangezaigt sollewerden,das
die gottsdienst, so pactirt, undLauth derQuittung
bezahlt seynd worden:/ sich unterschreiben lassen,
und dieseUnterschribene Zetl, sambt demgelt, dem
Herrn Statt Caplan yberbringen, welcher dann das
eingenommene gelt unter die gesambtemusicos ver-
thaillenwürdt.
[S. 7]
Septimò.
Bei denen Leich=Conducten sollen die Vier Statt-
PfarrSinger iedesmahl zur bestimbter Zeit inDomb
erscheinen, aldorth sichmit Schurz undChor-Rock
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Musik am Dom zu Salzburg
Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
- Titel
- Musik am Dom zu Salzburg
- Untertitel
- Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
- Autoren
- Eva Neumayr
- Lars E. Laubhold
- Ernst Hintermaier
- Verlag
- Hollitzer Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-99012-540-0
- Abmessungen
- 21.0 x 30.2 cm
- Seiten
- 432
- Kategorie
- Kunst und Kultur