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Musik am Dom zu Salzburg - Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
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Seite - 113 - in Musik am Dom zu Salzburg - Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult

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4.1 Die SalzburgerQuellen der geistlichenWerkeWolfgangAmadéMozarts ist, ohnehin für St. Peter entstanden waren.51Der Großteil der authentischenQuellen in St. Peter kam aberüberdenNachlassMariaAnnavonBerchtold zu Sonnenburgs in dasMusikalienarchiv desKlosters.52 Nebenden in Salzburg undAugsburg aufbewahr- ten authentischenAbschriften vonWerkenW.A.Mo- zarts für den Salzburger Dom gibt es noch andere Handschriften, dieman als wichtigeQuellen imAuge behalten sollte,weil sie vielleicht ebenfalls dermusika- lischenPraxis derHofmusikkapelle entstammen.Vor allemdie zweiteFassungderMotette „Exsultate, jubi- late“KV165 (D-WS, 1163) für dieDreifaltigkeitskir- che, aber auch die inGraz aufbewahrtenAbschriften Estlingers des „Veni Sancte Spiritus“KV47 (A-Gd, Mariazell 333) oder desOffertoriums „Benedictus sit Deus“KV117 (A-Gd,Mariazell 332) kommendafür in Frage, vor allem, weil bei diesenWerken andere primäreAbschriften fehlen.53 Nach 1787 fehlten die nachAugsburg gesendeten Abschriften imBestand derHofmusikkapelle. Luigi Gatti, SalzburgerHofkapellmeister seit 1782, war an derMusikMozarts offensichtlich interessiert, hatte er sich doch bereits 1770, als er dieMozarts inMantua traf, eineMesse abgeschrieben.54Auch als Salzburger Hofkapellmeister setzte er sich fürAufführungenMo- zart’scherKirchenmusik ein, und so findetman seine Schriftspuren in knapp einemDrittel der Abschrif- ten.55 Er dürfte die Anweisung gegeben haben, die fehlendenWerke zwischen 1787 und 1817 nochmals 51CliffEisenhat in diesemZusammenhang auf dieWichtigkeit desSbg. Schreibers 3 als einemmitdenMozarts zusammen- arbeitendenKopisten hingewiesen.Eisen: „TheMozarts’ SalzburgCopyists“, S. 271–273; dieser Schreiber kommt im Dommusikarchiv, ReiheA, nur zweimal vor (A-Sd,A 1555 undA378),dürftealso inderRegelnicht fürdiekirchlichen AktivitätenderHofmusikkapelle herangezogenworden sein. 52Schmid,ManfredHermann: „Musikalien desMozartschen Familienarchivs im Stift St. Peter“, in: Petrus Eder/ GerhardWalterskirchen (Redaktion):DasBenedikti- nerstift St. Peter in Salzburg zur ZeitMozarts.Musik und Musiker – Kunst und Kultur, Salzburg: Verlag St. Peter 1991, S. 173–185. 53Die beiden in Graz aufbewahrten Abschriften Estlingers zeigenallerdingsnureineOrgelstimmeundsinddahersicher nicht für den SalzburgerDomentstanden,während solche Stimmen imFalle vonKV165 für dieDreifaltigkeitskirche natürlich ebenfalls nicht nötigwaren. 54Vgl.Bauer/Deutsch:Mozart. Briefe undAufzeichnungen, Bd. 2, S. 373; ob es sich dabei um KV 65 oder KV 66 handelte, ist unsicher. 55Dabei war er vor allem als Schreiber von Titeln, Einzel- stimmen oder Instrumentenangaben aktiv, es finden sich aber auchEintragungen in die Stimmen,was alles darauf hinweist, dass diese auch zu Gattis Zeiten weiterhin in Verwendungwaren. für dieHofkapelle zu kopieren56, und so entstanden, nochvor 1791,AbschriftenEstlingers vonKV257 (A- Sd,A 1150) undKV259 (A-Sd,A 1151) und später, unter Hofstätters Beteiligung, Kopien von KV 125 (A-Sd,A 1127),KV140 (A-Sd,A 1130),KV258 (A- Sd,A 1149),KV259 (A-Sd,A 1152).ObGatti auch für die Kurzfassungen vonKV 257 (A-Sd, A 1150) undKV260 (A-Sd,A 1122; „Venite populi“) verant- wortlich zeichnete, ist unsicher.Nachweislichwar er jedoch an den erstenAufführungen desMozart’schen Requiems in Salzburg aktiv beteiligt: Im Stimmen- satz, der sich spätestens 1802 im Dommusikarchiv nachweisen lässt, hat sich eine Flötenstimme von sei- nerHand erhalten57, und in seinemeigenen, zwischen 1803 und 1807 entstandenenRequiem in C zitierte er bei „qua resurget ex favilla“MozartsUmsetzung dieserTextstelle inharmonischveränderterForm,was durchaus alsHommage verstandenwerden darf.58 Wenn Wolfgang Amadé Mozart Kirchenmusik schrieb, so tat er dies in der überwiegendenZahl der Fälle fürdenSalzburgerDomindessenEigenschaftals Metropolitankirche und für dieKirchenmusikpraxis derHofmusikkapelle. Deshalb sindÜberlegungen im Zusammenhangmit den kirchenmusikalischenRefor- menColloredos, wie sie inmanchenPublikationen59 angestellt werden, überflüssig, wenn nicht sogar irre- führend,weil diese fürMozartsKirchenmusik, auch nachseinemWeggang1781nachWien,niemalsgalten. DieseReformenbezogen sich ausschließlich auf jene Kirchen des „FürstlichenErzstiftes, wo kein ordentli- cherChor gehalten“wurde60, galten alsonicht für die Metropolitankirche.Überdieswurden imHirtenbrief zwar dieKirchengebäude (Pfarrkirchen) erwähnt, die Verordnung scheint aber eigentlich diemusikalischen Institutionenbetroffen zuhaben–deshalbkonnteder SalzburgerDomchor samtHofkapelle auchweiterhin inallenKirchenSalzburgsdiegewohnteKirchenmusik mit lateinischemText aufführen,während die Stadt- pfarrmusikanten verpflichtetwaren, amDomund an allen anderenKirchen die deutschenKirchengesänge, und eine Zeit lang nur diese, zu singen. 56Nach welchen Vorlagen dabei gearbeitet wurde, bedürfte noch derKlärung. 57Neumayr: „DieRequiemkompositionenLuigiGattis“,S.410. 58Ebd., S. 413. 59Vgl. z.B.Fellerer:DieKirchenmusikW.A.Mozarts. 60Colloredo vonWaldsee-Mels:Hirtenbrief, S. 62. 113
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Musik am Dom zu Salzburg Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
Titel
Musik am Dom zu Salzburg
Untertitel
Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
Autoren
Eva Neumayr
Lars E. Laubhold
Ernst Hintermaier
Verlag
Hollitzer Verlag
Ort
Wien
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-99012-540-0
Abmessungen
21.0 x 30.2 cm
Seiten
432
Kategorie
Kunst und Kultur
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