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Musik am Dom zu Salzburg - Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
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Seite - 126 - in Musik am Dom zu Salzburg - Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult

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5 Aspekte derAufführungspraxis sere Zahl der Musiker einen solchen gestattet und was jener, der an Sängermangel leidet, bleiben lassen muss.“13Besetzungenwaren demnach variabel – es war durchausmöglich,Werke, die für den Salzburger Domunddie dortmusizierendeHofmusikkapelle ge- schriebenwaren, fürkleinereEnsembleszuadaptieren. AndererseitswarendieMöglichkeitenzumVerkleinern derBesetzung insofern begrenzt, als dieAufstellung inmehreren instrumentalenundvokalenGruppen ein wichtigesCharakteristikumdes Stils war. Zwischen 1700 und 1730 begann sich diemusikali- scheBesetzungspraxis amSalzburgerDomzu verän- dern: Instrumentewie Zinken (→ S. 169), die vorher schon obsolet gewesen waren, verschwanden ganz – undmit ihnen der selbstständig geführte Chor der Zinken und Posaunen. Letztere wurden zu reinen Colla parte-Instrumenten, die fortan denVokalchor verstärkten. LetzteReminiszenz an den im17. Jahr- hundertüblichenViolen-Chor (→S.150)bliebenzwei Bratschen, die gelegentlich bis in die 70er-Jahre in derBesetzung auftauchen.14 DieOrganisation in vonMusikstück zuMusikstück variablenCori verfestigte sich nun zu einer Beset- zungsform,die sowohl diePlatzierungderMusiker im Domals auch die Auswahl der Instrumente an den verschiedenen Festen regelte. Anscheinend geschah dies aber allmählich, zumalUnklarheiten entstanden, woMusiker zu stehen und wer zu dirigieren hatte, sodass Fürsterzbischof Leopold Anton Eleutherius Freiherr von Firmian sich bald nach seinemRegie- rungsantritt imOktober 1727 gezwungen sah, zwei Dekrete herauszugeben, umdiesbezügliche Streitig- keiten zu regeln.Die Existenz der erstenVerordnung, die vermutlich inVorbereitung auf die Feierlichkeiten zur hundertstenWiederkehr derDomweihe erlassen wurde, erschließt sich lediglich aus der zweiten, die folgendermaßen lautet: „Wür haben zwarwegen der zwischen de- nenChorRegenten undUnsererHoffmusik entstandeneZwistigkeiteneinDecretunterm 11. August 1728 ausfertigen lassen, in der Zuversicht, eswürden durch selbiges obige irrungen völlig beigelegt und abgethan sein, 13Zit. nachRosenthal: „Zur Stilistik“, S. 86,Anm. 48. 14A454: LeopoldMozart, Lauretanische Litanei (LMV II:Es 1),A1127:W.A.Mozart, Sakramentslitanei (KV125) und Regina coeli (KV127). zumahlen aber seithero sich einwidrigesmit neuenmißverständnißen ereignet, welchem Wür zur stüfftung eines bestendigen Frie- dens und geziemendter einigkheit genedigst vorbeigenwollen, So verordnenWür hiemit genedigist: 1o [Primo]Das in Zukhonfft in festis Pal- lii, die Tertia, all dritenMonathssontägen und anderen Festen sowohl Praepositi, als Decani undCanonici, dieÄmbter auf dem oberenChor solemniter gehaltenwerden sol- len, welches 2o [Secundo]Auf dieRogationstegen, und wannsonstenbeyeinemUmbgangeinAmbt gehaltenwürde, zu verstehen, es seyenwür gegenwärtig oder nicht, und sollte sich 3tio [Tertio] Ein Zufahl begeben, das bey einem umbgang unser Capellmeister oder ViceCapellmeister nicht erscheinen khänn- ten, so solle man sich bey uns selbst der tactirung halber gehorsambst anfragen und erwarthen,wemwir zu solcher verrichtung damahls genedigist bestellenwerden. Welich ein so andereswürdemHr.Domb- dechanten zur wissenschaft und damit es auchdenenChorregentenbekhandtgemacht werde hiemit anzeigenwollen. ActumetDecretumSalzburg 30.May an- no 1729“15. In diesemDekret ordnet Firmian explizit an, alle Messen seien ab diesemZeitpunkt „auf demoberen Chor solemniter“16 zuhalten.Mitdem„oberenChor“ ist eine – oder beide – der vorderenMusikerempo- ren gemeint, während der Domchor, bestehend aus Domchorvikaren und -choralisten, seinenPlatzwei- terhin um ein Orgelpositiv im Presbyterium hatte. „Solemniter“ ist in diesemFall offenbar alsGegensatz zu „choraliter“ zu lesen undmeint demnach in etwa „feierlich,mit Instrumenten“, ist aber noch nicht ste- reotyp imSinne von „mitTrompeten undPauken“, 15AES, Domkapitel Protokoll 1729, fol. 131f. zit. nach Peregrinus: „Kapellhaus“, [Teil III–V (1889)], S. 117f. 16Peregrinus irrtmit seinerAnsicht, der Erzbischof habe den Musikern in diesem Dekret die großeWestempore zuge- wiesen und die Musikeremporen unter der Kuppel seien zu diesemZeitpunkt obsolet geworden. Vgl. ebd., S. 118. AuchRosenthal vertritt diese Ansicht.Rosenthal: „Zur Stilistik“, S. 91,Anm. 83; vgl. auch S. 129. 126
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Musik am Dom zu Salzburg Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
Titel
Musik am Dom zu Salzburg
Untertitel
Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
Autoren
Eva Neumayr
Lars E. Laubhold
Ernst Hintermaier
Verlag
Hollitzer Verlag
Ort
Wien
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-99012-540-0
Abmessungen
21.0 x 30.2 cm
Seiten
432
Kategorie
Kunst und Kultur
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