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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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10 Seite XXVn. Die Glaubensfreiheit 128 Entwicklung der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ihre Anerkennung in der östei-- reichischen Verfassung. Interkonfessionelle Verhältnisse. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Typen hiefür: Koordination und Konkordat, staatliche Kircherihoheit, Trennung der Kirche vom Staate, Zwischenbildungen. Durchführung der staatlichenKirchen- hoheit in der kirchenpolitischen Gesetzgebung Österreichs. Religions- und Kultusfreiheit, die 3 Gesetze vom 25. Mai 1868, Regehmg der äußeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche, Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften. Rechtstellung der nicht katholischen Religionsgesellschaften. Schutz der gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften. XXVIII. Die Freiheit wissenschaftlicher Forschung und Lehre 133 Die Freiheitder wissenschaftlichen Forschung. Staatliche Unterrichtshoheit. Das grund- sätzliche Verhältnis der Schule zur Kirche. XXIX. Die Freiheit der Meinungsäußerung 134 Wichtigkeit freier Meinungsäußerung. Ihre grundgesetzliche Anerkennung. Die Preß- freiheit, das Preßrecht. XXX. Die Freiheit der nationalen Entfaltung 135 Entstehung der nationalen Frage. Grundgesetzliche Bestimmungen über die nationale Gleichberechtigung. Der amtliche Sprachengebrauch. XXXI. Politische Freiheitsrechte 137 Petitionsrecht, Vereins- und Versammlungsrecht. Die Elemente der politischen Freiheit. Sechster Teil. Die Staatsfunktionon. XXXn. A. Die Gesetzgebung 139 Gesetzim materiellen und im formalen Sinne. Gesetzesinhalt und Gesetzesbefehl. Gesetz, Verordnung, Staatsvertrageund Gewohnheitsrecht als Rechtsquellen. Formelle und materielle Gesetzeskraft. Staatsgrundgesetze. Reichs-undLandesgesetze. Paktierte Gesetze. DerWeg der Gesetzgebung. Kundmachung der Gesetze. Die Verordnungen, Rechts- und Verwaltungs- verordnungen, Not- und Ausnahmsverordnungen. Staatsverträge. B. Die Rechtsprechung. XXXni. Die richterliche Gewalt und die Organisation der Gerichte 143 DieAufgabender Rechtspflege. Die richterliche Gewalt. Persönlicheund sachliche Garan- tien für dieUnabhängigkeit der Rechtsprechung. DieHauptgebiete der Rechtsprechung. Die Grundzüge der Gerichtsverfassung. XXXIV. Privatrecht und Zivilprozeß 147 Dasallgemeinebürgerliche Gesetzbuch ;EntstehungsgeschichteundallgemeinerCharakter desselben. Fortbildung des bürgerlichen Rechtes. Spezielles Privatrecht, insbesondere das Handels- und Wechselrecht. Die österreichische Zivilprozeßgesetzgebung. Prozeßgrundsätze. Das Konkursverfahren. Die freiwillige Gerichtsbarkeit. Die öffentlichen Bücher. XXXV. strafrecht und Strafprozeß 152 Die Aufgaben der Strafgesetzgebung, die Strafrechtstheorien. Die anthropologische undsoziologischeRichtungder Kriminalstatistik. Kriminalpolitik. Die Strafen. Emteilungder strafbaren Handlungen. Das allgemeine Strafgesetz und die strafrechtlichen Nebengesetze. Spezielle Strafrechte. Der Strafprozeß. Das Standrecht. XXXVI. Das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsgerichtsbarkeit .156 Allgemeiner Charakter und Grundzüge des Vcrwaltungsverfahrens. Die Verwaltungs- gerichtsbarkcit. Der Verwaltungsgerichtshof. Das Reichsgericht. Kompetenzkonflikte. Ander- weitige gerichtliche Entscheidung von Verwaltuugsaugelegenheiten.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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