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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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Erster Teil. Grundbegriffe. I. Staat und Gesellschaft. Der Staat ist die am höchsten entwickelte, aber nicht die einzige Form menschlicher Gemeinschaft. Schon vor der Entstehung des Staates haben sich die Menschen gesellschaftlich zusammengeschlossen, und auch innerhalb der Staaten bestehen die gesellschaftlichen Beziehungen fort und gewinnen immer reicheren Inhalt.Woraufberuhtder gesellschaftlicheZusammenschlußderMenschen und welche von den dadurch gebildeten Gemeinschaften nennen wir Staaten? Menschliches Leben ist nur im gesellschaftlichen Zustande denkbar. Von den frühesten Zeiten anvermochten dieMenschennur durch gegenseitige Unterstützung ihr Dasein zu behaupten, ihren Unterhalt zu sichern. Gefahren zu begegnen. Die Grundlage ihrer Verbindung bilden allenthalben Geschlechtsgemein- schaft und Blutzusammenhang, weiterhin Gleichheit der Lebens- bedingungen, Gemeinsamkeit der Lebensführung und der Interessen. Sie ver- anlassen die Stammesgenossen, sich untereinander zu vertragen und feindliche Gruppen gemeinsam zu bekämpfen. Der Stamm wird zur Friedens- und Kriegsgemeinschaft. Kampf erheischt aber einheitüche Fülurung, es bildet sich eine Befehlsgewalt heraus; ständig geworden, dient sie auch der inneren Friedensbewahrung. Niu- solche Gruppen bestehen im Kampfe ums Dasein, sowohl mit feindlichen Gruppen als auch mit den Gefahren der Natur, die dank einer ordnenden Gewalt in Krieg und Frieden ilire volle Kraft für die Gemein- schaftszwecke einzusetzen vermögen. Hier sind die Anfänge jener Entwicklungs- reihen zu suchen, deren Endpunkte die Staaten bilden. Einen entscheidenden Fortschritt in dieser Richtung bedeutet die Ausbildung einer ständigen Autorität, die Anerkennung eines überlegenen Willens, dem alle sich widerspruchslos unterordnen. Dadurch daß der Kampf um die Fülu-er- schaft, der Zweifel, was in dieser oder jener Lage zu geschehen habe, erspart bleibt, sind die Stämme mit festgefügter Autorität den anderen überlegen; diese erliegen früher oder später ihren besser organisiertenFeinden. Alle Autorität ist ursprünghch durch persönliche Eigenschaften und Leistungen erworben; später wird sie zu einer ständigen Einrichtung, indem die dem Begründer der Herrschaft oder Ordnung zuerkannten Befugnisse auf andere übergehen, die von ihm erlassenen Gebote nach semem Tode fortwirken. So entsteht eine feste rechtliche Ordnung, die in der Regel mit religiösen Vorstellungen verknüpft und auf überirdischen Ursprung zurück- gefülu-t wd. Die so gefesteten Gemeinschaften werden durch die Fortschritte der Kultur weiterhin ausgebildet und bereichert. Durch den Übergang von Jagd, Fischfang oder nomadisierender Viehzucht zum Ackerbau entwickelt sich der Personen- verband der Stammesgruppe zur Siedlungs g emeinseh af t. Die feste Verbindungmit Grundund Boden schafftneue wichtige Gemeinschaftsbeziehungen: ständige Nachbarschaft, eine durch den Wechsel der Jalu-eszeiten und die Produk-
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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