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Österreichische Bürgerkunde
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42 VIII. Die Ausbildung des Gebiets. erhob Ferdinand Anspruch auf die erledigten Reiche. Von den Ständen Mährens und Schlesiens wurde das Erbrecht Annas und Ferdinand selbst als König an- erkannt; von den Ständen Böhmens wurde er zum Könige gewählt^). Die Ent- scheidung Ungarns fiel zwiespältig aus; ein Teil der Magnaten wählte Ferdinand, ein anderer den siebenbürgischen Wojwoden Johann Zapolya. Es folgten lang- wierige Kämpfe mit den von den Türken unterstützten Prätendenten, die sich im Osten beliaupteten. Ein Teil Ungarns stand dmxh längere Zeit unter türkischer Herrschaft. Erst nachdem die Türkenmacht gebrochen war, gelangten die Habsburger in den vollen Besitz Ungarns^). Siebenbürgen wurde erst 1696 erworben. Diewichtigstender seithereingetretenen Gebietsänderungensind die folgenden Die Abtretung des größten Teiles von Schlesien und der Grafschaft Glatz (1742, beziehungsweise 1763), die Erwerbung Galiziens (1772/73—1795), der Bukowina (1774/75), des Innviertels (1779) und des Herzogtums Salzburg (1805, beziehungs- weise 1814). Nach den Erschütterungen der napoleonischen Zeit stellte der Wiener Kongreß den Gebietsurafang der Monarchie neuerdings fest^). Seither ist das Gebiet der Repubhk Krakau erworben (1846) und die Gemeinde Spizza (1878) Dalmatien einverleibt worden. Die ,,dualistische" Gestaltung der Monarchie im Jahre 1867 bringt es mit sich, daß dieselbe seither in zwei getrennte Staatsgebiete, das öster- reichische und das ungarische, zerfällt^). In den Jahren 1878 und 1879 erfolgte die Oldvupation, im Jalu-e 1908 die Annexion von Bosnien und der Herzegowina^). Der Flächeninhalt und die Bevölkerung der einzelnen staatsrechtlichen Be- standteile der österreichisch-ungarischen Monarchie ist aus den Tabellen 1 und 2 des Anhanges zu entnehmen. Darnach läßt sich auch die Bedeutung der einzelnen Landerwerbungen ermessen**). Aber Land und Leute bilden nur den Stoff des Staates. Welche politische Macht sie haben, hängt davon ab, wie sie durch die Staatsgewalt zur Walu'nehmung ihrer Solidarinteressen zusammengesetzt werden. Daher haben wir im nächsten KapiteldieAusbildung derStaatsgewalt zu betrachten, diu'chwelche die allmählich erworbenen Länder ziur Großmacht verbunden worden sind. ^) Der böhmische Staat bestand damals aus dem Königreiche Böhmen mit der Grafschaft Glatzunddem anBöhmen verpfcändeten Bgerlande, der Markgrafschaft Mähren, den lehenrührigen schlesischen Fürstentümern der böhmischen Krone und den , beiden Lausitzen, die jedoch im Laufe des Dreißigjährigen Ivrieges verloren gingen. — ^) Zu den Ländern der ungarischen lüone gehörten, als Ferdinand L sie erwarb, auch noch Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien. In dem ungarischen Königstitel kam schon zur Zeit der Arpaden (um 1300) der Anspruch auf weitere Länder des Südens und Südostens zum Ausdruck, so insbesondere auf Dalmatien, Bosnien und einen TeilderHerzegowina, obwohl die HerrschaftUngarns überdieseLänder zumeist nur dem Namen nach bestand. — ^) Eine neue wichtige Interessensphäre hatte Karl VI. der Monarchie durch die Erwerbungen aus dem spanischen Erbfolgekriege in Italien er- öffnet (1714). An Mailand schloß sich späterhin der weitere Besitz Österreichs in Ober- itaUen. Durch den Frieden von Campo Formio (1792) ging er zwar verloren ; dafür kamen Venedig (mit dem venetianischen Istrien) und Dabnatien an Ös.terreich. Nachdem Österreich auf demWiener Kongresse seine italienischen Besitzungen wieder erlangt hatte,wurde 1815 dasLom- bardisch-venetianische Königreich errichtet und mit dem österreichischen Kaiserstaate vereinigt. Die Lombardei wurde 1859, Venetien 1866 abgetreten.— *) Vergl. das XI. Kapitel. — *) Vergl. das XIV. Kapitel.— •) Vergl. die Karte der Territorialentwicklung Österreichs in D r o j' s e n's historischem Handatlas, 1866.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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