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Österreichische Bürgerkunde
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44 IX. Die Ausbildung der Staatsgewalt. Die weitere Entwicklung, die mit den großen Landerwerbungen einsetzt^), wird hauptsächlich von zwei Gesichtspunkten beherrscht, von einem politischen und einem wirtschaftlichen. Der politische Gesichtspunkt ist : dengesamtenLänder- besitz derHabsburgergegen äußere Angriffe zu verteidigenund die Herrschermacht des Fürsten den konkurrierenden ständischen Gewalten gegenüber zu kräftigen. Daraus ergab sich weiterhin der Gedanke, die wirtschaftlichen Kräfte zu wecken und zu leiten, um daraus reichlichere Mittel für die durch das Herrscherhaus wahrgenommenen staatlichen Zwecke zu ziehen^). Hatte sich die Tätigkeit des mittelalterlichen Staates auf Heerwesen und Gericht beschränkt, so tritt nunmehr auch die Wohlfahrtspflege in seinen Gesichtskreis.An den selbstgestellten Aufgaben wächst die Staatsgewalt heran. Die Handhabe zu deren Durchführung bildet das jus politiae, das Rechtund zugleich die Pflicht des Fürsten für einen guten Zustand der öffentlichen Angelegenheiten zu sorgen. Unter dem Namen Polizei entwickelt sich eine immer tiefer in die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Bevölkerung eingreifende Tätigkeit des Staates, für welche vom Landesfürsten besoldete Berufsbeamte bestellt werden. Die Umbildung der Landeshoheit zur modernen Staatsgewalt^) hängt auf das engste zusammen mit der Ausbildung landesfürstlicher Verwaltungsbehörden. Dieselbe wh'd später kurz dargestellt werden^). Vorerst ist die Entstehung des österreichischen Gesamtstaatsgedankens und eines einheitlichen Thronfolgerechtes zu erörtern. 2. Der österreichische Gesamtstaatsgedanke. Die Erwerbung von Böhmen und Ungarn bildet den Ausgangspunkt einer neuen Entwickelung, deren Ziel die Zusanmienfassung desgesamten habsburgischen Länderbesitzes zu einer einheitlichenGroßmacht ist. ZwischendenvonFerdinand L erworbenen Ländern der böhmischen und der ungarischen Krone und den alt- österreichischen Erbländern bestand ja zunächst nur eine Personalunion. Diese letzteren waren ursprünglich untereinander und weiterhin mit den großenErwer- bungennurdurchdiePersondesHerrschersverbunden. SelbstdieGemeinsamkeitder Dynastiewar anfänglich nicht rechtlich gesichert, daFerdinand das freie Wahlrecht der böhmischen und ungarischen Stände ausdrücldich hatte anerkennen müssen. ^)Vergl. oben S. 41 u. 42.— ")Die Gesamtheit derVerwaltiingsmaßnahmen,um dieTerritorien zu einem einheitlichen und selbständigen Wirtschaftsgebiete auszubilden, wird in der Wirtschafts- geschichte als Merkantilsystem bezeichnet. Der Name kommt davon, daß die Handels- und Gewerbepolitik seinen Mittelpunkt bildete. Durch ein möglichst großes Ubergewacht der Aus- fuhr über die Einfuhr sollte die Geldmenge, dieman als die Qiielle des Reichtums ansah, vermehrt werden. In Verbindung mit der neuen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung, die sich gegendenAusgangdes Mittelalters vorbereitete,haben jeneMaßnahmendie ursprünglichgetrennten ländlichen und städtischen Wirtschaftskreise in engeren Zusammenhang gebracht und schließlich zur Volkswirtschaft vereinigt. — *) Der Gedanke einer einheitlichen und allseitigen, in der Hand des Fürsten zusammengefaßten Staatsgewalt war dem Mittelalter fremd; erstdurch die Renaissanceund den Himianismus ist er in dem Vorbilde der antiken Staaten den Fürsten vor die Augen gestellt worden. Fortab beginnen sie planmäßig die Hilfsquellen des Staates auszu- bauen, die öffentlicheWohlfahrtdurchVerwaltungsmaßnahmcn zu fördern und ihren Machtbereich durch kunstvolle Politik zu erweitern. Ratschläge hiefür erteilt der Florentiner N. M a ch i a- V e 1 1 i in seinem für den Geist der Renaissance höchst charakteristischen Werke 11 Principe (1515). — *) Vergl. imten S. 46 ff.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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