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Österreichische Bürgerkunde
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54 X. Die Ausbildung der Verfassung. 3. Das Silvesterpatent und dieAera des Absolutismus. Auch die Märzverfassung blieb unausgefülu't. Nur der darin vorgesehene „Reichsrat" trat ins Leben; er erhielt sein Statut durch das kaiserhche Patent vom 13. April 1851^). Die entscheidendeWendungzumAbsolutismus tratimAugust 1851 ein. Das Ministerium wurde— entgegen den konstitutionellen Grundsätzen— allein und ausschließlich dem Monarchen und dem Tlu-one verantwortUch erklärt und der Verantwortlichkeit gegenüber jeder anderen politischen Autorität ent- hoben. Der Reichsrat war fortab nur der Rat des Monarchen und der Krone und der Ministerpräsident, Fürst Schwarzenberg, wurde aufgefordert, mit dem Reichsrate „dieFrage überdenBestandund die MöglichkeitderVollziehungder Verfassung vom 4. März 1849 in reife und eindringhche Erwägung zu ziehen". Das Ergebnis war das sogenannte Silvesterpatentvom 31. Dezember 1851, wodurch die Märzverfassung aufgehoben wurde, da sie ,,weder in ihren Grundlagen den Verhältnissen des österreichischen Kaiserstaates angemessen, noch in dem Zusammenhange ihrerBestimmungenausführbar" sich darstelle. Durch zweiweitere Patente gleichenDatums wurden die gleichzeitig mit der Märzverfassung gewährten pohtischen Rechte außer Kraft gesetzt und „Grundsätze für die organischen Ein- richtungen in den Kronländern des österreichischen Kaiserstaates" aufgestellt. Auf diesen Grundsätzen beruht die Verwaltungs- und Gerichtsorganisation der absolutistischen Periode, die mit dem Silvesterpatent beginnt und erst im Jahre 1861 durch das Februarpatent beendet wurde. Nach dem führenden Manne jener Zeit, dem Minister des InnernAlexander Bach, wkd jene Zeit der Reaktion wohl auch als die „Bach'sche Aera" bezeichnet. 4. Das Oktoberdiplom. Gegen das Ende der Fünfzigerjahre erwies sich die absolutistische Regierungs- weise als unhaltbar. Der Staatskredit war nach den Niederlagen in Italien er- schüttert; nur durch konstitutionelle Einrichtungen konnte das Vertrauen weder- gewonnen werden. Den Ausgangspunkt hiefür bUdete der ständige Reichsrat, das einzige, was von der Märzverfassung übrig geblieben war. Durch außerordentüche Mitgheder verstärkt, erhielt er 1860 den Charakter einer Notabeinversammlung. Die Einführung und Erhöhungvon Steuern, sowie dieAufnahme von Anlehen soUte an ihre Zustimmung gebunden sein. Bei den Beratungen des „verstärkten Reichs- rates" überdieFrage, inwelcherWeisederReichsverbanddurchdieneuzuschaffende Verfassung gestaltetwerden solle, entschied sich die Mehrheit für die föderaUstische Richtung, welche die historisch-politische Individualität der einzelnen Königreiche und Länder der Monarchie gewahrt wissen woUte. Diesen Standpunkt nahm dann auch das am 20. Oktober 1860 „zur Regelung der inneren staatsrechtlichen Ver- hältnisse derMonarchie" erlassene kaiserlicheDiplom(0 k t o b e r d i p 1 o m) ein^). In diesem Diplom wird die Rückkehr ziu* konstitutionellen Staatsform in feier- licher Weise verkündet. Das Recht, Gesetze zu geben, abzuändern und aufzuheben, 1) Zum Präsidenten des Reichsrates wurde K. Freiherr von K ü b e c k ernannt, der im Vormärz insbesondere als Präsident der allgemeinen Ilofkammer eine hervorragende Tätigkeit entfaltet hatte. Vergl.Anm. 2 auf S. 50.— ^) Auf seinen Inhalt hat der damalige Minister des Innern Agenor Graf Goluchowski entscheidenden Einfluß genommen.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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