Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geschichte
Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
Seite - 56 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 56 - in Österreichische Bürgerkunde

Bild der Seite - 56 -

Bild der Seite - 56 - in Österreichische Bürgerkunde

Text der Seite - 56 -

56 X. Die Ausbildung der Verfassung. anwelchem die Mitglieder ausdenLändern derungarischen Krone nicht teilnahmen. Die von dem weiteren Reichsrate zu behandelnden, allen Königreichen und Ländern gemeinsamen Angelegenheiten finden sich, ähnUch wie im Oktober- diplom, namentlich aufgezählt; hingegengehörenzum engerenReichsrate alle Gegen- stände der Gesetzgebung, welche nicht ausdrücklich dm-ch die Landesordnungen den einzelnen im engeren Reichsrate vertretenen Landtagen vorbehalten sind. Da der Kreis der Landesangelegenheiten in den Landesordnungen verhältnismäßig enge gezogen ist, war durch jene Bestimmung der Schwerpunkt der Gesetzgebung sowohl der Zalil als auch dem Gewichte der Gegenstände nach in den Reichsrat verlegt. DiegleichzeitigkundgemachtenLandesordnungen sind trotzdergroßenVerschieden- heit der Länder nach einer Schablone gearbeitet. Während die Landesstatute des Oktoberdiploms die durch die geschichthche Entwickelung längst überwundenen und durch die Märzverfassung von 1849 ausdrücklich aufgehobenen ständischen Eim-ichtungen neu zu beleben versuchten, beruht die Zusammensetzung der Land- tage und der Landesausschüsse nach dem Februarpatente auf dem Prinzip der Interessenvertretung^). Daß sich die Verteilung der Virilstünmen und die Ab- grenzung der Landtagskurien unverkennbar an die alte ständische GUederung an- schließt, ist jm-istisch belanglos-). 6. Der Ausgleich mit Ungar n.^) Die Durchfülu-ung desFebruarpatentes scheiterte andemWiderständeUngarns und der föderalistischen Parteien Österreichs. Der ungarische Reichstag behaiTte auf der— als verwirkt erklärten und durch die oktroyierte Verfassung von 1849 formell aufgehobenen—Achtundvierziger-Verfassung*). Er behauptete darnach die staatsrechthche Selbständigkeit Ungarns und verweigerte die Anerkennung und Beschickungdes Gesamtreichsrates. Die föderahstischenParteien blieben ihm fern, weil sie sich gegen die ihm zugedachte Kompetenz auflehnten. Um den Weg zu Verhandlungenmitdem ungarischenunddem la-oatischenLandtage frei zumachen, wurde das Grundgesetz über die Reichsvertretung durch das Patent vom 20. Sep- tember 1865 sistiert^). Nachdem der Fortbestand der ungarischen Verfassung prinzipiell anerkannt und ein ungarisches Ministerium ernannt worden war, wurden die von einem Aus- schuß des ungarischen Reichstages ausgearbeiteten neuen ungarischenVerfassungs- gesetze, darunter auch der Gesetzartikel XII über die gemeinsamen Angelegen- heiten^) und die Ai't ihrer Behandlung') vom Kaiser sanktioniert, ohne daß sie ^)NähereshierüberimXVIL Kapitel,S.85.— ^)DaderverstärkteReichsrat infolge desFebruar- patentes durch einParlament abgelöstwurde, wurde neuerdings ein Staatsrat als beratendes Organ eingesetzt; 1868 wurde er als mit den konstitutionellen Prinzipien unvereinbar wieder aufgehoben.— ^) Vergl. L o u i s E i s e nm an n,Lecompromis austro-hongroisde 1867, Paris 1904, und Ivan Zeiger, DerstaatsrechtlicheAusgleich zwischen Österreichund Ungarn, Leipzig1911. — *) Der ,,Verwirkungstheorie", womit man die Aufliebung der Gesetzartiliel von 1848 zu recht- fertigen versuchte, wurde ungarischerseitsdie „Theorie der Rechtskontinuität" entgegengesetzt, die den Fortbestand jener Artikel und damit auch der ungarischen Verfassung behauptete. — *) Nach der Entlassung des Ministeriums Schmerling war Graf Richard Belcredi an die Spitze eines neuen, den föderalistischen Plänen geneigteren Ministeriums getreten. — •) Vergl. das XI. Kapitel, S. 62.— ') Der führende Mann, dessen Einfluß dieVerständigung Ungarns mit der Krone und die dualistische Gestaltung derMonarchie hauptsächlich herbeigeführt hat, ist der ungarische Patriot Franz D e a k, „der "Weise der Nation". Vergl. G. S t e i n b a c h,
zurück zum  Buch Österreichische Bürgerkunde"
Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
Geschichte Vor 1918
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische Bürgerkunde