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Österreichische Bürgerkunde
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58 X Die Amhildung der Verfassung. 8. Die Fortbildung des österreichischen Verfassungs- rechtes. Die Fortbildung des österreichischen Verfassungsrechtes wü-d fortab haupt- sächhch von drei Gesichtspunkten beherrscht, die vielfach ineinander übergreifen: von dem Widerstreit zwischen den zentralistischen und den föderahstischen Prinzipien, von der fortsclireitenden Demoki*atisierung des Wahkechtes und von dem Streben nach nationaler Auseinandersetzung. Die föderahstischen Parteien widerstrebten der Dezemberverfassung, obwohl dieselbe die Kompetenz der Landtage dem Reichsrate gegenüber erweitert hatte. Der böhmische Landtag beschloß im Jalu-e 1871 die sogenanntenFundament- artikel. Sie strebten die staatliche Sonderstellung Böhmens an, waren aber mit der Einheit des österreichischen Staates unvereinbar und gefährdeten das eben hergestellte Verhältnis zu Ungarn^). Daran wie an dem Widerstände Ungarns scheiterten sie. Um den Reichsrat von den Landtagen unabhängig zu stellen, wurden durch das Gesetz vom 20. April 1873 anstatt der Beschickung des Reichsrates durch die Landtage dnekte Reichsratswählen eingeführt'^). Durch die Wahkeformen von 1882 und 1896^) ist der Kreis der Wahlberechtigten erweitert und neuen Gesell- schaftsschichtenderEintrittindas politischeLebenund indasParlament erschlossen worden. Die Wahlreform von 1907 brachte endlich für den Reichsrat das allgemeine und grundsätzhch gleiche Wahkecht^). Zögernd und ohne das Prinzip der Interessenvertretung aufzugeben, folgt die Demokratisierung des Landtagswahl- rechtes nach. In den gemischtsprachigen Ländern ist die Landtagswahlreform verknüpft mitderAuseinandersetzungdernationalen Parteien. InMälu'enund in derBukowina hat sie zu nationaler Sonderung der Wähler (auch bei den Reichsratswahlen) und zu nationalen Landtagskurien geführt; in Böhmen hängt sie ab von einer Ver- ständigung zwischen Deutschen und Tschechen über die Grundfragen der Landes- selbstverwaltung'^). So sehen wir denn, daß die Verfassung des Staates wie der Länder, dann aber auch das Verhältnis Österreichs zu Ungarn in steter Fortbildung begriffen ist. Gesamtmonarchie werden im XL Kapitel besprochen werden.— ^) Die föderalistischen Pläne sind insbesondere vondem damaligen MinisteriumHohenwart-Schaeffle begünstigt worden. Vergl. A. S c h a e f f 1 e, „Aus meinemLeben", 2Bände. Berlin 1905.— ^)Alsbald nach dem Sturze des Ministeriums Hohenwart war Fürst Adolf Auersperg Ministerpräsident geworden; die Wahlreform von 1873 führte der Minister des Innern seines Kabinetts, Freiherr von L a s s e r, durch.— *)DieWahlreformvon1896 istangeregtworden durch die am 10.Oktober1893 vondemMinisterpräsidentenGrafenEduardTaaffe eingebrachte Vorlage, als derenUrheber der Finanzminister des Kabinetts Taaffe Dr. EmilSteinbach gilt. Erst unter dem Minister- präsidenten Grafen B ad e n i kamen die Verhandlungen zum Abschluß.— *) Die Vorlage hiezu wurde von dem Ministerpräsidenten Freiherrn von Gautscham23. Februar 1906 im Abgeordnetenhause eingebracht. Abgeschlossen wurden die parlamentarischen Verhfindlungen von dem Ministerium des Freiherrn von Beck. — ^) Auch Ungarn steht vor der wichtigen Aufgabe, seine Keichstagswahlordnung in der Richtung des allgemeinen Wahbrechtes fortzubilden. Auch dort hängt die Wahlreform mit der Stellung der nationalen Parteien aufs engste zusammen, da die Magyaren darauf bedacht sind, daß ihre führende Stellung durch die Er- weiterung des Wahlrechtes nicht gemindert werde.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
Geschichte Vor 1918
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