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Österreichische Bürgerkunde
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XIX. Die Landtage. 101 die Reichsvertretung bestimmen zwar die Formen des Parlamentarismus, aber sein Inhalt und seine Leistungen sind durch die Parlamentsparteien gegeben. Nur im Herrenhause lebt noch der alte Gegensatz zwischen liberal und konservativ, Zentralismus und Föderalismus in der Parteiorganisation fort. Die ersteren Richtungen werden durch die ,,Verfassungspartei", die letzteren durch die „Gruppe der Rechten"^) vertreten, während die „Mittelpartei" die zentralistisch- konservative Richtung einhält.Von den285Mitgliedern des österreichischen Herren- hauses gehörten Ende 1910 118 der „Gruppe der Rechten", 58 der ,,Mittelpartei" und 64 der ,,Verfassungspartei" an. Die 16 Erzherzoge und 19 andere Mtglieder sind keiner Partei beigetreten. 5 Mitglieder haben bisher die Angelobung unter- lassen, 5 andere waren Reichsratsabgeordnete. ImAbgeordnetenhause bleibt die Nationalität der Haupteinteilungs- grund für die Parteien. Nur die sozialdemokratische Partei, als dieVertreterin der bei allen Volksstämmen ziemlich gleichartigenArbeiterinteressen, bildet hierin eine Ausnahme ; sie vereinigt Angehörige verschiedener Nationalitäten, die sich jedoch innerhalb des Rahmens der sozialdemokratischen Partei zu nationalen Unterver- bänden zusammengeschlossen haben. Die bürgerlichen Parteien umfassen also durchaus Angehörige gleicher Nationalität. Zum Teü sind sie in einem einzigen Parteiverbande geeint, zum Teil zerfallen sie je nach der pohtischen und wirtschaft- lichen Richtung in verschiedene Verbände, die jedoch in nationalen Dingen zusammenhalten. Aus dieser Durchkreuzung nationaler, politischer und wirtschaft- licher Gesichtspunkte ergibt sich eine weitgehende Zersplitterung der Parteien. Das erschwert die Bildung einer dauernden Mehrheit auf Grund eines klaren Progi^ammes und weiterhin eines von dieser Mehrheit unterstützten, wenn auch gerade nicht aus ihr entnommenen Ministeriums zur Durchführung eines solchen Programmes. Da die Ergebnisse der Reichsratswählen von 1911 zu der Zeit, wo dieses Buch gedruckt wird, noch nicht bekannt sind, wird in der Tabelle 14 des Anhanges die Anzahl der Stimmen, die bei den Reichsratswahlen von 1907 auf die einzelnen nationalen Parteien des Abgeordnetenhauses und auf die nationalen Gruppen der sozialdemokratischen Partei entfielen, mit Unterscheidung der städtischen und ländhchenWahlbeznke nachgewiesen. In der ersten Spalte dieserTabelle findet sich auch die Anzahl und Parteistellung der 1907 gewählten Abgeordneten nach den gleichen Gesichtspunkten angegeben. XIX. Die Landtage. Die gegenwärtige Stellung der Landtage beruht auf den Landesordnungen und denLandtagswahlordnungen, die für die einzelnenim Reichsrate vertretenen Länder in der Form von Beüagen zum kaiserlichen Patente vom 26. Februar 1861 er- lassen und durch spätere Landesgesetze mehrfach und in verschiedener Richtung abgeändert worden sind^). Darnach haben die Landtage eine doppelte Aufgabe zu erfüllen: als parlamentarische Vertretungen der Landeseinwohner sind sie zur Mit- ^) Da die Sitze der fortschrittlichen Parteien in der Regel links, die Sitze der Konservativen rechts im Saale gelegen sind, pflegtman die ersteren als die , .Linke", die letzteren als die ,,Rechte" (d. h. Seite oder Partei) zu bezeichnen. So auch im österreichischen Reichsrate. — *) Vergl. über den staatsrechtlichen Charakter der Länder die Bemerkungen auf S. 69.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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