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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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Fünfter Teil. Land und Leute. XXI. Das Staatsgebiet. Der Staat beruht auf der Herrschaft über das Gebiet, auf dem das Staatsvolk ansässig ist. Nur ein seßhaftes Volk vermag einen Staat zu bilden. Aus der Aus- dehnung, Lage und geographischen Beschaffenheit des Staatsgebietes ergeben sich die Daseinsbedingungen, die Interessen und Pläne der Staaten, die äußeren Wider- stände bei ihrer Verwirklichung, die Angriffe anderer Staaten, kurz das was den Charakter und die geschichtliche Aufgabe der Staaten ausmacht. Auch die poli- tische Einheit, die geschichtliche Sendung und die wirtschafthchen Interessen der österreichisch-ungarischen Monarchie beruhen auf geographischer Grundlage. Den Einfluß der geographischen Bedingungen auf den Staat, auf seine Bevölkerung und Volkswirtschaft zu untersuchen, müssen wir der Geographie überlassen.^) Wir haben hier lediglich die rechtliche und politische Bedeutung des Staats- gebietes zu erörtern. Die Gebietshoheit des Staates besteht in der Herrschaft über die im Staatsgebiete befindlichen Personen und durch die Personen auch über die Sachen. Sie schheßt die Ausübung jeder anderen Staatsgewalt, sogenannte Staatsservituten ausgenommen, aus. Anderseits sind nach völkerrechtlichen Grundsätzen gewisse Angehörige fremder Staaten, wie z. B. ihre Oberhäupter, ihre diplomatischen Vertreter samt Famüie usw. von der Gebietshoheit ausgenommen ; solche Personen gelten als exterritorial. Auch haben sich die christlichen Großmächte durch besondere Verträge (sogenannte Kapitulationen) die Gerichtsbarkeit und sonstige Herrschaftsbefugnisse hinsichtlich ihrer Angehörigen in orientalischen Ländern vorbehalten und sie der Gewalt des Staates, in dem sie sich aufhalten, im gleichen Maße entzogen. Zum Staatsgebiete werden auch die durch die Flagge zukennzeichnenden SchiffeundderKüstenstreifendesMeeres bisaufKanonenschuß- weite gerechnet. Das übrige Meer ist frei. In politischer Hinsicht bildet das Staatsgebiet eine derwichtigstenVoraus- setzungen für die Ausbildung der Staatsmacht: für die Volkszahl und die wirt- schaftliche und kriegerische Leistungsfähigkeit der Bevölkerung wie des Staates. Die Geschichte der Neuzeit wird durch die Ausbildung von Großstaaten ^) Vergl. Fr. Ratzel, Politische Geographie oder die Geographie der Staaten, des Verkehres und des Krieges, 2. Aufl., München 1903; auch desselben Verfassers Anthropogeographie, I. Band, Grundzüge der Anwendung der Erdkunde auf die Geschichte, 3. Aufl., Stuttgart 1909. II. Band, Die geographische Verbreitung des Menschen, 2. Aufl.; Stuttgart 1891. Zur Einführung in die Wirtschaftsgeographie wird empfohlen Karl Andree's Geographie des Welthandels, neue Ausgabe von Fr. H e id er ich und R.Sieger; der erste Band dieses Werkes (Frankfurt a. M., 1910) enthält auf S. 421—580 die Wirt- schaftsgeographie von Österreich-Ungarn. Vergl. auch Fr. Umlauft, Die Österreichisch- ungarische Monarchie, 3. Aufl., Wien 1897. 8*
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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