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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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XXI. Das Staatsvolk. 117 grenzt, daß Amt und Gericht möglichst leicht zugänglich, die Beamten aber voU beschäftigt seien und unnötiger Aufwand vermieden werde. XXII. Das StaatsYolk. Der Staat ist die oberste herrschaftliche Organisation des im Staatsgebiete seßhaften Volkes. Das Staatsgebiet vermittelt nur die Herrschaft; ausgeübt wird sie über die Menschen, die um ihrer Gemeinschaftszwecke wülen durch die gleiche Staatsgewalt zur Staatsgemeinschaft zusammengefaßt werden: über das Staats- volk. Das Staatsvolk oder die S t a a t s n a t i o n ist nicht gleichbedeutend mit der Kulturnation als einer voraus geistigen Gemeinschaft. Nicht alle Kulturnationen haben ihren eigenen Staat und nicht alle Staaten haben eine national ungemischte Bevölkerung. Die meisten Kulturstaaten der Gegenwart sind durch den Zusammenschluß und die Verschmelzung verschiedener ethno- graphischer Elemente entstanden. Auch unter den Staaten der Gegenwart gibt es solche, die mehrere Volksstämme politisch vereinen. Zu diesen Staaten gehört sowohl Österreich als auch Ungarn. Trotz der Verschiedenheit der Abstammung, der Sprache und der Überlieferungen aus der Zeit vor ihrer staatlichen Einigung bilden die nunmehr durch die gleiche Staatsgewalt zusammengefaßten Volks- stämme ein einziges Staatsvolk im politischen Sinne. Denn alle die Solidarbedürf- nisse, die nur durch den Staat befriedigt werden können, sind ihnen gemein: von der durch die geographische Lage gegebenen „historischen Mission" des Staats- ganzen herab bis zu den tausendfachen persönlichen Berührungspunkten zwischen dem Staate und seinen Bürgern. Auch in der Seele desjenigen, der die historische und politische Notwendigkeit der staatlichen Einheit nicht zu fassen vermag, ist das Gefühl dafür lebendig in der Anhänglichkeit an den Monarchen und die Dynastie, die gleichsam die Verkörperung des von allen Sonderinteressen los- gelösten Einheitsgedankens sind. Die national gemischten Staaten umschließen mehrere Volkskulturen und das Kulturleben der Stämme, die verschiedenen Staaten angehören, flutet über deren Grenzen hinweg. Für jene Staaten ergibt sich die Aufgabe, ihre eigenen Anforderungen in Einklang zu bringen mit dem berechtigten Streben ihrer Ein- wohner nach nationaler Kulturentfaltung. Diese aber dürfen über ihren nationalen Bestrebungen die Pflichten nicht außer acht lassen, die ihnen die staatliche Gemein- schaft auferlegt. Im Lehensstaate und im ständischenStaatewardieMehrzahlderVolksgenossen mitdem Staate nur mittelbar, durch eine Reihe von Zwischenbildungen und Herr- schaftsträgern verbunden. Anders im modernen Staate. Hier stehen die Staats- angehörigen dem Staate unmittelbar gegenüber: als Staatsbürger haben sie verfassungsmäßigen Anteil an der Bildung des öffentlichen Willens und an der Selbstverwaltung, Anspruch auf gewisse staatliche Leistungen und auch einen grundgesetzlich gewährleisteten Freiheitsbereich; als Untertanen sind sie der Staatsgewalt unterworfen. Das Wort „Staatsbürger" bezeichnet die aktive, das Wort „Untertan" die passive Seite des Verhältnisses zum Staate. Im Gegensatze zur Lehenszeit und zur ständischen Zeit leben wir in der s t a a t s- bür2:erlichen Zeit.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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