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138 XXXI. Politische Freiheitsrechte.
„Das Petitionsrecht steht jedermann zu. Petitionen unter einem Ge-
samtnamen dürfen nur von gesetzlich anerkannten Körperschaften oder Vereinen
ausgehen". Durch das Petitionsrecht können die Staatsbürger bei allen öffentlichen
Organen— hauptsächlich kommen wohl der Monarch und die Vertretungskörper
in Betracht — vorstellig werden, um Maßnahmen der Gesetzgebung oder der
Verwaltung zu erwirken.
Die Verfassung gibt den österreichischen Staatsbürgern ferner das Recht,
sichzuversammeln undVereine zu bilden. VereinewieVersammlungen
sind gesellschaftliche Organisationen zur Erreichung gewisser gemeinsamer Zwecke
der Verein ist auf Dauer berechnet, die Versammlung eine einmalige und rasch
vorübergehende Vereinigung; der Verein ist mit Rechtsfähigkeit ausgestattet:
er kann Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen, die Versammlung ist
nicht zur Rechtspersönlichkeit verdichtet. Die durch das Grundgesetz gewähr-
leistete Vereins- und Versammlungs f r e ih e i t besteht darin, daß weder die
Gründung eines Vereines noch die Veranstaltung einer Versammlung, außer sie
fände unter freiem Hrnimel statt, von einer behördlichen Erlaubnis abhängt. Die
öffentlichen Interessen werden dadurch gewahrt, daß die geplanten Vereine und
öffentlichen Versammlungen bei der Behörde angemeldet werden müssen und
von dieser, jedochnur aus denim Gesetze vorgesehenen Gründen, untersagt werden
können. "Wählerversammlungen zur Zeit der ausgeschriebenen Wahlen sind frei.
Die auf Gewinn gerichteten Vereine, sowie die Organisationen zur Verwirklichung
gewisser wu-tschaftlicher Kollektivzwecke fallen jedoch nicht unter das allgemeine
Vereinsgesetz. Sie werden je nach ihren Zwecken und Organisationsformen durch
besondere Gesetze geregelt ; für Erwerbs- und Aktienvereine wird eine staatliche
Konzession erfordert. Für politische Vereine gelten besondere Bestimmungen,
die den Mitgliederkreis einschränken und eine wirksamere Polizeiaufsicht be-
zwecken.
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Buch Österreichische Bürgerkunde"
Österreichische Bürgerkunde
- Titel
- Österreichische Bürgerkunde
- Autor
- Heinrich Rauchberg
- Verlag
- Verlag von F. Tempsky
- Ort
- Wien
- Datum
- 1911
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.4 x 24.0 cm
- Seiten
- 278
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918