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XXXVII. Die Verwaltung. 161
scher Polizei; im übrigen wird die Polizei je nach der Art der zu schützenden
Gegenstände oder der abzuwehrenden Gefahren gegliedert. Es gibt eine Gesund-
heits-, Unfalls-, Gewerbe-, Theater-, Sittenpolizei u. s. w.Prävention undRepression,
eigentliche Polizeimaßnahmen und positive Förderung treffen dabei häufig zu-
sammen. Aber bei gewissen Verwaltungszweigen überwiegen doch die „polizei-
lichen" Gesichtspunkte so sehr, daß man sie— wie in den oben angeführten Bei-"
spielen— durch eine Wortverbindung mit „Polizei" bezeichnet. Nach dem ört-
lichen Kreise der Gefährdung unterscheidet man ferner Orts- und allgemeine
Landespolizei, nach der Art der Organe, die sie handhaben, Gemeinde- und Staats-
polizei.
Von der r g a n i s a t i n der Verwaltung, insbesondere von der Scheidung
in Staatsverwaltung und Selbstverwaltung, ist bereits im XX. KapiteP), von dem
Verwaltungsverfahren, sowie dem den Staatsbürgern hiebei gewährten
Rechtsschutze im XXXVI. KapiteP) die Rede gewesen. Hier haben wk
es daher lediglich mit den Zielen, den Eimichtungen und Mitteln der wichtigsten
Verwaltungszweige zu tun.
1) Vergl. oben S. 107 f. — ») Vergl. oben S. 157 f.
Rauchberg, Bürgerkunde. XI
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Buch Österreichische Bürgerkunde"
Österreichische Bürgerkunde
- Titel
- Österreichische Bürgerkunde
- Autor
- Heinrich Rauchberg
- Verlag
- Verlag von F. Tempsky
- Ort
- Wien
- Datum
- 1911
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.4 x 24.0 cm
- Seiten
- 278
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918