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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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XXXVII. Die Verwaltung. 161 scher Polizei; im übrigen wird die Polizei je nach der Art der zu schützenden Gegenstände oder der abzuwehrenden Gefahren gegliedert. Es gibt eine Gesund- heits-, Unfalls-, Gewerbe-, Theater-, Sittenpolizei u. s. w.Prävention undRepression, eigentliche Polizeimaßnahmen und positive Förderung treffen dabei häufig zu- sammen. Aber bei gewissen Verwaltungszweigen überwiegen doch die „polizei- lichen" Gesichtspunkte so sehr, daß man sie— wie in den oben angeführten Bei-" spielen— durch eine Wortverbindung mit „Polizei" bezeichnet. Nach dem ört- lichen Kreise der Gefährdung unterscheidet man ferner Orts- und allgemeine Landespolizei, nach der Art der Organe, die sie handhaben, Gemeinde- und Staats- polizei. Von der r g a n i s a t i n der Verwaltung, insbesondere von der Scheidung in Staatsverwaltung und Selbstverwaltung, ist bereits im XX. KapiteP), von dem Verwaltungsverfahren, sowie dem den Staatsbürgern hiebei gewährten Rechtsschutze im XXXVI. KapiteP) die Rede gewesen. Hier haben wk es daher lediglich mit den Zielen, den Eimichtungen und Mitteln der wichtigsten Verwaltungszweige zu tun. 1) Vergl. oben S. 107 f. — ») Vergl. oben S. 157 f. Rauchberg, Bürgerkunde. XI
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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