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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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182 XLII. AllgemeineGesichtspunkte der Wirtschafts-und Sozialpolitik. Die wirtschaftliche und soziale Verwaltung. XLII. Allgemeine Gesichtspunkte derWirtschafts- und Sozialpolitik. Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung auf dem wirtschaftlichen Gebiete hängenvon den Entwicklungsstufen derVolkswirtschaftundvondenAnschauungen über den Beruf des Staates zur Ordnung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse ab. Hierüber müssen wir daher einen Überblick gewinnen, bevor wir auf die einzelnen Zweige der ^virtschaftlichen und sozialen Verwaltung eingehen können. Auch einige Bemerkungen über die Betriebs- und Unternehmungsformen, die den verschiedenenZweigen derVolkswirtschaftgemeinsind, und über das gegen- seitige Verhältnis dieser letzteren sind einzuschalten. 1. Die Entwicklungsstufen der Volkswirtschaft. Die Entwicklungsstufen der Volkswirtschaft werden nach verschiedenen Gesichtspunkten abgegrenzt. Zunächst darnach, ob das wirtschaftliche Dasein hauptsächlich auf Jagd und Fischerei, auf Viehzucht oder Ackerbau beruht oder auch Gewerbe- und Handelsbetrieb hinzugetreten und für die wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen maßgebend geworden sind^). Nach den Formen und Bedingungen des wirtschaftlichen Verkehres wird ferner zwischen Naturalwirtschaft (Tauschverkehr), Geldwirtschaft und Kreditwirtschaft unterschieden. Unsere Betrachtung knüpft an eine andere Periodenbildung an, welcher die Organisationsformen der Volkswirtschaft und ihr Verhältnis zur öffent- lichenGewaltzugrundeliegen.DarnachwerdendiefolgendenPeriodenunterschieden die geschlossene Hauswirtschaft, die örtlich gebundene Verkehrswirtschaft (Markt-, Stadt-, Territorialwirtschaft), endlich die entwickelte moderne Volkswirtschaft, deren Hauptmerkmale freier Verkehr und kapitalistische Warenproduktion sind^). 2. Die grundsätzliche Stellung des Staates zum wirtschaftliehen und gesellschaft- lichen Leben. Um die Aufgaben des Staates in der modernen Verkehrswirtschaft zu ver- stehen, müssen wir uns daran erinnern, daß schon der absolute Fürstenstaat durch seine „Polizei" in das Wirtschaftsleben eingegriffen hat,um es im staatlichen Inter- esse auszubilden^). Seinen vielgeschäftigen Bemühungen trat die individualistische Gesellschaftsauffassungentgegen, die durch die Naturrechtsphilosophie des 18. Jahr- hunderts vorbereitet worden war^). Die ihr entsprechende „liberale" Wirt- schaftspolitik erwartete das Wohl der Gesamtheit von dem ungehemmten Walten der Privatinteressen^). Der Staat solle daher Eingriffe in das freie Spiel der 1) DieseEinteilung ist von Friedrich List in seinemWerke: ,,Das nationale System der politischen Ökonomie" (1843) gemacht worden. Friedrich List hat das Schutzzollsystem als ein Mittel zur Entwicklung der nationalen Produktivki-äfte wissenschaftlich begründet und durch seine Anregungen viel zur Entstehung des deutschen Eisenbahnnetzes beigetragen. — *) DieseUnterscheidung ist von Karl Bücher in seinem Buche: „Die Entstehung der Volkswirtschaft", 7. Aufl., Tübingen 1909, begründet worden,- das als eine ebenso belehrende wie anziehende Einführung in den volkswirtschaftlichen Gedankenkreis empfohlen wird.— *) Vergl. oben S. 44. — *) Vergl. oben S. 21, Anm. 1, und S. 27, Anm. 6 und 7. — «) Den größten Einfluß in dieser Richtung hat des Schotten Adam Smith Werk: „Inquiry into the nature and the causes of the wealth of the nations" (Untersuchungen über die Natur und die Ursachen des Volksreichturas) ausgeübt, das im Jahre 1776 erschienen ist.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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