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198 XLV. Der Verkehr.
erwähntworden^). InÖsterreich bestehen derzeit29Handels-undGewerbekammern.
Sie zerfallen in mehrere Sektionen: jede Kammer umfaßt eine Handels- und eine
Gewerbesektion; dazu treten bei einigen Kammern je nach dem gewerblichen
Charakter ihres Sprengeis noch besondere Sektionen. Von den korrespondierenden
Mitgliedern abgesehen, bestehen die Handels- und Gewerbekammern aus 16 bis
48 ordentlichenMitgliedern, die— nachSektionen getrennt—durch"Wahl bestimmt
werden. Das Wahlrecht ist an eine Erwerbsteuerleistung geknüpft, die zumindest
dem Zensus der Landtagswahlen entspricht.
Als Beiräte für die Zwecke der Gesetzgebung und Verwaltung auf dem
Gebiete des Gewerbes und der Arbeiterpolitik bestehen: der Industrierat, der
Gewerbebeirat und der Arbeitsbeirat. Der Industrierat büdet eine Sektion des
Industrie- und Landwii'tschaftsrates ; er zerfällt in drei ständige Abteilungen:
die erste berät Angelegenheiten der Zoll- und Handelspolitik sowie die Erweiterung
des Absatzes, die zweite dieMaßnahmen zurFörderung derinländischen Produktion,
die dritte die Verkehrseinrichtungen. DerGewerbebeirat ist zur Vorberatung von
Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung aufdem Gebiete des Kleingewerbes
und Kleinhandels berufen. Der Arbeitsbeirat hat das beim Handelsministerium
eingerichtete arbeitsstatistische Amt zu unterstützen und dessen Zusammenwirken
mit den Betrieben zu befördern, auf die sich seine Wirksamkeit erstreckt. Er begut-
achtet die Gesetzentwürfe sozialpolitischen Inhalts.
Neben den erwähnten, auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Interessen-
organisationenunddenBeirätenhaben sich sowohl dieUnternehmer alsauch die
ArbeiteraufvereinsrechtlicherGrundlagezuzahlreichenVerbändenzusammen-
geschlossen, um ihre Interessen zu wahren. Dieselben umfassen teUs Angehörige
des gleichen Berufskreises, teüs Angehörige der gleichen Gebietsabschnitte. Da
die industriellen Unternehmerinteressen infolge des allgemeinen und gleichen
Wahlrechtes im Abgeordnetenhause des Reichsrates verhältnismäßig schwach
vertreten sind, ist es für die Industrie von Wichtigkeit, ihren Einfluß durch Bei-
räte und freie Verbände zu verstärken und durch Anregungen und Gutachten
aufdie sachgemäßeBehandlungihrer Angelegenheiten beiderRegierungund imPar-
lamente hinzuwirken. Zum Teü sind die Unternehmerverbände aber auch Organi-
sationen, umdem Bestreben der Arbeiter nach Lohnerhöhungen und Verbesserung
der Arbeitsbedingungen geschlossen entgegenzutreten. Die hierauf gerichteten
Vereinigungen der Arbeiter, die Gewerkschaften, sind nach Gewerbe-
zweigen organisiert und stehen durch eine „Gewerkschaftskommission" mit-
einander in Verbindung. Diese Organisationen haben viel dazu beigetragen, daß
die unvermeidlichen Lohnkämpfe in ruhigeren Formen sich abspielen und immer
häufiger durchTarifverträge geschlichtet werden, indenenVertreter derArbeit-
geber und der Arbeitnehmer die Lohnsätze, oft einheitlich für ganze Gewerbe-
zweige und größere Gebiete, auf längere Zeit vereinbaren.
XLV. Der Verkehr.
,
Das Wort Verkehr wird von der Volkswirtschaftslehre in einem doppelten
Sinne angewendet. Es bedeutet einmal die Güterübertragungen von Wü'tschaft
zu Wirtschaft, dann aber auch die Beförderung von Personen, Gütern und Nach-
1) Vergl. oben S. 103.
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Buch Österreichische Bürgerkunde"
Österreichische Bürgerkunde
- Titel
- Österreichische Bürgerkunde
- Autor
- Heinrich Rauchberg
- Verlag
- Verlag von F. Tempsky
- Ort
- Wien
- Datum
- 1911
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.4 x 24.0 cm
- Seiten
- 278
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918