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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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198 XLV. Der Verkehr. erwähntworden^). InÖsterreich bestehen derzeit29Handels-undGewerbekammern. Sie zerfallen in mehrere Sektionen: jede Kammer umfaßt eine Handels- und eine Gewerbesektion; dazu treten bei einigen Kammern je nach dem gewerblichen Charakter ihres Sprengeis noch besondere Sektionen. Von den korrespondierenden Mitgliedern abgesehen, bestehen die Handels- und Gewerbekammern aus 16 bis 48 ordentlichenMitgliedern, die— nachSektionen getrennt—durch"Wahl bestimmt werden. Das Wahlrecht ist an eine Erwerbsteuerleistung geknüpft, die zumindest dem Zensus der Landtagswahlen entspricht. Als Beiräte für die Zwecke der Gesetzgebung und Verwaltung auf dem Gebiete des Gewerbes und der Arbeiterpolitik bestehen: der Industrierat, der Gewerbebeirat und der Arbeitsbeirat. Der Industrierat büdet eine Sektion des Industrie- und Landwii'tschaftsrates ; er zerfällt in drei ständige Abteilungen: die erste berät Angelegenheiten der Zoll- und Handelspolitik sowie die Erweiterung des Absatzes, die zweite dieMaßnahmen zurFörderung derinländischen Produktion, die dritte die Verkehrseinrichtungen. DerGewerbebeirat ist zur Vorberatung von Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung aufdem Gebiete des Kleingewerbes und Kleinhandels berufen. Der Arbeitsbeirat hat das beim Handelsministerium eingerichtete arbeitsstatistische Amt zu unterstützen und dessen Zusammenwirken mit den Betrieben zu befördern, auf die sich seine Wirksamkeit erstreckt. Er begut- achtet die Gesetzentwürfe sozialpolitischen Inhalts. Neben den erwähnten, auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Interessen- organisationenunddenBeirätenhaben sich sowohl dieUnternehmer alsauch die ArbeiteraufvereinsrechtlicherGrundlagezuzahlreichenVerbändenzusammen- geschlossen, um ihre Interessen zu wahren. Dieselben umfassen teUs Angehörige des gleichen Berufskreises, teüs Angehörige der gleichen Gebietsabschnitte. Da die industriellen Unternehmerinteressen infolge des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes im Abgeordnetenhause des Reichsrates verhältnismäßig schwach vertreten sind, ist es für die Industrie von Wichtigkeit, ihren Einfluß durch Bei- räte und freie Verbände zu verstärken und durch Anregungen und Gutachten aufdie sachgemäßeBehandlungihrer Angelegenheiten beiderRegierungund imPar- lamente hinzuwirken. Zum Teü sind die Unternehmerverbände aber auch Organi- sationen, umdem Bestreben der Arbeiter nach Lohnerhöhungen und Verbesserung der Arbeitsbedingungen geschlossen entgegenzutreten. Die hierauf gerichteten Vereinigungen der Arbeiter, die Gewerkschaften, sind nach Gewerbe- zweigen organisiert und stehen durch eine „Gewerkschaftskommission" mit- einander in Verbindung. Diese Organisationen haben viel dazu beigetragen, daß die unvermeidlichen Lohnkämpfe in ruhigeren Formen sich abspielen und immer häufiger durchTarifverträge geschlichtet werden, indenenVertreter derArbeit- geber und der Arbeitnehmer die Lohnsätze, oft einheitlich für ganze Gewerbe- zweige und größere Gebiete, auf längere Zeit vereinbaren. XLV. Der Verkehr. , Das Wort Verkehr wird von der Volkswirtschaftslehre in einem doppelten Sinne angewendet. Es bedeutet einmal die Güterübertragungen von Wü'tschaft zu Wirtschaft, dann aber auch die Beförderung von Personen, Gütern und Nach- 1) Vergl. oben S. 103.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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