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XLV. Der Verkehr. 199
richten von Ort zu Ort. Nach beiden Richtungen hin sind der Gesetzgebung und
der öffentlichen Verwaltung wichtige Aufgaben gestellt. Nach der einen erleichtert
sie die Tauschbeziehungen der Wirtschaften durch Geld, Maß und Gewicht, sowie
durch die Organisation der Märkte ; auch die Förderung des Kredits durch gesetz-
liche Bestimmungen und durch die öffentlich-rechtliche Organisation des Bank-
wesens gehört hieher. Nach der anderen Richtung sorgt die öffentliche Verwaltung
für die Überwindung der Entfernungen durch Land- und Wasserwege, durch Eisen-
bahnen, Schiffahrt, Post und elektrischen Nachrichtendienst. In Verbindung mit
den Maßnahmen der Zollgesetzgebung^) gehört das Transportwesen mit zu den
wichtigsten Maßnahmen der staatlichen Handelspolitik^).
Die Grundlagen für die auswärtige Handelspolitik liefert die Statistik
des Außenhandels. Sie wird durch Ausweise über den Warenverkehr
zwischen Österreich und Ungarn, dann des auswärtigen Warenverkehrs Bosniens
und der Herzegowina ergänzt. Die wichtigsten Zahlen über die Werte des Außen-
handels der österreichisch-ungarischen Monarchie, dann des Zwischenverkehrs
zwischen Österreich und Ungarn sind in der Tabelle 23 des Anhanges enthalten^).
Zum Vergleiche werden in dieser Tabelle den Angaben für 1909 jene für 1904 bei-
gegeben. Die Tabelle 24 zerlegt die Wareneinfuhr und -Ausfuhr der österreichisch-
ungarischen Monarchie nach den wichtigsten Herkunfts-und Bestimmungsländern.
Die Tabelle 25 fügt eine vergleichende Übersicht über den Außenhandel der
wichtigsten Staaten hinzu, um die Stellung der österreichisch-ungarischen
Monarchie im Weltverkehr zu kennzeichnen.
1. Das Geldwesen.
An erster Stelle ist die Ordnung des Geldes*) in derösterreichisch-ungarischen
Monarchie zu besprechen. Wir müssen dabei anknüpfen an den Zustand vor der
im Jahre 1892 eingeleiteten Regelung der österreichischen Währung, weil die
gegenwärtigen Währungsverhältnisse nicht verstanden werden können ohne die
Kenntnis der vorhergehenden. Den Ausgangspunkt bildet die Einführung der
sogenanntenösterreichischenWährung auf Grund desimJahre1857 abgeschlossenen
deutsch-österreichischen Währungsvertrages. Sie sollte eine reine Silberwährung
sein; aus je bOO g feinen Sübers wurden 45 Gulden österreichischer Währung (in
den deutschen Staaten 30 Taler) ausgeprägt. Dieser Landesmünzfuß wurde als
der alleinige gesetzliche Münz- und Rechnungsfuß und die Grundlage der aus-
schließenden gesetzlichen Landeswährung^) (Valuta) des gesamten Kaisertums
1) Vergl. darüber dieBemerkungen des L. Kapitels, S. 230.— ^) Vergl. J. G ru n z e 1, System
der Handelspolitik, 2. Aufl., Leipzig 1906. — ') Quellen: „Statistik des auswärtigen Handels
des österr.-ungarischen Zollgebiets" und „Statistik des Zwischenverkehrs zwischen denim Reichs-
rate vertretenen KönigreichenundLändern und denLändern derungarischenKrone". „DieHaupt-
ergebnissedesauswärtigenWarenverkehrs Bosniens und derHerzegowina" weisen fürdas Jahr1909
eineEinfuhrim Werte von 107-7Millionenund eineAusfuhrimWertevon 43'5MillionenKronen aus.
— *) Vergl. über das Geldwesen außer den auf S. 39 angeführten Lehrbüchern und Nachschlage-
werken insbesondere K. Helfferich: „Geld und Banken". L Teil: das Geld. 2. Aufl. Leipzig
1910. — ^) Durch die staatliche
, .Währung" wird ausgesprochen, daß die Kurantmünzen des
Währungsgeldes in unbeschränkter Menge als Zahlungsmittel verwendet werden können und
angenommen werden müssen. Hingegen haben die—minderwertigausgeprägten— Scheidemünzen
nur beschränkte Zahlkraft.
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Buch Österreichische Bürgerkunde"
Österreichische Bürgerkunde
- Titel
- Österreichische Bürgerkunde
- Autor
- Heinrich Rauchberg
- Verlag
- Verlag von F. Tempsky
- Ort
- Wien
- Datum
- 1911
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.4 x 24.0 cm
- Seiten
- 278
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918