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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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XLV. Der Verkehr. 199 richten von Ort zu Ort. Nach beiden Richtungen hin sind der Gesetzgebung und der öffentlichen Verwaltung wichtige Aufgaben gestellt. Nach der einen erleichtert sie die Tauschbeziehungen der Wirtschaften durch Geld, Maß und Gewicht, sowie durch die Organisation der Märkte ; auch die Förderung des Kredits durch gesetz- liche Bestimmungen und durch die öffentlich-rechtliche Organisation des Bank- wesens gehört hieher. Nach der anderen Richtung sorgt die öffentliche Verwaltung für die Überwindung der Entfernungen durch Land- und Wasserwege, durch Eisen- bahnen, Schiffahrt, Post und elektrischen Nachrichtendienst. In Verbindung mit den Maßnahmen der Zollgesetzgebung^) gehört das Transportwesen mit zu den wichtigsten Maßnahmen der staatlichen Handelspolitik^). Die Grundlagen für die auswärtige Handelspolitik liefert die Statistik des Außenhandels. Sie wird durch Ausweise über den Warenverkehr zwischen Österreich und Ungarn, dann des auswärtigen Warenverkehrs Bosniens und der Herzegowina ergänzt. Die wichtigsten Zahlen über die Werte des Außen- handels der österreichisch-ungarischen Monarchie, dann des Zwischenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn sind in der Tabelle 23 des Anhanges enthalten^). Zum Vergleiche werden in dieser Tabelle den Angaben für 1909 jene für 1904 bei- gegeben. Die Tabelle 24 zerlegt die Wareneinfuhr und -Ausfuhr der österreichisch- ungarischen Monarchie nach den wichtigsten Herkunfts-und Bestimmungsländern. Die Tabelle 25 fügt eine vergleichende Übersicht über den Außenhandel der wichtigsten Staaten hinzu, um die Stellung der österreichisch-ungarischen Monarchie im Weltverkehr zu kennzeichnen. 1. Das Geldwesen. An erster Stelle ist die Ordnung des Geldes*) in derösterreichisch-ungarischen Monarchie zu besprechen. Wir müssen dabei anknüpfen an den Zustand vor der im Jahre 1892 eingeleiteten Regelung der österreichischen Währung, weil die gegenwärtigen Währungsverhältnisse nicht verstanden werden können ohne die Kenntnis der vorhergehenden. Den Ausgangspunkt bildet die Einführung der sogenanntenösterreichischenWährung auf Grund desimJahre1857 abgeschlossenen deutsch-österreichischen Währungsvertrages. Sie sollte eine reine Silberwährung sein; aus je bOO g feinen Sübers wurden 45 Gulden österreichischer Währung (in den deutschen Staaten 30 Taler) ausgeprägt. Dieser Landesmünzfuß wurde als der alleinige gesetzliche Münz- und Rechnungsfuß und die Grundlage der aus- schließenden gesetzlichen Landeswährung^) (Valuta) des gesamten Kaisertums 1) Vergl. darüber dieBemerkungen des L. Kapitels, S. 230.— ^) Vergl. J. G ru n z e 1, System der Handelspolitik, 2. Aufl., Leipzig 1906. — ') Quellen: „Statistik des auswärtigen Handels des österr.-ungarischen Zollgebiets" und „Statistik des Zwischenverkehrs zwischen denim Reichs- rate vertretenen KönigreichenundLändern und denLändern derungarischenKrone". „DieHaupt- ergebnissedesauswärtigenWarenverkehrs Bosniens und derHerzegowina" weisen fürdas Jahr1909 eineEinfuhrim Werte von 107-7Millionenund eineAusfuhrimWertevon 43'5MillionenKronen aus. — *) Vergl. über das Geldwesen außer den auf S. 39 angeführten Lehrbüchern und Nachschlage- werken insbesondere K. Helfferich: „Geld und Banken". L Teil: das Geld. 2. Aufl. Leipzig 1910. — ^) Durch die staatliche , .Währung" wird ausgesprochen, daß die Kurantmünzen des Währungsgeldes in unbeschränkter Menge als Zahlungsmittel verwendet werden können und angenommen werden müssen. Hingegen haben die—minderwertigausgeprägten— Scheidemünzen nur beschränkte Zahlkraft.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
Geschichte Vor 1918
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