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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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200 XLV. Der Verkehr. erklärt und blieb auch nach der Aufhebung jenes Währungsvertrages (1866) in Kraft. Bei dem Ausgleiche mit Ungarn (1867) wurde bestimmt, daß das Geldwesen Österreichs und Ungarns übereinstimmend zu ordnen sei^) und die österreichische Währung bis auf weiteres in beiden Staaten fortbestehen solle. Die Finanznot hatte jedoch schon seit langem zur Ausgabe großer Mengen von Staatspapiergeld geführt. Auch hatte der Staat wiederholt Darlehen bei der privilegierten österreichischen Nationalbank, die 1878 in die österreichisch- ungarische Bank umgewandelt worden ist, aufgenommen. Der Verpflichtung, ihre Noten bar einzulösen, war die Bank enthoben; Staatspapiergeld und Bank- noten hatten Zwangskurs. Die Silbermünzen wurden lange Zeit mit einem Aufgeld (Agio) bezahlt und hielten sich nicht im Verkehr; er war in Wh-klichkeit auf die Papierwährung gestellt. Die Staatsnoten wurden anläßlich des Ausgleichs mit Ungarn als eine gemeinsame schwebende Schuld^) Österreichs und Ungarns er- klärt ; ihre Umlaufsmenge wurde gesetzlich beschränkt und der Übergang zur Gold- währung in Aussicht genommen. Erst gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts konnte dieser Plan unter wesentlich geänderten Verhältnissen durchgeführt werden. Im Laufe der Siebziger- jahre sank nämlich das Silber auf dem Weltmarkte starkim Preise und das „Agio" hörte auf. Um einer Entwertung der österreichischen Währung vorzubeugen, wurde 1879 in Österreich wie in Ungarn die Silberprägung für private Rechnung eingestellt. Infolgedessen konnte die österreichische Währung einen Seltenheits- preis behaupten, der den Edelmetallgehalt des Süberguldens erheblich überstieg. Wegen seiner Entwertung und ilirer Rückwh-kung auf die auswärtigen Wechsel- kurse eignete sich aber das Silber nicht mehr zur Währungsgrundlage. Der Zeit- punkt war gekommen,um durch die Einführung der Goldwährung und die Be- seitigung des Staatspapiergeldes geordnete Währungsverhältnisse herzustellen. Das war die Aufgabe der sogenannten Valutaregulierung. Sie besteht der Hauptsache nach aus den folgenden Maßnahmen, die auf Grund eines mit Ungarn im Jahre 1892 abgeschlossenen, seither mehrmals ergänzten und bis zum Ende des Jahres 1917 verlängerten Münz- und WährungsVertrages in beiden Reichshälften gleichmäßig durchgeführt worden sind: An die Stelle der bisherigen österreichischen Währung trat eine Gold- währung mit der Ki'one als Rechnungseinheit (Kronenwährung). Aus einem Kilogi-amm reinen Goldes werden 3280 Kronen ausgeprägt. Die Krone wird in 100 Heller eingeteilt. Als Scheidemünzen^) wurden eingeführt Fünf- ki'onen- und Einkronenstücke aus Silber, dann Nickelmünzen (20 und 10 h) und Bronzemünzen (2 und 1 h). Diese Scheidemünzen haben im Privatverkehr nur beschränkte Zahlki'aft, werden aber von der staatlichen Verwechslungskasse in jedem Betrage angenommen. Das Goldquantum, das in der neuen Währung an die Stelle eines Guldens der alten Währung trat, die sogenannte Relation, entspricht dem mittleren Kurs- werte der österreichischen Währung während der Jalire 1879—1891. Darnach ^) Vergl. oben S. 64.— ') Der Begriff der schwebenden Schuld wird im LI. Kapitel erklärt werden. Vergl. S. 232. — ') 1892—1909 wurden im ganzen 1250 MillionenK in Goldmünzen der Kronenwährung ausgeprägt. Hievon blieben aber nur rund 250 Millionen im Verkehr, der noch immer Banknoten vorzieht. Während des gleichen Zeitraums wurden 329 i\Iillionen K in Silber- münzen, 74 Millionen in Nickelmünzen und 1*7 Millionen in Bronzemünzen ausgemünzt.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
Geschichte Vor 1918
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