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Österreichische Bürgerkunde
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XLV. Der Verhehr. 201 wurde dem Münzfuße der Goldkronen das WertVerhältnis von 1 : 18'22 zwischen dem Golde und der österreichischen Währung zugrunde gelegt. So konnte man 2 Kronen der neuen Währung einem Gulden der alten Währung gleichsetzen. Um das Staatspapiergeld der alten Währung einziehen zu können, nahmen sowohl Österreich als auch Ungarn Golddarlehen auf und übergaben der österreichisch- ungarischen Bank die zur Einziehung der Staatsnoten erforderliche Goldmenge gegen Banknoten und Silbergulden; die letzteren wurden in Silbermünzen der neuen Währung umgeprägt. Der Gegenwert für die an Stelle des Staatspapier- geldes ausgegebenen Banknoten erliegt also bar in Gold bei der österreichisch- ungarischen Bank. Seit dem 1. Januar 1900 ist die Kronenwährung als ausschließliche gesetzliche Landeswährung an die Stelle der österreichischen Währung getreten. Die Staats- noten und die Münzen der alten Währung sind allmählich eingezogen, die Münzen der neuen in Verkehr gesetzt worden^). Als Papiergeld sind nur noch die Noten der österreichisch-ungarischen Bank in Umlauf. Sie sind im ganzen Gebiete der österreichisch-ungarischen Monarchie von jedermann sowie an aUen öffentlichen Kassen mit ihrem vollen Nennwerte anzunehmen, haben also Zwangskurs. Diese Bestimmung dient jedoch nur der glatten Abwicklung des Zahlungsverkehres. Die Zirkulationsmenge bestimmt sich auf Grund der sofort zu erörternden bank- technischen Grundsätze lediglich nach dem Bedarfe der Volkswirtschaft an Zahlungsmitteln. Die Verpflichtung der Bank, üire Noten gegen gesetzliches Metallgeld einzulösen, ist zwar derzeit noch suspendiert, kann aber durch identische Gesetze Österreichs und Ungarns jederzeit ausgesprochen werden, wenn die öster- reichisch-ungarische Bank dies beantragt. 2. Die Banknoten. Wie eben angedeutet wurde, spielt die Notenbank eine wichtige Rolle bei der Regelung des Zirkulationswesens. Um sie zu begreifen, müssen wir uns zunächst die Aufgaben der Banken überhaupt vor Augen halten. Banken sind wü-t- schaftliche Unternehmungen zur Vermittlung des Geld- und Kreditverkehres. Neben dem Handel mit Edelmetall, Geld und Wertpapieren vermitteln die Banken den Kredit in der Weise, daß sie durch die sogenannten aktiven Kreditgeschäfte Kredit gewähren, und in den passiven Kreditgeschäften Kredit nehmen. Eine be- sondere Art des passiven Kreditgeschäftes istnun dieAusgabevonBanknoten; das sind Anweisungen der Bank auf sich selbst, die an den Überbringer auf Sicht zahlbar sind. Das Vertrauen darauf, daß diese Anweisungen bar eingelöst oder doch jederzeit im Verkehr weiter gegeben werden können, erhält sie als Ersatz für Bargeld im Verkehr. In den Verkehr gelangen die Bank- noten zumeist dadurch, daß die Notenbank kurzfristige Darlehen gewährt, die sie nicht bar, sondern in Noten auszahlt, hauptsächlich durch Diskontierung von Wechseln oder Beleihung (Lombardierung) von Waren oder Wertpapieren. Die Einlösbarkeit der Noten wird dadurch sichergestellt, daß die Bank eine an- gemessene Bardeckung in Edelmetall oder Währungsgeld bereit hält. Da sich die Noten längere Zeit im Verkelir erhalten und durch die Rückzahlung der gewälu-ten Darlehenimmer wieder Bargeld oder Noten eingehen, kann der Barvorrat erheblich ^) Vergl. Dr. Alexander Spitzmüller: „Die österr.-ungarische Währungsreform", Wien und Leipzig 1902.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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