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Österreichische Bürgerkunde
Seite - 209 -
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XLV. Der Verkehr. 209 Seestraßenrechtes sorgt der Staat für die Sicherheit der Schiffahrt. Durch die Eintragung in die Schiffsregister und die hierüber ausgestellten Registerbriefe wird die Eignung und Identität der Schiffe dargetan, ihre Staatsangehörigkeit durch die (gemeinsame) Handelsflagge bekundet. Die Seeleute müssen ihre fachliche Befähigung durch Ablegung einer Prüfung nachweisen. Die Handels- marine wird durch Bau-, Betriebs- und Reisezuschüsse, die Einrichtung regel- mäßiger Schiffslinien durch staatliche Subventionen gefördert. Von besonderer Wichtigkeit in letzterer Hinsicht ist der „österreichischeLloyd", ein großesDampf- schiffahrtsunternehmen, das vom Staate subventioniert wird und dafür eine Reihe von Verpflichtungen auf sich nehmen mußte, die teils wirtschaftspolitischen, teils staatlichen Absichten entspringen, 6. Post, Telegraph und Telephon. Die Beförderung von Briefen und periodischen Druckschriften, dann die Er- richtung und der Betrieb von Telegraphen- und Telephonanlagen ist dem Staate vorbehalten^). Diese Monopolstellung des Staates wurde früher als ein Regal auf- gefaßt2); modern wii'd sie gerechtfertigt durch wirtschaftspolitische, technische und fiskalische Erwägungen. Die rasche, wohlfeile und glatte Abwickelung des Nachrichtendienstes und die Lückenlosigkeit seines Netzes ist für die Volkswirt- schaftunddas Geisteslebenvon höchster Wichtigkeit ; sie erfordert eine umfassende, einheitlich und streng geregelte Organisation, wie sie am besten durch den Staat hergestellt und aufrecht erhalten wird, und liefert erhebliche Betriebsüberschüsse für die Staatskasse. Die Förderung der Volkswirtschaft durch einen guten und wohKeilen Post- und Telegraphenbetrieb ist jedoch noch wichtiger als das dadurch zu erzielende Gelderträgnis, Die Bedingungen des Geschäftsverkehres sind in den Post- und Telegraphen- reglements enthalten ; sie sindmaßgebend für den Inhalt des Beförderungsvertrages, der in jedem einzelnen Falle zwischen dem Staate und den Personen angenommen wird, die sich der Post oder des Telegraphen bedienen. Die Geschäftszweige der Post sind: die Beförderung von Briefen, Korrespondenzkarten, Drucksachen, Warenproben und Paketen, die Übermittlung von Geldbeträgen durch Post- anweisungen, die Einziehung von Geldbeträgen (Nachnahme und Postauftrag), die Personenbeförderung und die Besorgung der Postsparkassengeschäfte^). Das Zusammenwirken sämtlicher Staaten behufs einheitlicher und glatter Besorgung des Post- und Telegraphendienstes ist sichergestellt durch den im Jahre 1874 be- gründeten Weltpostverein und durch den „internationalen Telegraphenverein", dem allmählich alle wichtigeren Staaten und die großen Kabelgesellschaften bei- getreten sind. Die Gleichheit der dienstlichen Einrichtungen in Österreich, in Ungarn und in Bosnien und der Herzegowina beruht auf dem Zoll- und Handels- vertrag; mit den Nachbarstaaten, insbesondere mit dem Deutschen Reiche ist durch Sonderverträge eine engere Gemeinschaft hergestellt worden. Die oberste Leitung des Post- und Telegraphenwesens steht dem Handels- ministerium zu. Zehn Post- und Telegraphendirektionen leiten den Dienst in den einzelnen Ländern; ihnen unterstehen die Postämter. Die statistischen Ausweise 1) Doch werden unter gewissen Bedingungen auch private Telegraphen- und Telephon- anlagen zugelassen.— ^) Vergl. über den Begriff des Regals das IL. Kapitel, S. 222 f. — ») Vergl. oben S. 204. Rauchberj, Bürgerkunde. 14
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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