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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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222 IL. Die Staatseinnahmen. Zollerträgnisses erübrigt^), wird nach dem Verhältnisse der „Quote" (gegenwärtig 63'6 : 36*4) von Österreich und Ungarn getragen. Er muß von den beiden GUed- staaten der Monarchie in ihre Voranschläge eingestellt und auf Grund der end- gültigen Abrechnung an die Reichszentralkasse abgeführt werden ; die Rechnungs- kontrolle obliegt dem k. u. k. gemeinsamen Rechnungshofe. Über die Entwickelung des gemeinsamen Haushaltes der österreichisch- ungarischen Monarchie seit 1868 und des österreichischen Staatshaushaltes seit dem Jahre 1873 unterrichten die Tabellen des Anhanges 27 und 2.^^)^). In der Tabelle 29 werden ferner die Hauptziffern des österreichischen Staatsvor- anschlages für das Jahr 1911 zusammengefaßt. IL. Die Staatseinnahmen. Es ist schon in dem XLVII. Kapitel bemerkt worden, daß der Staat seinen stetig wachsenden Finanzbedarf nur zum geringeren Teile aus dem Erträgnisse seines Vermögens und seiner privatwirtschaftlichen Unternehmungen zu decken vermag. Als privatwirtschaftliche Einnahmen des Staates kommen insbesondere die Erträge seiner Domänen, Forsten, Montanwerke und Eisenbahnen in Betracht. Bei den letzteren spielt schon das Hoheitsrecht des Staates mit, die Anlagen und den Betrieb von Privateisenbahnen zu gestatten oder zu verwehren^); er kann daher die Konkurrenz anderer Bahnen für seine Linien abwehrenund so einhöheresErträgnis erzielen^). Gänzlich istdieKonkurrenz ausgeschlossen beim Betriebe der Post, des Telegraphen, des Telephons und des Lottos; die genannten Verkehrsunternehmungen dienen dem doppelten Zwecke, die Volkswirtschaft zu fördern und ein Erträgnis für den Staatsschatz zu erzielen. BeimLottobetriebekommt allerdings nur der letzteZweck in Betracht. Solche wirt- schafthche Hoheitsrechte des Staates wurden früher als Regalien bezeichnet^) 1) Vergl. oben S. 64. — '^) Die Schlußrechnung des ungarischen Staatshaus» h a 1 1 e s für 1907 weist 1399-5 Millionen K Ausgaben und 1395-7 Millionen K Einnahmen aus. Von den Ausgaben entfallen 1210 Millionen auf das ordentliche Erfordernis; 89-5 Millionen waren durchlaufende Ausgaben, Investitionen und außerordentliche gemeinsame Auslagen. Von den Einnahmen entfielen 295-2 Millionen auf die direkten Steuern, 218-6 Millionen auf Ver= zehrungs- und Getränkesteuern und 180-8 Millionen auf das Erträgnis des Tabak-, Salz- und Lottomonopols.— ^) Die Einnahmen und Ausgaben des bos,nisch-herzegowinischen Landeshaushaltes hielten sich im Jahre 1910 mit rund 74*4 Millionen K das Gleich- gewicht.— *) Stellt man die Verzinsung der Eisenbahnschuldverschreibungen mit in Rechnung, so liefern die österreichischen Staatseisenbahnen allerdings kein Reinerträgnis. Nach dem Voranschlage für das Jahr 1911 beträgt der Betriebsüberschuß der Staatseisenbahnen rund 190 Millionen, der Staatszuschuß aber 55 Millionen. Daß ein solcher erforderlich ist, erklärt sich daraus, daß der Staat die Privateisenbahnen verhältnismäßig teuer einlösen mid wirtschafts- politisch oder militärisch wichtige, aber minder ertragreiche Linien selbst bauen mußte.— *) Die moderne Finanzwissenschaft hat den Begriff des Regales aufgegeben. Den einen Teil der früher alsRegalien bezeichneten Hoheitsbefugnisse betrachtet sie ihrem Wesen nach als Steuern, beidem andern gilt ihr die Förderung der Volkswirtschaft durch die betreffenden Verwaltungsmaßnahmen als wichtiger, wie die damit etwa verbundene Einnahme, so z. B. beim Betriebe des Telegraphen und des Telephons ja nach einer nicht unbestrittenen Anschauung auch der Staatseistnbahnen. Für gewisse Maßnahmen, die früher gleichfalls auf die Regalität zurückgeführt wurden, wie die Ordnung des Geldwesens, sind nunmehr nur Verwaltungsrücksichten maßgebend; die Absicht ist nicht mehr auf Gewinn gerichtet, wenngleich ein solcher als Nebenwirkung nicht ausge- schlossen ist.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
Geschichte Vor 1918
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