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nen, die nur innerhalb der Klostermauern erfolgen dürfen, strikt verboten werden die Os-
terspiele und der Brauch, an Ostern das Heilige Grab zu besuchen.
Die weiteren Forderungen wie Eigentumsverzicht, das Einhalten eines strengen Schweigegebotes,
die Befolgung einer strengen aktiven und passiven Klausur, eines limitierten Briefverkehrs, die re-
gelmäßige Ablegung der Beichte und den Empfang der Hl. Kommunion, die Befolgung der Fas-
tengebote (Fleischverzicht zu den vorgeschriebenen Zeiten), das Fallen der Adelsschranke, betref-
fen die Lebensmodalitäten der Nonnbergerinnen und rühren an ihrem adeligen Selbstverständnis.
In Summe dürfte die Visitation jedoch für die Visitatoren zufriedenstellend ausgefallen sein,
denn laut Schlitpachers Visitationsbericht, wichen die Nonnbergerinnen zwar von der Regel
ab, aber schwerwiegende Übertretungen wurden nicht festgestellt, zumal sich die Konventua-
linnen der Visitation unterworfen hätten und die schweren Mängel im „cultus divinus“ beho-
ben worden seien. A. H. dürfte es also gelungen sein, ein Einvernehmen mit den Visitatoren
herzustellen. Ihr werden Eifer und „discretio“ bescheinigt, letzteres nach der Benediktsregel
die besonders vom Abt geforderte „Mutter aller Tugenden“ (Regula Benedicti 64, 19), die zu
einer maßvollen Entscheidung befähigt.
Insgesamt gesehen dürfte die Visitation kein großer Eingriff in die Lebensgewohnheiten der
Nonnbergerinnen gewesen sein. Forderungen wie, die Adelsschranke aufzuheben, oder, auf
Privateigentum zu verzichten, erwiesen sich von vornherein als illusorisch und ebenso wenig
dürfte sich merklich etwas an der laxen Klausurpraxis geändert haben.
Wenngleich es zu keiner fundierten Auseinandersetzung mit den Anliegen der Melker Re-
form kam, wie im benachbarten St. Peter, wo die Petersfrauen selbst zu Protagonistinnen der
Reform wurden, lässt sich anhand des Buchbestandes zeigen, dass die Äbtissin sich bemüht
hat, das geistige Niveau ihrer Mitschwestern im Sinne der Reform zu heben. In den Jahren
nach der Visitation von 1451 kam es zu einem Ansteigen des Erwerbs von Handschriften.
Die insgesamt neun erhaltenen Handschriften, die A. H. nachweislich in Auftrag gab, bein-
halten vornehmlich lehrhaft-asketische, katechetische und erbauliche Texte ausschließlich
in deutscher Sprache. Gerade bei den in den Jahren nach der Visitation erworbenen Bücher
(bis 1453) handelt es sich inhaltlich um Abschriften typischer Reformtexte von Theologen
der Wiener Schule, die in den nach der Melker Observanz reformierten Klöster zirkulierten.
Auf eine besondere intensive Auseinandersetzung mit der Ordensregel deuten die Anschaf-
fung zweier Handschriften mit der Auslegung der Regula Benedicti hin (Codd. 13 C 9, 23
D 15) hin. Dies wird durch eine Regelhandschrift aus dem Jahr 1466, ein Geschenk des
Leiters der erzbischöflichen Kammer, ein Pergamentkodex, mit großen Repräsentationscha-
rakter, unterstrichen. Der Text verdient auch insofern Beachtung, da er auf die geschlechts-
spezifische Situation von Frauen im Kloster Rücksicht nimmt und somit eine der wenigen
sogenannte Nonnenfassungen präsentiert.
A. v. H. hat zudem ein Graduale in lateinischer Sprache, eine teure Pergamenthandschrift,
herstellen lassen, wie einer Notiz im Baubuch des Stiftes zu entnehmen ist. Wenngleich sich
die Handschrift nicht erhalten hat, ist das ein Indiz dafür, dass sie für die Pflege der rechten
Liturgie keine Kosten scheute.
A. v. H.s Bemühen, zumindest in Teilbereichen die Reformanliegen umzusetzen, scheint
nachhaltig gewesen zu sein und der Geist der Melker Klosterreform auch noch unter ihrer
Nachfolgerin spürbar.
biografiA.
Lexikon österreichischer Frauen, Band 1, A – H
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- Titel
- biografiA.
- Untertitel
- Lexikon österreichischer Frauen
- Band
- 1, A – H
- Herausgeber
- Ilse Korotin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79590-2
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1422
- Kategorie
- Lexika