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biografiA. - Lexikon österreichischer Frauen, Band 1, A – H
Seite - 1266 -
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H | Hellrigel1266 Herabsetzung der Nahrungsrationen von 26 Wochen bis an den Rand des (Ver-)Hungerns. Die Behörden in Innsbruck erbaten Mitte Oktober 1538 von König Ferdinand I. (reg. 1531–1564; seit 1558 Kaiser) Anweisungen, wie sie weiter vorgehen sollten. Dieser ordnete Anfang November an, alles zu tun, um die Hartnäckigen zu bekehren. So wurde U. nicht der Prozess gemacht, sondern sie musste weiter im Gefängnis verbleiben. Dort befand sie sich auch noch im September 1539, als die Regierung in Innsbruck die Anordnung gab, ihr Vermögen zu konfiszieren, um die Kosten für ihren Gefängnisaufenthalt damit abzudecken. U.s Erbteil war aber inzwischen in den Händen ihrer verheirateten Geschwister, so dass diese die Unkosten von 30 Gulden und 56 Kreuzer zu tragen hatten. Anfang 1541 wurde U. zunächst auf die Haselburg südlich von Bozen, dann nach Sigmundskron verlegt. Nahrung und Kleidung sollten wiederum auf das äußerst Notwendige reduziert werden. U. war immer noch zu keinem Widerruf bereit. Fast zwei Jahre später, Ende Dezember 1542, wurde sie schließlich ohne Angaben von Gründen nach Innsbruck verbracht, wo sie mit einer Gruppe von TäuferInnen inhaftiert wurde. Dieser Aufenthalt im Gefängnis wird auch in der Historiographie der Hutterischen Brüder, im „Großen Geschichtsbuch der Hutterischen Brüder“, vermerkt. Demnach wurde sie dem ebenfalls aufgrund seines Glaubens eingekerkerten Mitbruder Jörg Liebich an die Füße gekettet. Die Geschichte wird aber erzählt, um U. und Jörg als vorbildliche Geschwis- ter im Glauben hinzustellen, da sie nämlich der damit verbundenen sexuellen Versuchung widerstanden hätten. Schließlich fand U. doch Gnade, und am 9. Oktober 1543 wurde ihre Entlassung aus dem Gefängnis angeordnet. Vermutlich war ihre Gesundheit schon sehr angegriffen, und auch ihre Verwandtschaft hatte für sie Fürsprache eingelegt. Ihre Entlassung war aber mit der Auflage verbunden, Tirol für immer zu verlassen und unter Androhung, das Leben zu ver- lieren, nie mehr in die österreichischen Länder zurückzukehren. Für die Kosten ihres Ge- fängnisaufenthaltes wurden ihre Verwandten belangt. U. war bereit, außer Landes zu gehen, allerdings war sie keineswegs gewillt, zu akzeptieren nie mehr zurückzukehren. Unterstützt wurde sie dabei von ihrem Vormund und ihren Ver- wandten. Die Behörden gaben überraschenderweise ihrem Einspruch statt und begnügten sich mit ihrem Versprechen, das Land zu verlassen. Nicht stattgegeben hat die Regierung dem Einspruch der Verwandten, gegen die ihnen angelasteten Kosten. Schließlich bezahlte ihr Vormund die geforderten 50 Gulden, jedoch wurde nochmals festgehalten, dass U. bei einer etwaigen Rückkehr ihres Lebens nicht sicher sei. Mit Februar 1544 war nun ihr Fall abgeschlossen. U. verließ das Land und verbrachte ihr Leben bei ihren Glaubensgeschwistern in Mähren. U. gehörte nicht nur zu den wenigen Frauen, die im hutterischen Geschichtswerk Beachtung fanden, sie ist auch als Lieddichterin hervorgetreten. W.: Ihr Hymnus im „Ausbund“ (Ausbund, das ist: Etlich schöne christliche Lieder), dem Gesangbuch der Schweizer TäuferInnen und oberdeutschen Mennoniten (älteste Ausga- be 1570/1571), über die Märtyrerin Anna von Freiburg († 1529), Ausbund Nr. 36, engli- sche Übersetzung von Pamela Klassen. In: Snyder/Huebert-Hecht, S. 199–201 bzw. Hue- bert-Hecht 2009, S. 245–247) ist auch ein Zeugnis ihres festen Glaubens. Das Lied wird heute noch in den Gottesdiensten der Amischen (englisch: Amish) gesungen, einer in
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biografiA. Lexikon österreichischer Frauen, Band 1, A – H
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
biografiA.
Untertitel
Lexikon österreichischer Frauen
Band
1, A – H
Herausgeber
Ilse Korotin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79590-2
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1422
Kategorie
Lexika
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