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beit und Arbeitslosigkeit im 20. Jahrhundert“ (1983), „Unemployed men at work. In: Fryer,
David u. Ullah, Philip (Hg.): Unemployed people: Social and psychological perspectives“
(1987), „Arbeitslose bei der Arbeit. Die Nachfolgeuntersuchung zu ‚Marienthal‘ aus dem
Jahr 1938“ (1989), „Sozialpsychologie der Politik und Kultur. Ausgewählte Schriften hg. u.
eingel. v. Christian Fleck“ (1994), „ ‚Ich habe die Welt nicht verändert‘. Lebenserinnerungen
einer Pionierin der Sozialforschung“ (1997)
L.: Bauer 2002, Benetka 2002, BLÖF, Fleck 1988a, Fleck 1990, Muchitsch 1992, ÖNB
2002, Pasteur 1986, Röder/Strauss 1980–1983, Weinzierl 1975, www.aeiou.at, http://agso.
uni-graz.at/lexikon/klassiker/jahoda/
Jaklin Gertrud Hildegard, geb. Sollinger; Richterin
Geb. Wien, 6. 4. 1916
Gest. Wien, 9. 12. 1998
Herkunft, Verwandtschaften: Der Vater Franz Sollinger (geb. 1885 in Krakau) war techni-
scher Beamter und heiratete 1913 die aus Budapest stammende, 1888 geborene Walburga
Richter in Mariazell. Beide waren nach eigenen Angaben römisch katholisch, ebenso deren
Eltern Friedrich und Katharina Sollinger (geb. Hörmann) und Gustav und Anna Richter
(geb. Rucska). Die Eheleute lebten in Wien, wo auch die Tochter G. zur Welt kam und
aufwuchs.
LebenspartnerInnen, Kinder: 1952 heiratete G. Friedrich Jaklin, einen 1915 geborenen Son-
derschullehrer. Ob das Paar Kinder hatte, ist nicht bekannt.
Ausbildungen: Sie bestand am 1. 10. 1936 die Reifeprüfung am humanistischen Seipel-Gym-
nasium in Wien XII. Von 1937 bis 1942 studierte sie Rechtswissenschaften an der Rechts-
und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und erhielt am 17. 7. 1942 das
Doktordiplom. Schon am 5. 9. 1940 war sie in den gerichtlichen Vorbereitungsdienst ein-
gestellt worden. Mit 1. 10. 1940 wurde sie zur Gerichtsreferendarin (nach reichsdeutschem
Recht) ernannt und legte am 26. 5. 1944 die Große Staatsprüfung ab. Somit war sie Asses-
sorin. Am 30. 5. 1944 wurde sie in das „Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. § 7 der Lauf-
bahnverordnung“ berufen und trat am 15. 6. 1944 den Dienst an. Im April 1945 meldete sie
sich zurück zum Dienst.
Laufbahn: Im Februar 1947 wurde sie zur Hilfsrichterin im Oberlandesgerichtssprengel
Wien in der 1. Standesgruppe der Richter ernannt. Im Juli 1947 legte sie das Treuegelöbnis
gegenüber der Republik Österreich ab und wurde am 13. 8. 1947 – gemeinsam mit Dr. Jo-
hanna Kundmann in Oberösterreich – zur Richterin in der 1. Standesgruppe beim Landes-
gericht für Zivilrechtssachen Wien ernannt (BmfJ Zl. 5922/47). Sie arbeitete an diesem Ge-
richt sowie am Jugendgerichtshof und am Bezirksgericht Innere Stadt Wien. Ihr Fachgebiet
war das Außerstreitrecht. 1959 wurde sie „Frau Oberlandesgerichtsrat“, 1970 wurde sie stell-
vertretende Vorsteherin des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien in der Riemergasse. Im Juli
1974 wurde sie Vorsitzende des Außerstreitsenates am Landesgericht für Zivilrechtssachen
Wien im Justizpalast. Am 5. 4. 1976 erfolgte die Versetzung in den dauernden Ruhestand.
Am 9. 12. 1998 verstarb sie in Wien.
G. J. war unbelastet und gehörte der NSDAP nicht an. Sie wurde berühmt, weil sie großes
juristisches Wissen mit Expeditivität und menschlicher Führungsqualität verband und auf
biografiA.
Lexikon österreichischer Frauen, Band 2, I – O
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- biografiA.
- Untertitel
- Lexikon österreichischer Frauen
- Band
- 2, I – O
- Herausgeber
- Ilse Korotin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79590-2
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1026
- Kategorie
- Lexika