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Starhemberg | S 3147
sie lebten nicht gerade in Armut, sondern führten ein gediegenes Leben auf dem Land. In
Enzersdorf scheint sich E. auch sehr wohlgefühlt zu haben.
E. wurde von ihrer Mutter im protestantischen Glauben erzogen, was zu dieser Zeit trotz
aller Rekatholisierungsmaßnahmen noch möglich war. Den Aufforderungen, die Halbwaise
E. einer katholischen Erziehung zuzuführen, wie es ein Patent Ferdinands II. vom 2. August
1631 verlangte, widersetzte sich Christina von Windischgrätz erfolgreich.
Mit 30. Dezember 1650 datiert der Ehevertrag über die Hochzeit E.s mit Bartholomäus
von Starhemberg. E.s Mitgift beträgt 2. 000 Gulden, die vom Bräutigam in gleicher Höhe
widerlegt wird. Hinzu kommt eine Morgengabe des Bräutigams ebenfalls von 2. 000 Gulden.
Ferner werden Regelungen für den Fall von E.s möglichen Witwenstand getroffen.
Auf welche Weise die Verbindung zustande kam, lässt sich nicht sagen. Nicht überliefert ist
das Datum der Hochzeit, die vermutlich zwischen Jänner und März 1651 stattgefunden hat.
Bartholomäus von Starhemberg war der älteste Sohn des Grafen Gundaker XV. von Star-
hemberg (1594 –1638) und dessen Frau Anna Sabina, geborene Gräfin von Dietrichstein
(† 1645). Bartholomäus’ Eltern blieben zeitlebens protestantisch. Im evangelischen Glauben
wurden auch Bartholomäus und seine beiden jüngeren Geschwister Juliana und Gotthard
erzogen. Mit dem Tod des Vaters übernahmen die Onkel der Kinder väterlicherseits die
Vormundschaft. Anders als im Falle von E. wurden Bartholomäus von Starhemberg und
seine Geschwister einer katholischen Erziehung zugeführt. Treibende Kraft dürfte wohl
Heinrich Wilhelm von Starhemberg (1593 –1675), der erst 1630 zum katholischen Glauben
konvertiert war, gewesen sein.
Der Wohnsitz des jungen Ehepaares ist zunächst Freistadt. Das dortige Freihaus mit den
Gütern Rauchenödt und Grünbach stammt aus Bartholomäus’ väterlichem Erbe. Der Er-
trag der beiden Güter bildete die Lebensgrundlage. Trotz der Erlangung einiger Ämter im
Land im Laufe der Jahre, Bartholomäus wird Verordneter des Herrenstandes, dann ständi-
scher Präses, Oberster Falkenmeister und schließlich Geheimer Rat, waren Geldsorgen an
der Tagesordnung. Die finanzielle Situation besserte sich erst, als Erasmus von Starhemberg,
Bartholomäus’ Onkel, der nicht wie seine Brüder Kaspar und Heinrich Wilhelm konvertiert
war, sondern 1663 ins Exil nach Regensburg ging und dort 1664 starb, da er Bartholomäus
testamentarisch zu seinem Universalerben bestimmt hatte.
Die finanzielle Konsolidierung war allerdings nicht von langer Dauer. Anfang der 70iger des
17. Jahrhunderts scheinen die Geldprobleme wieder sehr akut geworden zu sein, bedingt
durch Bartholomäus’ schwere Krankheit, der seit Mitte der 60iger eine Reihe von Schlag-
anfällen erleidet, aber auch seine Unfähigkeit, mit Geld umzugehen. Die Geldnot seines
Neffen machte auch Heinrich Wilhelm von Starhemberg Sorgen, da Reichard von Star-
hemberg, Bartholomäus’ Großvater, 1598 eine Fideikommiß errichtet hatte und demnach
als einziger möglicher Erbe nur Bartholomäus in Frage kam.
Die ständigen gesundheitlichen Probleme ihres Mannes, die damit verbundene Pflege und
zusätzlichen Kosten, als auch sein Hang zur Geldverschwendung bringen E. sehr oft zur
Verzweiflung. E. versucht, zumindest die Gelder, die sie aus ihrem Privatvermögen ihrem
Mann vorgestreckt hat, zu retten. 1673 trifft sie mit ihrem Mann eine Regelung. E. erhält
die beiden Güter bei Freistadt, Rauchenödt und Grünbach, sowie zusätzlich 12.000 Gulden.
Offen bleiben jedoch 3.500 Gulden.
biografiA.
Lexikon österreichischer Frauen, Band 3, P – Z
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- Titel
- biografiA.
- Untertitel
- Lexikon österreichischer Frauen
- Band
- 3, P – Z
- Herausgeber
- Ilse Korotin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79590-2
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1238
- Kategorie
- Lexika