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biografiA. - Lexikon österreichischer Frauen, Band 3, P – Z
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Starhemberg | S 3147 sie lebten nicht gerade in Armut, sondern führten ein gediegenes Leben auf dem Land. In Enzersdorf scheint sich E. auch sehr wohlgefühlt zu haben. E. wurde von ihrer Mutter im protestantischen Glauben erzogen, was zu dieser Zeit trotz aller Rekatholisierungsmaßnahmen noch möglich war. Den Aufforderungen, die Halbwaise E. einer katholischen Erziehung zuzuführen, wie es ein Patent Ferdinands II. vom 2. August 1631 verlangte, widersetzte sich Christina von Windischgrätz erfolgreich. Mit 30. Dezember 1650 datiert der Ehevertrag über die Hochzeit E.s mit Bartholomäus von Starhemberg. E.s Mitgift beträgt 2. 000 Gulden, die vom Bräutigam in gleicher Höhe widerlegt wird. Hinzu kommt eine Morgengabe des Bräutigams ebenfalls von 2. 000 Gulden. Ferner werden Regelungen für den Fall von E.s möglichen Witwenstand getroffen. Auf welche Weise die Verbindung zustande kam, lässt sich nicht sagen. Nicht überliefert ist das Datum der Hochzeit, die vermutlich zwischen Jänner und März 1651 stattgefunden hat. Bartholomäus von Starhemberg war der älteste Sohn des Grafen Gundaker XV. von Star- hemberg (1594 –1638) und dessen Frau Anna Sabina, geborene Gräfin von Dietrichstein († 1645). Bartholomäus’ Eltern blieben zeitlebens protestantisch. Im evangelischen Glauben wurden auch Bartholomäus und seine beiden jüngeren Geschwister Juliana und Gotthard erzogen. Mit dem Tod des Vaters übernahmen die Onkel der Kinder väterlicherseits die Vormundschaft. Anders als im Falle von E. wurden Bartholomäus von Starhemberg und seine Geschwister einer katholischen Erziehung zugeführt. Treibende Kraft dürfte wohl Heinrich Wilhelm von Starhemberg (1593 –1675), der erst 1630 zum katholischen Glauben konvertiert war, gewesen sein. Der Wohnsitz des jungen Ehepaares ist zunächst Freistadt. Das dortige Freihaus mit den Gütern Rauchenödt und Grünbach stammt aus Bartholomäus’ väterlichem Erbe. Der Er- trag der beiden Güter bildete die Lebensgrundlage. Trotz der Erlangung einiger Ämter im Land im Laufe der Jahre, Bartholomäus wird Verordneter des Herrenstandes, dann ständi- scher Präses, Oberster Falkenmeister und schließlich Geheimer Rat, waren Geldsorgen an der Tagesordnung. Die finanzielle Situation besserte sich erst, als Erasmus von Starhemberg, Bartholomäus’ Onkel, der nicht wie seine Brüder Kaspar und Heinrich Wilhelm konvertiert war, sondern 1663 ins Exil nach Regensburg ging und dort 1664 starb, da er Bartholomäus testamentarisch zu seinem Universalerben bestimmt hatte. Die finanzielle Konsolidierung war allerdings nicht von langer Dauer. Anfang der 70iger des 17. Jahrhunderts scheinen die Geldprobleme wieder sehr akut geworden zu sein, bedingt durch Bartholomäus’ schwere Krankheit, der seit Mitte der 60iger eine Reihe von Schlag- anfällen erleidet, aber auch seine Unfähigkeit, mit Geld umzugehen. Die Geldnot seines Neffen machte auch Heinrich Wilhelm von Starhemberg Sorgen, da Reichard von Star- hemberg, Bartholomäus’ Großvater, 1598 eine Fideikommiß errichtet hatte und demnach als einziger möglicher Erbe nur Bartholomäus in Frage kam. Die ständigen gesundheitlichen Probleme ihres Mannes, die damit verbundene Pflege und zusätzlichen Kosten, als auch sein Hang zur Geldverschwendung bringen E. sehr oft zur Verzweiflung. E. versucht, zumindest die Gelder, die sie aus ihrem Privatvermögen ihrem Mann vorgestreckt hat, zu retten. 1673 trifft sie mit ihrem Mann eine Regelung. E. erhält die beiden Güter bei Freistadt, Rauchenödt und Grünbach, sowie zusätzlich 12.000 Gulden. Offen bleiben jedoch 3.500 Gulden.
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biografiA. Lexikon österreichischer Frauen, Band 3, P – Z
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
biografiA.
Untertitel
Lexikon österreichischer Frauen
Band
3, P – Z
Herausgeber
Ilse Korotin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79590-2
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1238
Kategorie
Lexika
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