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Trotz ihrer Ehe mit einem Katholiken und ihrer katholischen Kinder, blieb E. in einer ka-
tholischen Umgebung ihrem protestantischen Glauben treu. Der Druck, unter dem sie
stand, muss enorm gewesen sein. Sie war zwar nicht vor die Alternative Konversion oder
Exil gestellt, doch ihren Glauben konnte sie nicht praktizieren. Zu diesem Zweck musste
sie ins Ausland reisen. 1661 wird Bartholomäus von Starhemberg von der Religionsreforma-
tions-Kommission des Landes Österreich ob der Enns unter Strafandrohung aufgefordert,
dafür Sorge zu tragen, dass seine Frau nicht fortwährend ins Ausland zur Ausübung ihrer
Religion reist. Ferner soll er ihr das Lesen lutherischer Schriften, die Beschäftigung lutheri-
scher Dienstboten sowie das Fleischessen an den verbotenen Tagen unterbinden.
Möglicherweise war dies ein Grund, dass E. und Bartholomäus sich in den folgenden Jahren
mehr in Wien als auf ihren oberösterreichischen Besitzungen aufgehalten haben. Der Arti-
kel V, Paragraph 39 des 1648 geschlossenen Frieden von Osnabrück kam hier zum Tragen.
Der niederösterreichische landsässige Adel durfte demnach nicht gezwungen werden, aus
religiösen Gründen das Land zu verlassen, und es war ihm erlaubt, zur Religionsausübung
in die Nachbarländer zu reisen. Ferner durfte er nicht am Zugang zur Besichtigung und
Verwaltung seiner Güter gehindert werden. E. hat sich auch nicht von Reisen ins protestan-
tische Ausland (Regensburg und Ödenburg) abhalten lassen.
Bartholomäus von Starhemberg starb nach einem neuerlichen Schlaganfall am 22. März 1676.
In der von ihm erbauten Gruft in der Kapuzinerkirche in Linz fand er seine letzte Ruhe.
In der 25jährigen Ehe mit Bartholomäus von Starhemberg schenkte E. insgesamt elf Kindern
das Leben, die sie in einem Zeitraum von achtzehn Jahren geboren hat. Fünf davon starben
bereits im Laufe des ersten Lebensjahres: Erasmus (geboren und gestorben im Mai 1654),
Johann Reichard (August 1656 bis Mai 1957), Dorothea Renata (Mai bis September 1660),
Kaspar (Juli bis September 1663) und Erasmus (September bis Dezember 1665).
Von den überlebenden Kindern war der erstgeborene Sohn Gundaker (1652 –1702). Er sollte
nicht nur der Erbe seines Vaters sein, sondern nach seinem Vater an die Spitze der Reichard-
schen Linie des Hauses Starhemberg treten. 1677 heiratet er Maria Anna von Rappach, eine
Hofdame der Kaiserin Eleonore Magdalena († 1720). Die übrigen Söhne Guido (1657–1737),
Heinrich Franz (1659 –1715) und Adam Maximilian (1669 –1741) schlagen eine militärische
Karriere ein. Während Guido ein bedeutender Feldherr wird, scheidet Heinrich Franz jedoch
nach einer Verletzung 1691 aus dem Militär aus und lebt sehr zurückgezogen. Die Heiraten
der Töchter Sabina Christina (1655 –1755) und Anna Franziska (1668 –1714) werden von
ihrer Mutter nicht gerade goutiert. Sabina Christina heiratet 1671 Georg Julius von Gilleis
(† 1700). Sie bekommt insgesamt zwanzig Kinder, und nach dem Tod ihres Mannes wird sie
Hofdame bei der verwitweten Kaiserin Eleonore Magdalena. Anna Franziska (1668 –1714)
heiratet Franz von Au und nach dessen Tod Otto Ludwig von Hohenfeld.
Nach dem Tod ihres Mannes entschloss sich E. zur Emigration nach Regensburg. Diese Pha-
se ihres Lebens ist recht gut durch ihre zahlreichen Briefe dokumentiert, deren Großteil aus
dieser Zeit stammt und zumeist an ihren Sohn Gundaker gerichtet ist. Gundaker wird zum
wichtigsten Berater und zur großen Stütze E.s in Regensburg. Er verwaltet ihr Vermögen
und übt die Vormundschaft über seine jüngeren noch unmündigen Geschwister aus.
Die Übersiedelung nach Regensburg dürfte nach Abwicklung des Verkaufs ihrer Güter
Rauchenödt und Grünbach an ihren Sohn Gundaker Ende 1676, Anfang 1677 erfolgt sein.
biografiA.
Lexikon österreichischer Frauen, Band 3, P – Z
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- Titel
- biografiA.
- Untertitel
- Lexikon österreichischer Frauen
- Band
- 3, P – Z
- Herausgeber
- Ilse Korotin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79590-2
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1238
- Kategorie
- Lexika