Seite - 498 - in Aus Österreichs Höhe und Niedergang - Eine Lebensschilderung
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In der zweiten Hälfte der 40er Jahre begannen die politischen
Kämpfe. Es war, als ob die Völker Europas erwacht wären. In Un-
garn führten die Ereignisse zunächst zur Schaffung der später so oft
genannten 1848er Gesetze, wodurch dieses Land zu einem selbstän-
digen Staatswesen heranwuchs. Da aber diese staatsrechtliche Ge-
staltung von der Wiener Regierung, respektive der Krone, eigentlich
doch nur erpreßt worden war, und dieultrachauvinistischenElemente
Ungarns die vollkommene Lostrennung von Österreich tendierten,
konnten auch diese 1848er GesetzewederRuhenochOrdnung bringen.
Überdies zeitigte der latent geführte Krieg gegen die Serben in der
Bacska die kroatische Erhebung, und die Wiener Oktoberereignisse
ließen Ungarn zu offenem Kriege gegen Österreich schreiten. Es
kam zu den zahlreichen, mit wechselndem Glück geführten Winter-
kämpfen, während welchen Windischgraetz Ofenpest einnahm, aber
wieder aufgeben und vor dem mittlerweile organisierten und auf den
Stand von 200 000 Mann gebrachten Insurrektionsheer den Rückzug
antreten mußte.
Kossuth brach nun gegen den Rat des führenden Feldherrn, des
bedeutenden, vielfach verkannten und unrecht geschmähten Goer-
gey, alleBrücken mit derVergangenheit ab und erklärteam 14. April
1849 i^ ^^^ reformierten Kirche zu Debreczin die Dynastie Habsburg
der Krone Ungarns verlustig.
Dadurch kam die Aktion auf eine andere Plattform. Die Ungarn,
die bishin angeblich für ihre durch König Ferdinand V. (Kaiser Fer-
dinand I.) beschworenen Gesetze, also eigentlich für diesen Herrscher
gekämpft hatten, rissen alle Freiheiten vollster Volkssouveränität an
sich. Dadurch gaben sie aber auch der abgesetzten Dynastie die
Bewegungsfreiheit zurück, so daß auch sie nicht mehr durch Eide
gebunden war. Der weitere Kampf war daher— vom dynastischen
Standpunkt aus — wieder nur als ein Eroberungskrieg gegen ein
Volk aufzufassen, das sich als ein der Dynastie fremdes und feind-
seliges erklärt hatte. Und da dieser Krieg ixiit der vollen Nieder-
werfung Ungarns endete, konnte die Dynastie füglich das ,,Recht
der Eroberung" geltend machen. Daß diese Eroberung nur mit Hilfe
Rußlands gelang, ist für den Rechtsstandpunkt irrelevant, weil die
Russen nur als ,,Hilfstruppen" des österreichischen Kaisers, und nicht
als die einer dritten kriegführenden Macht gelten konnten. Das
prägte sich schon dadurch aus, daß Rußland an Ungarn weder einen
Krieg erklärte, noch mit ihm Frieden schloß.
Darauf gründete sich nun die von der österreichischen Regierung
(Bach) geltend gemachte Theorie der ,,Rechtsverwirkung", wonach
sich Ungarn durch die Tat vom 14. April 1849 und die darauf er-
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Aus Österreichs Höhe und Niedergang
Eine Lebensschilderung
- Titel
- Aus Österreichs Höhe und Niedergang
- Untertitel
- Eine Lebensschilderung
- Autor
- Auffenberg von Komarów
- Verlag
- Drei Masken Verlag München
- Ort
- München
- Datum
- 1921
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.4 x 21.6 cm
- Seiten
- 536
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918