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Nach 1918
Aus Österreichs Höhe und Niedergang - Eine Lebensschilderung
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In der zweiten Hälfte der 40er Jahre begannen die politischen Kämpfe. Es war, als ob die Völker Europas erwacht wären. In Un- garn führten die Ereignisse zunächst zur Schaffung der später so oft genannten 1848er Gesetze, wodurch dieses Land zu einem selbstän- digen Staatswesen heranwuchs. Da aber diese staatsrechtliche Ge- staltung von der Wiener Regierung, respektive der Krone, eigentlich doch nur erpreßt worden war, und dieultrachauvinistischenElemente Ungarns die vollkommene Lostrennung von Österreich tendierten, konnten auch diese 1848er GesetzewederRuhenochOrdnung bringen. Überdies zeitigte der latent geführte Krieg gegen die Serben in der Bacska die kroatische Erhebung, und die Wiener Oktoberereignisse ließen Ungarn zu offenem Kriege gegen Österreich schreiten. Es kam zu den zahlreichen, mit wechselndem Glück geführten Winter- kämpfen, während welchen Windischgraetz Ofenpest einnahm, aber wieder aufgeben und vor dem mittlerweile organisierten und auf den Stand von 200 000 Mann gebrachten Insurrektionsheer den Rückzug antreten mußte. Kossuth brach nun gegen den Rat des führenden Feldherrn, des bedeutenden, vielfach verkannten und unrecht geschmähten Goer- gey, alleBrücken mit derVergangenheit ab und erklärteam 14. April 1849 i^ ^^^ reformierten Kirche zu Debreczin die Dynastie Habsburg der Krone Ungarns verlustig. Dadurch kam die Aktion auf eine andere Plattform. Die Ungarn, die bishin angeblich für ihre durch König Ferdinand V. (Kaiser Fer- dinand I.) beschworenen Gesetze, also eigentlich für diesen Herrscher gekämpft hatten, rissen alle Freiheiten vollster Volkssouveränität an sich. Dadurch gaben sie aber auch der abgesetzten Dynastie die Bewegungsfreiheit zurück, so daß auch sie nicht mehr durch Eide gebunden war. Der weitere Kampf war daher— vom dynastischen Standpunkt aus — wieder nur als ein Eroberungskrieg gegen ein Volk aufzufassen, das sich als ein der Dynastie fremdes und feind- seliges erklärt hatte. Und da dieser Krieg ixiit der vollen Nieder- werfung Ungarns endete, konnte die Dynastie füglich das ,,Recht der Eroberung" geltend machen. Daß diese Eroberung nur mit Hilfe Rußlands gelang, ist für den Rechtsstandpunkt irrelevant, weil die Russen nur als ,,Hilfstruppen" des österreichischen Kaisers, und nicht als die einer dritten kriegführenden Macht gelten konnten. Das prägte sich schon dadurch aus, daß Rußland an Ungarn weder einen Krieg erklärte, noch mit ihm Frieden schloß. Darauf gründete sich nun die von der österreichischen Regierung (Bach) geltend gemachte Theorie der ,,Rechtsverwirkung", wonach sich Ungarn durch die Tat vom 14. April 1849 und die darauf er- 498
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Aus Österreichs Höhe und Niedergang Eine Lebensschilderung
Titel
Aus Österreichs Höhe und Niedergang
Untertitel
Eine Lebensschilderung
Autor
Auffenberg von Komarów
Verlag
Drei Masken Verlag München
Ort
München
Datum
1921
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.4 x 21.6 cm
Seiten
536
Kategorien
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