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dem Obersten Kanzler — in Galizien um so unzweckmäßiger, als deren
Bezahlung den meisten Dominien, welche mit der Steuer kaum auf-
kommen, äußerst drückend fallen würde und die Auffindung von so
vielen Beamten, wenn sie verläßlich sein sollten, in Galizien dermahl
noch eine unüberwindliche Schwierigkeit darbieten würde.« (Ad Staats-
konferenz, Z. i8o ex 1838. St. A.)
*-) (12) Vortrag des Erzherzogs vom 26. Oktober 1843. (Staats-
rat, Z. 5545 ex 1843. St. A.)
•*') (12) Votum des Landesreferenten in der Hofkanzlei. Freiherrn
\on Münch.
^*) (12) Votum des Hofkanzlers l'reiherrn von Pilltrrsdorf.
*5) (13) Kaiserliche Entschließung vom Q.Juli 1844. (Staatsrat, Z. 103
ex 1844. St. A.)
"') (13) Die Stände verlangten sonach bloß die Durchführung schon
längst beabsichtigter Regierungsmaßregeln. Wohl war im Jahre 1797 das
galizische und 181 1 das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch eingeführt
worden, aber noch entbehrte der größte Teil des Landes — die land-
täflichen Realitäten und einige Städte ausgenommen — der Wohltat
geordneter Eigentumsverhältnisse; denn es gebrach an Grundbüchern
und folglich an den gesetzlichen Mitteln zur Sicherstellung der Eigen-
tums- und Hypothekarrechte.
*') (13) In einem nachträglichen Votum.
**) (13) Pillersdorf und der Oberste Kanzler erklärten, daß die von
der Hofkanzlei beantragte Genehmigung" der ständischen Bitte eigentlich
einer Ablehnung gleichkommen oder doch die Lösung der Frage in sehr
weite Ferne hinausrücken würde. »Wenn die Stände — so bemerkte der
Hofkanzler — im Jahre 1845 eine Kommission benennen sollen, welche
dem Landtag 1846 Vorschläge machen soll, worüber dieser im Jahre 1847
vielleicht in den divergierendsten Richtungen Erörterungen beginnen und
beim Abgange haltbarer Grundlagen gewiß nicht zu einem praktischen
Resultate gelangen wird, so seie \'orauszusehen, daß die Frucht dieses
Vorganges wohl in einer nicht gleichgiltigen Aufregung, gewiß aber nicht
in der gewünschten Feststellung zweifelhafter Rechte und in der Be-
seitigung feindseliger Stellungen und Conflikte bestehen werde. . . . Die
Erledigung dürfte sonach lauten, daß E. M. die Aufstellung der beab-
sichtigten Kommission nicht nur bewilligen, sondern auch die Landes-
stelle beauftragen, im Einverständnisse mit derselben und durch ein ge-
meinschaftlichesZusammenwirken die Mittel zu berathenundvorzubereiten,
wie die Eigenthumsverhältnisse zwischen dem obrigkeitlichen und unter-
thänigen Grundbesitze geregelt und gesichert, die Mittel und die Neigung
zur besseren Cultur desselben geweckt und die Reibungen und Nachtheile,
welche ausdem dermahligen Zustande entspringen, ohne Beeinträchtigung
wohlerworbener Rechte beseitigtwerden können.« (Vortrag der Vereinigten
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Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Titel
- Aus Österreichs Vormärz
- Untertitel
- Galizien und Krakau
- Autor
- Hanns Schlitter
- Verlag
- AMALTHEA- VERLAG
- Ort
- Zürich - Leipzig - Wien
- Datum
- 1920
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.0 x 18.89 cm
- Seiten
- 148
- Schlagwörter
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918