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Q. Erhaltung der englischen Judenbekehrungsanstalt in Krakau. >Ces ar-
ticles — bemerkte Metternich— n'ayant ete que le delaiement des trois
articles precedemment formules.« (Weisung an Colloredo vom 7. Dezember
.1846. St. A.)
1*8) (2g) Zwischen Hock und dem preußischen Legationsrat Kamptz.
(Treitschke, V, 552 ff.)
i*s) (29) Arnims Note vom 6. Dezember 1S46.
ISO) (29) Siehe Seite 23.
i'i) (29) Canitz an Arnim, Berlin, 24. Dezember 1846. (Beilage einer
Note Arnims vom 28. desselben Monats. Ad Weisung an Trauttmans-
dorff vom 7. Jänner 1847. St. A.)
^''-) (29) Die Kundmachung sollte am 21. Jänner, der Vollzug am
29. desselben Monats stattfinden.
153) (29) Nach der Auffassung Metternichs handelte es sich in betreff
des zweiten Artikels der Aprilkonvention einzig und allein um die Rege-
lung dessen, was sich auf die Vollziehung der Einverleibung Krakaus in
die Monarchie bezog, und nicht um eine vertragsmäßige Verpflichtung
der kaiserlichen Regierung, »aus diesem Anlasse auf anderweitige, ihre
übrigen erbländischen Besitzungen betreffende kommerzielle Zugeständ-
nisse einzugehen«. (Ad Staatskonferenz, Z. 276 ex 1847. St. A.)
^'*) (29) »Es wird . . . festgestellt werden, daß alle Waaren, welche
aus dem Auslande über die Zollinie des Krakauer Landesteiles auf gesetz-
lichen Wiegen hereintreten, wenn sie als Transitogüter zollämtlich be-
handelt und wieder über ein im vormals Krakauer Gebiet gelegenes Zoll-
amt in das Ausland gebracht werden, von jedem Durchfuhrzoll frei sein
sollen, insofern als ihre Bewegung von der Zeit des Eintrittes bis zum
Austritte auf das gedachte Gebiet beschränkt geblieben ist. Auch dann
wird diese zollfreie Behandlung zugelassen, wenn die (gebührenfreie)
Einlagerung der eben bemerkten Durchfuhrgüter in die zu Krakau be-
findlichen zollämtlichen Magazine (Packhof) in Anspruch genommen und
durch selbe in Durchfuhr unterbrochen oder ausgesetzt wird.« (Weisung
an Trauttmansdorff vom 7. Jänner 1847. St. A.)
153) (29) Und zwar über die Punkte i—7 der Note vom 25. No-
vember. (Siehe S. 89, Anm. 147.)
156) (30) Art. 2 des Berliner Vertrages vom 15. April 1846. (^Metter-
nich an Trauttmansdorff, Wien, 7. Jänner 1847. St. A.) »Ich ertheile
— resolvierte der Kaiser am 12. Jänner auf den Vortrag Metternichs
vom 6. Jänner— Ihrem in der unliebsamen Sache enthaltenen Benehmen
meine volle Genehmigung. Sie haben dieselbe meinem Hof-Kammer-Prä-
sidenten durch die Mittheilung der gegenwärtigen Resolution zur Kenntniß
zu bringen, in deren Folge derselbe seinerseits in dem nach Berlin kund-
gegebenen Maße vorzugehen haben wird.« (Staatskonferenz, Z. 18 ex
1S47.)
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Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Titel
- Aus Österreichs Vormärz
- Untertitel
- Galizien und Krakau
- Autor
- Hanns Schlitter
- Verlag
- AMALTHEA- VERLAG
- Ort
- Zürich - Leipzig - Wien
- Datum
- 1920
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.0 x 18.89 cm
- Seiten
- 148
- Schlagwörter
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918