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Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 92 -
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Grenzverkehr und auf den Jahrmärkten der Grenzstädte vorzukommen pflegen, in Betracht zu ziehen sein. 3. Der Abschluß eines Zollcartells wird seinen Zweck am sichersten erfüllen, wenn, wie schon gesagt, die Lockungen gesetzwidrigen Ge- winnes herabgedrückt werden, welche die Einfuhrverbote und über- mäßigen Zölle auf nothwendige Bedürfnisse darbieten. In dem Maße, wie diese Hindernisse legalen Verkehrs vermindert werden, wird es erleich- tert, den Schleichhandel zu unterdrücken, was sonst den schärfsten Maß- regeln sehr schwer bleibt.« (Canitz an Werner, 8. April 1S47. Beilage einer Weisung an Trautt- mansdorff vom 6. Mai 1847. St. A.) if'ä) (31) W^as jedoch die Konvention wegen Krakau betraf, so wollte Metternich wesentliche Abänderungen keineswegs zulassen und er beauftragte Trauttmansdorff, dem preußischen Minister zu erklären, »daß überhaupt jede neue Unterhandlung über einen nach unserem Gefühle eigentlich abgemachten Gegenstand secondärer Art dem wichtigeren Ge- schäfte, welches eben begonnen werden soll, nur würde Eintrag thun können«. (Weisung vom 6. Mai 1847. St. A.) i*-*) (31) Die Wahl fiel auf den Referenten der auswärtigen Handels- angelegenheiten bei der Hofkammer. Hofrat Karl von Esch. *^^) (31^ Daher: Anpassung der preußischen Vorschläge und Wün- sche an die österreichischen Verhältnisse; Grundsatz gleichen Zollaus- maßes gegenüber dem Ausland ohne Unterschied der Nationalität im österreichischen Zollsystem und gleiche Zollbehandlung der Untertanen der beiden kontrahierenden Teile, wie sie bereits in den Handelsver- trägen Österreichs mit fremden Staaten festgesetzt war. (Vortrag Metter- nichs vom 26. April, kaiserliche Resolution vom 4. Mai 1847. Staats- konferenz, Z. 387 ex 1847.) 166) (21) Das erste betraf die Erleichterungen des Grenzverkehres mit Leinengarn und roher ungebleichter Leinwand; das zweite die Re- gelung des kleinen Grenzverkehres überhaupt und insbesondere mit landwirtschaftlichen Produkten; das dritte eine Erläuterung zum ersten Protokoll samt Zusicherung, die Bestimmungen auf weitere Gegenstände auszudehnen. Am ig. November 1*847 erfolgte die kaiserliche Genehmi- gung. (Bittner. II. 317, Nr. 2732 und 2733. — Beer, die österreichische Handelspolitik im 19. Jahrhundert, 82.) Im § 24 des Protokolls vom 21. Oktober erklärte Österreich, daß es keinen Anstand nehme, dieselben Erleichterungen auch an der bayrischen und an der sächsischen Grenze eintreten zu lassen, wenn dies von München und Dresden gewünscht werden sollte. (Gubernialkundmachung vom 29. Dezember 1847 [Provi- sorische Gesetze ex 1847, Nr. 187, S. 478 ff; Nr. 188, S. 492 ff.].) *^^) (32) Es handelte sich vornehmlich um zwei Einwürfe: i. ward behauptet, es sei von den drei Schutzmächten infolge Widerrufes der 92
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
Geschichte Vor 1918
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