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Grenzverkehr und auf den Jahrmärkten der Grenzstädte vorzukommen
pflegen, in Betracht zu ziehen sein.
3. Der Abschluß eines Zollcartells wird seinen Zweck am sichersten
erfüllen, wenn, wie schon gesagt, die Lockungen gesetzwidrigen Ge-
winnes herabgedrückt werden, welche die Einfuhrverbote und über-
mäßigen Zölle auf nothwendige Bedürfnisse darbieten. In dem Maße, wie
diese Hindernisse legalen Verkehrs vermindert werden, wird es erleich-
tert, den Schleichhandel zu unterdrücken, was sonst den schärfsten Maß-
regeln sehr schwer bleibt.«
(Canitz an Werner, 8. April 1S47. Beilage einer Weisung an Trautt-
mansdorff vom 6. Mai 1847. St. A.)
if'ä) (31) W^as jedoch die Konvention wegen Krakau betraf, so
wollte Metternich wesentliche Abänderungen keineswegs zulassen und er
beauftragte Trauttmansdorff, dem preußischen Minister zu erklären, »daß
überhaupt jede neue Unterhandlung über einen nach unserem Gefühle
eigentlich abgemachten Gegenstand secondärer Art dem wichtigeren Ge-
schäfte, welches eben begonnen werden soll, nur würde Eintrag thun
können«. (Weisung vom 6. Mai 1847. St. A.)
i*-*) (31) Die Wahl fiel auf den Referenten der auswärtigen Handels-
angelegenheiten bei der Hofkammer. Hofrat Karl von Esch.
*^^) (31^ Daher: Anpassung der preußischen Vorschläge und Wün-
sche an die österreichischen Verhältnisse; Grundsatz gleichen Zollaus-
maßes gegenüber dem Ausland ohne Unterschied der Nationalität im
österreichischen Zollsystem und gleiche Zollbehandlung der Untertanen
der beiden kontrahierenden Teile, wie sie bereits in den Handelsver-
trägen Österreichs mit fremden Staaten festgesetzt war. (Vortrag Metter-
nichs vom 26. April, kaiserliche Resolution vom 4. Mai 1847. Staats-
konferenz, Z. 387 ex 1847.)
166) (21) Das erste betraf die Erleichterungen des Grenzverkehres
mit Leinengarn und roher ungebleichter Leinwand; das zweite die Re-
gelung des kleinen Grenzverkehres überhaupt und insbesondere mit
landwirtschaftlichen Produkten; das dritte eine Erläuterung zum ersten
Protokoll samt Zusicherung, die Bestimmungen auf weitere Gegenstände
auszudehnen. Am ig. November 1*847 erfolgte die kaiserliche Genehmi-
gung. (Bittner. II. 317, Nr. 2732 und 2733. — Beer, die österreichische
Handelspolitik im 19. Jahrhundert, 82.) Im § 24 des Protokolls vom
21. Oktober erklärte Österreich, daß es keinen Anstand nehme, dieselben
Erleichterungen auch an der bayrischen und an der sächsischen Grenze
eintreten zu lassen, wenn dies von München und Dresden gewünscht
werden sollte. (Gubernialkundmachung vom 29. Dezember 1847 [Provi-
sorische Gesetze ex 1847, Nr. 187, S. 478 ff; Nr. 188, S. 492 ff.].)
*^^) (32) Es handelte sich vornehmlich um zwei Einwürfe: i. ward
behauptet, es sei von den drei Schutzmächten infolge Widerrufes der
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Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Titel
- Aus Österreichs Vormärz
- Untertitel
- Galizien und Krakau
- Autor
- Hanns Schlitter
- Verlag
- AMALTHEA- VERLAG
- Ort
- Zürich - Leipzig - Wien
- Datum
- 1920
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.0 x 18.89 cm
- Seiten
- 148
- Schlagwörter
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918