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Vor 1918
Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 107 -
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*^0 (45) Das galizische Gubernium hatte nämlich beantragt, daß der Untertan dem Grundhern, gegen Aufhebung der Naturalfrone, zwangsweise einen großen Teil seiner Grundstücke oder ein Äquivalent von deren Erträgnissen überlassen solle. »Der Bauer — bemerkte jedoch Stadion — wird sich eher herbeilassen, die wenn ihm auch verhaßte, doch altgewohnte Arbeit fortzuleisten, als zu gestatten, daß ihm ein Theil seines Eigenthums entzogen und seinem Gutsherrn, den er als Feind betrachtet, überliefert werden soll und da, wo er dieses Jahr säte, seinen Gutsherrn im nächsten Jahre ernten zu sehen.« (»Gehorsamste Bemerkungen« Stadions.) 2«) (45) Ibidem. "1^) (45) Minister Kolowrat-Akten, Z. 688 ex 1846. Über diese Resolution und den Vortrag Kolovvrats vom 16. April 1846 siehe »Aus dem vormärzlichen Oesterreich« (»Nieder-Oesterreich«). Im kaiserlichen Handschreiben gelangte die Anschauung zum Ausdruck, es solle die Staatsverwaltung derartige Ablösungen erleichtern und fördern, sich aber jeder Zwangsmaßregel enthalten. -^8) (45) Kaiserliche Entschließung vom 20. Juli 1846 auf einen Vor- trag des Obersten Kanzlers vom 12. desselben Monats. (Minister Kolowrat- Akten, Z. 1316 ex 1846. St. A.) -*9) (46) Baron Krieg hatte in seinem Berichte vom 16. Juni den- selben Gedanken entwickelt. Nach den Ergebnissen des provisorischen Katasters betrug der Wert der untertänigen Leistungen über 70^0 des reinen Grundertrags des bäuerlichen Besitzes; zog man noch die Steuern in Rechnung, so verblieben dem Landvolk in Kolomea ein Drittel, in sieben Kreisen 17 3o''/q, in weiteren sieben gar nur 5— lo^',, des Rein- ertrages. In drei Kreisen (Stry, Sanok und Tarnow) wurden außerdem 7—140/„ der Kulturkosten durch die Leistungen und Steuern aufgezehrt 250) (46) Stadions Reformplan gründete sich auf das theresianische Patent für Böhmen und Mähren vom 7. vSeptember 1775 und auf das josefinische Patent vom 6. Juni 1786. 251) (46) Stadion machte geltend, daß der galizische Bauer seit jeher unter härteren Bedingungen als der mährische den ihm zuge- wiesenen Boden benütze und im übrigen einige Benefizien genieße (Weide- und Holzrecht), die das größere Ausmaß der Robot recht- fertigten. Er schlug daher vor, daß der Untertan die »Kleingaben« (Geld- und Naturalienabgaben, wozu auch die in einigen Orten übliche »Ge- spunstschuldigkeit« gehörte) wie bisher entrichte; man solle ihren Wert vom Reinertrage abziehen und den Rest als Robot auf den Rustikal- grundbesitz nach dem Steuerverhältnis verteilen und klassenweise den untertänigen Grundbesitzern vorschreiben. (Referat Stadions vom 6. Sep- tember 1846, Minister Kolowrat-Akten, Z. 1939 ex 1846. St. A. Die Klassenbestimmung bei Mises 127 ff.) 107
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
Geschichte Vor 1918
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