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Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 109 -
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sah hingegen in den Dominien — historisch und rechtlich genommen — die wenn auch bloß nominellen Eigentümer der uneingekauften Gründe; er hielt es daher nicht für angezeigt, sie zu umgehen. Anderseits wollte er ihnen den Verdacht benehmen, als verfahre die Regierung willkürlich mit ihnen, zumal sie dieser ohnehin die schlechtesten Ab. sichten zumuteten. Kübeck, Pillersdorf und Hartig pflichteten aber dem Votum des Obersten Kanzlers bei. 258) (4y) Antrag Inzaghis, mit dem sich Kübeck, Pillersdorf, Hartig und Buol einverstanden erklärten. 259) (4y) »DieJuden— so wurdevon den übrigen,Mitgliedern derKom- mission* geltend gemacht •— sind schon jetzt Gläubiger der Untertanen in Galizien; wird das unterthänige Grundeigenthum daselbst ein wahres Nutzei*enthum, so gewinnt der Werth des Grundes und biethet eine größere Sicherheit für ein Darlehen dar, welches gewiß vielfältig zur Verbesserung des Grundes verwendet werden wird; und einem lieder- lichen oder leichtsinnigen Wirthe nützet die Einschuldungsbeschränkung auf ein Drittel ebensowenig wie jenes auf zwei Drittel . . .« (Protokoll. Minister Kolowrat-Akten, Z. 193g ex 1846. St. A. ) Pilgram bemerkte jedoch (Ibidem, Z. 2321 ex 1846), daß man sich den galizischen Bauer noch geraume Zeit »als einen rohen, unter dem Einflüsse des Juden stehenden Men- schen denken müsse«; solle er nicht schon in der allernächsten Zeit »zum fürchterlichsten Proletarier« werden, so erübrige nichts als seinem Verfügungsrecht über seine Grundstücke sogleich Schranken zu setzen. — Die Kommission stellte ferner den Antrag, die in dem Patente vom 5. April 1782 erwähnte Verpflichtung (Stellung eines Ersatzmannes) in Hinkunft bloß nach den Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (§ 1140) eintreten und die obrigkeitliche Unterstützungs- pflicht drei Jahre nach Einführung der Grundbücher erlöschen zu lassen. Zum Antrag Stadions in Betreff Aufrechterhaltung einiger Verfügungen (S. 108, Anm. 255) bemerkte der Oberste Kanzler, daß man sie nicht zu erwähnen brauche; denn das zu erlassende Gesetz würde ohnehin die Beschränkungen aufzählen, die fortan wegfallen sollten. 260) (47) Die Berechnungen ergaben, daß sich im Fall der Regu- lierung die Zahl der Robottage fast um ein Drittel, in einzelnen Kreisen (Tarnow, Sanok, Stry) sogar um etwas über die Hälfte vermindern würde. Trotzdem hatte Stadion keine Entschädigung beantragt, die ja übrigens auch bei der Robotregulierung in Böhmen und Mähren nicht geleistet worden war. Buol stimmte mit der Begründung für Stadions Antrag, daß der Verlust, den die Dominien erleiden würden, im ge- nauen Verhältnis zu der bisherigen übermäßigen Belastung der Unter- tanen stünde. Immerhin gab Stadion in der Folge zu, daß die Robot- regulierung und die Übergabe des Nutzeigentums an die Untertanen den Obrigkeiten einen beträchtlichen Schaden zufügten. 109
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
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