Seite - 109 - in Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
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sah hingegen in den Dominien — historisch und rechtlich genommen —
die wenn auch bloß nominellen Eigentümer der uneingekauften Gründe;
er hielt es daher nicht für angezeigt, sie zu umgehen. Anderseits
wollte er ihnen den Verdacht benehmen, als verfahre die Regierung
willkürlich mit ihnen, zumal sie dieser ohnehin die schlechtesten Ab.
sichten zumuteten. Kübeck, Pillersdorf und Hartig pflichteten aber dem
Votum des Obersten Kanzlers bei.
258) (4y) Antrag Inzaghis, mit dem sich Kübeck, Pillersdorf, Hartig
und Buol einverstanden erklärten.
259) (4y) »DieJuden— so wurdevon den übrigen,Mitgliedern derKom-
mission* geltend gemacht •— sind schon jetzt Gläubiger der Untertanen
in Galizien; wird das unterthänige Grundeigenthum daselbst ein wahres
Nutzei*enthum, so gewinnt der Werth des Grundes und biethet eine
größere Sicherheit für ein Darlehen dar, welches gewiß vielfältig zur
Verbesserung des Grundes verwendet werden wird; und einem lieder-
lichen oder leichtsinnigen Wirthe nützet die Einschuldungsbeschränkung auf
ein Drittel ebensowenig wie jenes auf zwei Drittel . . .« (Protokoll. Minister
Kolowrat-Akten, Z. 193g ex 1846. St. A. ) Pilgram bemerkte jedoch (Ibidem,
Z. 2321 ex 1846), daß man sich den galizischen Bauer noch geraume
Zeit »als einen rohen, unter dem Einflüsse des Juden stehenden Men-
schen denken müsse«; solle er nicht schon in der allernächsten Zeit
»zum fürchterlichsten Proletarier« werden, so erübrige nichts als seinem
Verfügungsrecht über seine Grundstücke sogleich Schranken zu setzen.
— Die Kommission stellte ferner den Antrag, die in dem Patente vom
5. April 1782 erwähnte Verpflichtung (Stellung eines Ersatzmannes) in
Hinkunft bloß nach den Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen
Gesetzbuches (§ 1140) eintreten und die obrigkeitliche Unterstützungs-
pflicht drei Jahre nach Einführung der Grundbücher erlöschen zu lassen.
Zum Antrag Stadions in Betreff Aufrechterhaltung einiger Verfügungen
(S. 108, Anm. 255) bemerkte der Oberste Kanzler, daß man sie nicht
zu erwähnen brauche; denn das zu erlassende Gesetz würde ohnehin die
Beschränkungen aufzählen, die fortan wegfallen sollten.
260) (47) Die Berechnungen ergaben, daß sich im Fall der Regu-
lierung die Zahl der Robottage fast um ein Drittel, in einzelnen Kreisen
(Tarnow, Sanok, Stry) sogar um etwas über die Hälfte vermindern
würde. Trotzdem hatte Stadion keine Entschädigung beantragt, die ja
übrigens auch bei der Robotregulierung in Böhmen und Mähren nicht
geleistet worden war. Buol stimmte mit der Begründung für Stadions
Antrag, daß der Verlust, den die Dominien erleiden würden, im ge-
nauen Verhältnis zu der bisherigen übermäßigen Belastung der Unter-
tanen stünde. Immerhin gab Stadion in der Folge zu, daß die Robot-
regulierung und die Übergabe des Nutzeigentums an die Untertanen den
Obrigkeiten einen beträchtlichen Schaden zufügten.
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Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Titel
- Aus Österreichs Vormärz
- Untertitel
- Galizien und Krakau
- Autor
- Hanns Schlitter
- Verlag
- AMALTHEA- VERLAG
- Ort
- Zürich - Leipzig - Wien
- Datum
- 1920
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.0 x 18.89 cm
- Seiten
- 148
- Schlagwörter
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918